preparatory:AB 82590
Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-12-18
Wortprotokoll
Ich kann mich diesem Antrag anschliessen und benütze die Gelegenheit, auch hier noch einen Hinweis zu geben: Artikel 3e umfasst ja die betäubungsmittelgestützte Behandlung. Es ist sehr wichtig zu unterstreichen, dass diese Behandlungsform heute auf einem Bundesgesetz beruht, das 2009 ausläuft, das so oder so erneuert würde. Wir sind also sehr froh, wenn man im vorliegenden Gesetz nun eine definitive rechtliche Absicherung dieser Substitutionstherapien festschreiben kann.