Altherr Hans · Ständerat · 2007-12-18
Altherr Hans · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-12-18
Wortprotokoll
Artikel 9 Absätze 1, 2, 2a und 3 sowie die Artikel 10, 16 und 20 mussten wegen des Medizinalberufegesetzes angepasst werden. Dieses Gesetz ist am 1. September 2007 in Kraft getreten. In der Terminologie verweist es auf das Heilmittelgesetz, weshalb auch dieses erwähnt werden musste. Das in Artikel 9 Absatz 1 erwähnte Gesetz über die Freizügigkeit des Medizinalpersonals - übrigens vom 19. Dezember 1877 - wurde mit dem Inkrafttreten des Medizinalberufegesetzes aufgehoben. Die Anpassungen in all diesen Bestimmungen enthalten keine materiellen Änderungen gegenüber der Fassung des Nationalrates.
Ich habe danach bis zu Artikel 14 Absatz 2 keine Bemerkungen mehr.