David Eugen · Ständerat · 2007-12-18
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2007-12-18
Wortprotokoll
Diese Vorlage ist sicher eine der wichtigsten Vorlagen dieser Legislatur, zunächst einmal finanzpolitisch und vom Volumen her. Es ist aber auch von unserem Sozialversicherungssystem her von grösster Bedeutung, dass wir diese Reform schaffen. Es ist eine Reform in zwei Schritten; dem ersten Schritt hat das Volk zugestimmt, und dieser Schritt muss jetzt auf der Einnahmenseite umgesetzt werden. Diesen zweiten Schritt haben wir nun zu vollziehen.
Ich finde, dass diese Vorlage auf der Einnahmenseite nur eine Chance hat, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind. Einmal bin ich der Überzeugung, dass die Vorlage politisch von allen vier Bundesratsparteien getragen werden muss, und ich bin sehr froh, festzustellen, dass in der SGK diese Voraussetzung eingetreten ist. Nach längerem Ringen tragen alle vier Bundesratsparteien diese Vorlage mit. Ich gehe auch davon aus - das möchte ich heute auch von Herrn Bundesrat Couchepin hören -, dass alle Mitglieder des Bundesrates hinter dieser Vorlage stehen und das auch deutlich zum Ausdruck bringen. Ich hoffe, dass sich auch dieser Rat in seiner ganz grossen Mehrheit hinter diese Vorlage stellt. Der Beweis, ob diese Vorlage wirklich von allen vier Bundesratsparteien getragen wird, ist sicher im Nationalrat anzutreten. Ich halte es hier mit Kollege Schwaller: Dort werden wir sehen, ob die Vorlage diesen Test besteht. Sie ist sorgfältig ausgearbeitet und auch austariert. Den verschiedenen Standpunkten ist Rechnung getragen worden; insbesondere - das scheint mir ganz wichtig - ist damit die Gefahr für die AHV-Rentner gebannt, die darin besteht, dass der AHV-Fonds ausgehöhlt wird und sich die IV-Problematik am Schluss wie ein Krebs weiter auf die AHV ausdehnt.
Ich gehe noch auf eine zweite Voraussetzung ein, die nach meiner Meinung für diese Vorlage wichtig ist. Wie gesagt, haben wir beschlossen, dass auf der Ausgabenseite Schritte getan werden müssen. Hier finde ich, dass viele Probleme, die die IV auf der Leistungsseite hat, nicht beim Gesetz, sondern bei der Anwendungspraxis liegen. Ich möchte auch einmal herausstreichen, dass natürlich das Bundesgericht, also unser oberstes Gericht, hier eine ganz wichtige Rolle spielt. Wenn man seine Rechtsprechung betrachtet, sieht man, dass das Bundesgericht aus dem Gesetzestext, wie er seit vielen Jahren genau gleich besteht, in den letzten zehn, fünfzehn Jahren eine Praxis entwickelt hat, die eine starke Ausdehnung der Leistungen bewirkte. Der Rententatbestand "Erwerbsunfähigkeit zufolge Krankheit" wurde immer weiter ausgedehnt. Und hier ist das Bundesgericht - ich möchte diese Aufforderung hier an dieser Stelle auch einmal ganz deutlich aussprechen - auch gefordert. Denn die Ausdehnung dieses Gesetzesbegriffes, der vom Gesetzgeber bewusst dem Bundesgericht zur Interpretation übergeben wurde, hat natürlich nachher riesige Konsequenzen für die Finanzierbarkeit der AHV. Ich erwarte eigentlich, dass das Bundesgericht seine Praxis jetzt und auch in Zukunft sorgfältig überprüft und schaut, ob alle diese Erweiterungen, die in den letzten zehn Jahren vorgenommen worden sind, sachgerecht sind, insbesondere bezüglich des Krankheitsbegriffes und der Kausalität. Hier sind nach meiner Meinung die Entscheide wirklich im Einzelnen zu überprüfen und auch notwendige Korrekturen vorzunehmen.
Die zweite Stelle, die nach meiner Meinung im Vollzug sehr wichtig ist, ist das BSV, indem dieses Amt die Aufsicht über den Rentenentscheidvollzug hat, der in den Kantonen geschieht. Ich finde, dass das BSV diese Aufsicht nicht hinreichend wahrnimmt, wie das übrigens der GPK-Bericht, der 2005 unserem Rat erstattet wurde, auch ausgewiesen hat. Diese Aufsicht muss konsequent wahrgenommen werden. Konsequent soll auch die Praxis der IV-Stellen beobachtet und mit Weisungen gesteuert werden. Das gilt insbesondere für das Prinzip, dass die Wiedereingliederung vor der Rente kommt. Es ist ganz klar, dass es für die Administration viel einfacher ist, eine Rente zu sprechen als eine Wiedereingliederung anzustreben - es ist viel weniger aufwendig, mit weniger Problemen behaftet und mit weniger Auseinandersetzungen verbunden. Darüber muss man sich keine Illusionen machen. Daher muss der Schwerpunkt mit den gesetzlichen Instrumenten, die ja existieren, in der Praxis wirklich ganz konsequent auf die Wiedereingliederung gelegt werden. Ein Rentenentscheid ist eben nur dann zu fällen, wenn eine Wiedereingliederung nicht möglich ist.
Und schliesslich, das gehört ins gleiche Kapitel, muss der Bundesrat nach meiner Meinung jene Fälle sorgfältig überprüfen, in denen jemand mit Erwerbstätigkeit beim verfügbaren Einkommen schlechtergestellt ist, als wenn er eben Transfereinkommen bezieht. Es ist heute nicht selten der Fall, dass es für den Betroffenen viel besser ist, wenn er sagt: Ich bleibe in der Erwerbsunfähigkeit, mein Einkommen ist besser, wenn ich in der Erwerbsunfähigkeit bin, als wenn ich auch nur teilweise erwerbstätig bin. Wenn wir solche Anreize setzen und die Leute so leiten, dass sie sehen, dass ihr Einkommen besser ist, wenn sie sich von der Erwerbstätigkeit fernhalten, als wenn sie zumindest teilweise eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, dann müssen wir uns auch nicht wundern, wenn wir nachher bei der IV solche Leistungsausweitungen haben.
Ich denke, wenn wir diese zwei Dinge in den Griff kriegen, wenn wir einerseits die politische Unterstützung finden und anderseits den Vollzug des geltenden IV-Rechtes besser in den Griff bekommen, dann besteht auch eine echte Chance, dass wir mit dieser Vorlage vor dem Volk bestehen können.