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preparatory:AB 82523

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-12-17

Wortprotokoll

Zu Artikel 108c des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG): Wir sind dabei, das Haager Übereinkommen über die auf bestimmte Rechte an intermediärverwahrten Wertpapieren anzuwendende Rechtsordnung zu genehmigen und damit den Weg für die Ratifikation zu öffnen. Das Haager Übereinkommen ist noch nicht in Kraft getreten. In Artikel 108c sagen wir aber, es sei anwendbares Recht. Damit erklären wir den Text dieses Haager Übereinkommens, das auf internationaler Ebene noch nicht gilt, als unser nationales Recht. Artikel 108c ist die Rechtsgrundlage dafür. Wenn dann das Haager Übereinkommen in Kraft tritt, erhält dieser Artikel 108c, der jetzt konstitutive Bedeutung hat, einfach nur noch deklaratorische Bedeutung. Er muss nicht geändert werden. Wichtig ist, dass dieses Haager Übereinkommen dann aber nicht mehr als internes Recht gilt, sondern als internationales Recht. Dieser Mechanismus der Anwendung von internationalen Abkommen als nationales Recht via IPRG wurde schon in anderen Fällen so praktiziert.

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