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Briner Peter · Ständerat · 2007-12-17

Briner Peter · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-12-17

Wortprotokoll

Im Rahmen der Verwaltungsreform hat der Bundesrat beschlossen - und dies ist tatsächlich eine der wenigen bekannten Massnahmen, die durch diesen Reformprozess bis heute beschlossen worden sind; ich sage das anerkennend -, die ausserparlamentarischen Kommissionen einer Überprüfung zu [PAGE 1116] unterziehen. Mit der Durchführung wurde die Bundeskanzlei beauftragt.

In einem ersten Schritt wurden die Departemente eingeladen, die in ihrem Zuständigkeitsbereich befindlichen Kommissionen zu durchforsten. Dafür wurden einheitliche Kriterien festgelegt. Der zweite Schritt betraf die Anpassung gesetzlicher Bestimmungen, primär natürlich des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG), dann aber auch die Änderung von Gesetzen, die Bestimmungen zu Kommissionen aufweisen, die gemäss dieser Vorlage aufzuheben sind. Diese Gesetzesänderungen waren Gegenstand eines Vernehmlassungsverfahrens.

Die bisherigen Bestimmungen über ausserparlamentarische Kommissionen erwiesen sich als ungenügend. Vorgesehen ist neu die Einfügung mehrerer gesetzlicher Normen, zum Beispiel über Zweck, Voraussetzungen und Repräsentativität der Kommissionen. Neu soll zudem eine genügende Rechtsgrundlage für die Höhe und Offenlegung der Entschädigungen für Kommissionsmitglieder geschaffen werden. Der Bundesrat soll seine Kompetenz, in eigener Zuständigkeit ausserparlamentarische Kommissionen mit beratender Funktion aufzuheben, zusammenzulegen oder deren Aufgaben anzupassen, in Zukunft stärker wahrnehmen. Das RVOG soll dazu durch die ausdrücklichen Bestimmungen über die Einsetzung und Überprüfung von ausserparlamentarischen Kommissionen ergänzt werden. Die Frage der Unvereinbarkeit zwischen einer parlamentarischen Funktion und einer Mitgliedschaft in einer ausserparlamentarischen Kommission ist nicht Gegenstand dieser Vorlage. Sie wurde in einer separaten Vorlage behandelt, die von beiden Räten in der Schlussabstimmung vom 23. März dieses Jahres angenommen wurde.

Der Bundesrat hat im Sommer 2006 als Vorgabe beschlossen, die Anzahl der Kommissionen auf die neue Legislaturperiode - sie hat soeben angefangen - um 30 Prozent zu reduzieren. Um auch für die Zukunft ein schlankes und bedarfsgerechtes Kommissionswesen zu gewährleisten, werden mit dieser Neuregelung wirksame Massnahmen mit folgenden Zielen vorgeschlagen:

1. Straffung des Kommissionswesens aufgrund klarer Kriterien für die Bildung von ausserparlamentarischen Kommissionen. Zudem wird die Pflicht statuiert, die ausserparlamentarischen Kommissionen alle vier Jahre anlässlich der Gesamterneuerungswahlen zu überprüfen.

2. Subsidiarität: Kommissionen sollen nur noch dann gebildet werden, wenn die Aufgaben nicht durch die Bundesverwaltung oder durch Organisationen oder Personen ausserhalb der Bundesverwaltung erfüllt werden können.

3. Stärkung der politischen Führung: Der Bundesrat soll künftig die ausserparlamentarischen Kommissionen in eigener Kompetenz an veränderte Bedürfnisse und Anforderungen anpassen können. Das gilt allerdings ausschliesslich für beratende Kommissionen, die keine Entscheidkompetenzen haben.

4. Transparenz: Dem Öffentlichkeitsprinzip entsprechend sollen die Kosten der Kommissionen transparent sein. Zudem ist die Offenlegung der Interessenbindung der Kommissionsmitglieder vorgesehen.

5. Straffung der Gesetzgebung: Auf eine besondere Verordnung für ausserparlamentarische Kommissionen wird verzichtet; die entsprechenden Bestimmungen werden einheitlich geregelt, nämlich im RVOG - wir kommen in der Detailberatung darauf zurück - und in der entsprechenden Verordnung, der RVOV vom 25. November 1998. Gleichzeitig kann auf materiell überholte Bestimmungen verzichtet werden.

Das RVOG soll also mit folgenden Bestimmungen ergänzt werden: dem Zweck ausserparlamentarischer Kommissionen in Artikel 57a, den Voraussetzungen zur Bildung dieser Kommissionen und dem Grundsatz der Subsidiarität in Artikel 57b, der Einsatzkompetenz in Artikel 57c, der Pflicht zur periodischen Überprüfung in Artikel 57d, dem Grundsatz der repräsentativen Zusammensetzung ausserparlamentarischer Kommissionen in Artikel 57e, der Offenlegung der Interessenbindung und den Richtlinien zur Entschädigung in den Artikeln 57f und 57g.

Zur Ausgangslage: Die Anzahl der ausserparlamentarischen Kommissionen betrug Ende 2006 insgesamt 206. Diese teilten sich auf in 34 Rekurskommissionen, 53 Behördenkommissionen und 119 Verwaltungskommissionen. Etwa 50 Kommissionen werden jetzt aufgehoben, und einige wenige werden zusammengelegt.

Die SPK unterstützt diese Bestrebungen; sie hat sich an zwei Sitzungen mit dieser Vorlage befasst und beantragt Ihnen einstimmig, darauf einzutreten und ihr in der Detailberatung zu folgen. Die wenigen Änderungen werden auch vom Bundesrat, d. h. hier von der Bundeskanzlei, unterstützt.