Bischofberger Ivo · Ständerat · 2007-12-17
Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-12-17
Wortprotokoll
Im Jahr 2005 beauftragten die eidgenössischen Räte den Bundesrat, dem Parlament in der laufenden Legislaturperiode ein sogenanntes Effizienzpaket zu unterbreiten; dies schwergewichtig mit dem Auftrag, die Gesetze und Verordnungen umfassend zu durchforsten. Das Ziel bestand darin, erstens veraltete Erlasse zu streichen, zweitens vorhandene Erlasse zu kürzen und drittens bestehende Erlasssammlungen zu entschlacken. Um dieses Vorhaben voranzutreiben, wurden zusätzlich verschiedene Vorstösse eingereicht. Diese beinhalteten konkrete Forderungen, damit obsolete Gesetze abgeschafft werden konnten. Mit der Motion 05.3815, "Entrümpelung des Bundesrechtes", vom 14. Dezember 2005 forderte Kollege Philipp Stähelin, im Rahmen der Verwaltungsreform 2005-2007 nicht nur obsolete Erlasse aller Rechtsetzungsebenen, sondern auch obsolete Abschnitte und Einzelbestimmungen in Erlassen aufzuheben, welche nicht in ihrem vollen Umfange aufgehoben werden können. Diese Motion wurde am 23. März 2006 von unserem Rat und am 19. Dezember des gleichen Jahres vom Nationalrat angenommen.
Die Systematische Sammlung des Bundesrechtes enthält Erlasse, deren materielle Gültigkeit seit ihrem Inkrafttreten entfallen ist. Das vom Bundesrat am 7. September 2005 verabschiedete Teilprojekt "Entrümpelung des Bundesrechtes" der Verwaltungsreform 2005-2007, das in "Formelle Bereinigung des Bundesrechtes" umbenannt wurde, bietet Gelegenheit, solche Erlasse in einem vereinfachten Verfahren aufzuheben und aus der Systematischen Sammlung zu entfernen. Mit seinem Beschluss vom 3. Mai 2006 zur Verwaltungsreform erteilte der Bundesrat schliesslich den Auftrag, das Bundesrecht einer formellen Überprüfung zu unterziehen. Der Auftrag beschränkte sich darauf, die Systematische Sammlung von offensichtlich gegenstandslosen Erlassen zu entlasten. Gleichzeitig aber, das betone ich hier klar und deutlich, wurden das Bundesamt für Justiz und die Bundeskanzlei explizit beauftragt, in Koordination mit den zuständigen Parlamentsorganen die Qualität der künftigen Gesetzgebung zu verbessern. Die Bundeskanzlei hat sodann dem Bundesrat ein Vorgehen in zwei Etappen vorgeschlagen: In einem ersten Schritt sollte die formelle Deregulierung vorgenommen werden und in einem zweiten dann die materielle Deregulierung stattfinden, die dem Ziel der Sicherung der Qualität der Gesetzgebung dienen soll.
Was uns nun heute vorliegt, ist das Ergebnis der formellen Deregulierung. Diese erfolgte nach einer Reihe von Kriterien, welche auf den Seiten 6135ff. der Botschaft aufgeführt sind. Entsprechend liegt uns nun das Resultat der in diesem Bereich geleisteten Arbeit vor: Erstens hat der Bundesrat 112 seiner eigenen Erlasse und 56 Erlasse der ihm nachgeordneten Verwaltungseinheiten, d. h. der Departemente und Ämter, überprüft und bereinigt. Zweitens sollen 31 Gesamterlasse, d. h. Erlasse der Bundesversammlung, sowie 145 Artikel in 55 weiteren Erlassen aufgehoben werden. Dabei wurde laut Aussage von Frau Bundeskanzlerin Annemarie Huber-Hotz auch die Frage einer Vernehmlassung der Kantone geprüft. Es zeigte sich aber, dass die Kantone nicht betroffen sind. Entsprechend kam man zum Schluss, dass die Durchführung einer Vernehmlassung unverhältnismässig sei.
Zusammenfassend beantragt die Kommission einstimmig, der Vorlage 1, d. h. dem Bundesgesetz zur formellen Bereinigung des Bundesrechtes, sowie der Vorlage 2, dem Bundesbeschluss zur formellen Bereinigung des Bundesrechtes, zuzustimmen. Zudem sollen die Motionen 03.3311, "Effizienzpaket", sowie 05.3815, "Entrümpelung des Bundesrechtes", abgeschrieben werden. Zu den einzelnen Ziffern habe ich keine weiteren Ausführungen mehr.