Kuprecht Alex · Ständerat · 2007-12-18
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-12-18
Wortprotokoll
Die Ausgangslage zu dieser Botschaft ist bekannt. Die IV befindet sich in einem ausserordentlich schlechten, ja gar miserablen Zustand. Die Zunahme der Rentenfälle in den letzten fünfzehn Jahren war massiv und überproportional, die Zahl der Fälle von dauernder Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit, insbesondere im Bereich der psychischen Krankheiten, ist überproportional gestiegen, und die kausalen Zusammenhänge sind oft unklar, unbeweisbar und weisen eine bestimmte Parallelität zur Zunahme von psychologischen und psychiatrischen Praxen auf.
Die mittlerweile aufgelaufene Verschuldung übersteigt per Ende Jahr die Marke von 11 Milliarden Franken. Der jährliche Zuwachs der Verschuldung beträgt rund 1,5 Milliarden Franken - pro Jahr! Die Deckung dieser Finanzierungsdefizite erfolgte bisher über die Entnahme aus dem leider noch nicht getrennten AHV/IV-Ausgleichsfonds. Dieser musste seit der Einführung der IV im Jahre 1960 dreissigmal die Aufwandüberschüsse des Sozialversicherungszweigs der Einkommenssicherung und -erhaltung bei Erwerbsunfähigkeit ausgleichen. Während sich die Finanzierungsfehlbeträge gemäss dem Jahresbericht 2006 des Ausgleichsfonds bis 1992 noch im akzeptablen Bereich von 2 bis 100 Millionen Franken befanden, verschlechterten sich die Jahresdefizite ab dem Jahr 1993 explosionsartig und gingen von einer halben Milliarde Franken aufwärts bis zu 1,556 Milliarden Franken im letzten Jahr.
Zum Ausgleich der Finanzierungsfehlbeträge wurden in der Vergangenheit bereits mehrmals Zuschüsse in Form von Mehrwertsteuererhöhungen oder Kapitaltransfers aus dem EO-Fonds vorgenommen. Trotz dieser strukturellen Fehlentwicklungen wurden materiell nicht die richtigen Revisionsmassnahmen zum Erreichen einer ausgeglichenen Rechnung in der IV vorgenommen. Dabei ist zuzugeben, dass sich in unserer heutigen Gesellschaft die Mentalität des Nehmens in den letzten Jahren leider zunehmend eingenistet hat und man fast schon abseits steht, wenn man sich nicht aus diesem Topf bedient. Es ist deshalb sehr zu hoffen, dass die materiellen Revisionspunkte der 5. IV-Revision, die in wenigen Tagen in Kraft treten werden, greifen und die darin aufgenommenen Anreize künftig zur Reduktion von Neurentenfällen führen werden. Ob dies allerdings für eine ausgeglichene IV-Rechnung genügen wird, muss bereits heute stark bezweifelt werden.
Nach dem Scheitern der Vorlage im Nationalrat - ich bin heute eigentlich froh, dass sie dort in der vorgesehenen Form gescheitert ist - lag es nun an uns, diese Finanzierungsvorlage einer etwas breiteren Betrachtungsweise zu unterziehen. Wir mussten uns einerseits bewusst werden, woher die entnommenen Ausgleichszahlungen kommen und welche Auswirkungen diese Zahlungen in Bezug auf die künftigen AHV-Renten haben. Andererseits mussten wir uns auch bewusst werden, wie das Problem der ausserordentlichen und massiv vergrösserten Lücke durch die Querfinanzierung der Fehlbeträge in der IV im Hinblick auf die langfristige Zahlungsfähigkeit der AHV schon heute angegangen werden kann und welche Verbesserungen erzielt werden können.
Diese fundamentale Betrachtung mit dem dringend notwendigen Seitenblick zur AHV wird in Zukunft noch positive Wirkung zeigen. Trotz medialem Druck auf eine rasche Umsetzung der Vorlage des Bundesrates hat sich unsere Kommission - aus meiner Sicht zu Recht - Zeit für die nun vorliegende, umfassendere und wesentlich tiefer greifende Lösung gelassen. Es scheint zumindest, dass unsere Kammer - vorbehältlich unserer heutigen Zustimmung - ihrem Ruf gerecht wird, nach pragmatischen Lösungsansätzen zu suchen.
Das heute vorliegende Resultat weist meines Erachtens in die richtige Richtung und sieht fünf zukunftsweisende Schritte vor, die sowohl zur Verbesserung der Lage der IV als auch zur Verbesserung der Stabilität des AHV-Ausgleichsfonds beitragen:
1. Mit der Zusatzfinanzierung findet eine verknüpfte Entflechtung zwischen dem Fonds für die AHV und die IV statt.
2. Der neu zu schaffende IV-Ausgleichsfonds erhält als künftige Schwankungsreserve einen einmaligen Betrag in der Höhe von 5 Milliarden Franken aus dem heute noch ungetrennten AHV/IV-Ausgleichsfonds.
3. Der künftig eigenständige AHV-Ausgleichsfonds kann aufgrund der neuen Rechtsgrundlage nicht mehr für die Aufwandüberschüsse der IV herangezogen werden. Die aufgelaufene IV-Schuld zulasten der AHV wird nicht durch virtuelle Zahlungen aufgestockt, sondern cash zugunsten des AHV-Ausgleichsfonds verzinst und bleibt bestehen.
4. Die Botschaft für eine 6. IV-Revision wird zwingend bis spätestens Ende 2012 vorliegen müssen.
5. Zur Finanzierung der Rechnungsfehlbeträge in den nächsten vier bis fünf Jahren wird die Mehrwertsteuer proportional erhöht werden müssen; das ist der ganz bittere Wermutstropfen dieser Vorlage.
Für mich ist der zentrale Punkt dieses Geschäfts in der Vorlage 2 in Artikel 1 zu finden. Dort wird mit der Errichtung eines eigenständigen Ausgleichsfonds für die IV künftig die Querfinanzierung mit Mitteln der AHV unterbrochen. Die [PAGE 1134] AHV schreibt heute und in den nächsten Jahren wohl noch positive Resultate. Das Heute ist jedoch bei einer längerfristigen Betrachtung, wie sie für die Rentenzahlungen der AHV zwingend vorgesehen werden muss, überhaupt nicht von Bedeutung. Die negativen Auswirkungen der demografischen Veränderung in den nächsten zehn Jahren und darüber hinaus sind relativ präzise berechenbar. Die künftigen Rentnerinnen und Rentner bzw. Rentnergenerationen sind geboren, deshalb sind die entsprechenden anwartschaftlichen Ansprüche der Zukunft vorhersehbar. Umso wichtiger ist es, die noch vorhandenen einbezahlten Beitragssummen sowie die Zuweisung der Goldreserven zugunsten der AHV zu sichern und den Verwendungsmissbrauch zu stoppen.
Bereits ab den Jahren 2013/14 führen gemäss den heutigen Schätzungen des BSV die AHV-Finanzierungsfehlbeträge in der laufenden Umlagerechnung zu einem Defizit von 250 Millionen Franken. Dieses Betriebsdefizit wird kontinuierlich auf über 4 Milliarden Franken steigen. Ab 2020 werden die geburtenstarken Jahrgänge das Rentenalter erreicht haben. Die Summe der addierten Finanzierungsfehlbeträge ab Mitte des nächsten Jahrzehnts wird bis 2025 ein Ausmass von über 40 Milliarden Franken annehmen, über deren Finanzierung sowohl das Parlament als auch das Volk noch zu befinden haben wird. Es ist deshalb nur folgerichtig, das vorhandene Kapital für die AHV einzusetzen und damit die Stabilität der künftigen Rentenzahlungen zu schützen.
Mit der aktiven Verzinsung der IV-Schuld leisten wir einen weiteren Beitrag in der Höhe von 330 bis 350 Millionen Franken pro Jahr in diesen zukünftig abgetrennten, eigenständigen AHV-Fonds. Betrachtet man die vorgesehene, zeitlich auf sieben Jahre begrenzte Mehrwertsteuererhöhung, so sieht man, dass während dieser Zeit immerhin 2,3 bis 2,5 Milliarden Franken in diesen Fonds fliessen. Das ist ein Return von gegen 50 Prozent desjenigen Betrages, der dem heute noch ungetrennten Fonds als Schwankungsreserve entnommen und dem künftigen reinen IV-Fonds zugeführt wird. Ohne diese Vorlage müsste der Restbetrag bis zu diesen 5 Milliarden Franken schon in weniger als zwei Jahren zur Tilgung der weiterhin anstehenden IV-Fehlbetragsfinanzierung verwendet werden. Die Verzinsung würde nach wie vor nur virtuell in Form der weiteren Erhöhung der IV-Schuld vorgenommen.
All diese Massnahmen auf der Finanzierungsseite dürfen jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass ohne weitere Eingriffe, ohne weiteres Hinterfragen der heutigen Situation auf der Leistungsseite und ohne eine Prüfung von koordinativen Verbesserungen im Gesamtsystem der Einkommenserhaltung bei Erwerbsunfähigkeit in der ersten und zweiten Säule die IV auch künftig kaum eine ausgeglichene Rechnung erzielen wird. Es ist deshalb aus meiner Sicht zwingend, dass die Arbeiten für die 6. IV-Revision schon sehr bald in Angriff genommen werden. Ich weiss, dass die 5. IV-Revision materiell ja erst in ein paar Tagen in Kraft tritt. Doch schon heute ist klar, dass diese nicht ausreichen wird. Ich betrachte deshalb den vorgesehenen spätesten Termin von Ende 2012 für das Vorlegen der Botschaft als zeitliche Ultima Ratio. Lieber wäre es mir, wenn sie schon Ende 2011 der Kommission des Erstrates zur Beratung vorgelegt werden könnte.
Die Pièce de Résistance dieser Vorlage wird zweifellos die Erhöhung der Mehrwertsteuer sein. Diese Erhöhung wird zwingend dem Volk zur Bewilligung zu unterbreiten sein und ist auf sieben Jahre - bis Ende 2016 - befristet. Gegenüber der bisherigen Lösung des Bundesrates, der mit 0,8 Prozent eine wesentlich höhere Anpassung nach oben vorsah, bedeutet diese Kommissionslösung erstens eine massive Reduktion und zweitens eine differenzierte Anpassung der vorhandenen Sätze. Man kann verschiedener Meinung sein, ob die lineare oder die proportionale Anpassung besser sei. Ich bin jedoch überzeugt, dass, gesamtheitlich betrachtet, eine lineare Erhöhung um 0,5 Prozent die schlechtere Lösung ist und die Vorlage als Ganzes mehr gefährden würde.
Es gilt, wohl oder übel in diesen sehr sauren Apfel zu beissen und der Vorlage im Sinne einer umfassenden Lösung - einer umfassenderen Lösung, als es der Bundesrat vorgesehen hatte - zuzustimmen. Es ist von ungemein grosser Bedeutung, dass wir uns der Folgen eines Scheiterns in unserem und später dann im anderen Rat bewusst werden: Die Schulden der IV würden weiter anwachsen; bevor die nächste IV-Revision diskutiert oder gar in Kraft gesetzt werden könnte, wären wir auf der unsäglichen Schuldenhöhe von rund 20 Milliarden Franken angelangt; der Ausgleichsfonds bliebe weiterhin ungetrennt, womit der weiteren Aushöhlung zugunsten der IV und zulasten der AHV Tür und Tor geöffnet wäre. Eine spätere Ausfinanzierung via Erhöhung der allgemeinen Staatsschuld würde aber bedeuten, dass die künftigen Generationen die Last derjenigen zu tragen hätten, welche diese Misswirtschaft verursacht haben - nach dem Motto: Wir konsumieren heute nur das Beste und geben dann die Rechnung an die Kinder und Grosskinder zur Begleichung weiter. Der Generationenvertrag würde dadurch meines Erachtens aufs Massivste gefährdet.
Diese Vorlage verdient es, unterstützt zu werden. Viele Teilbereiche sind sehr zukunftsgerichtet, andere stellen eher eine aus der Ist-Situation heraus erzwungene Notlösung dar. Der Bundesrat ist heute schon aufgerufen, weiterzudenken und weitere Massnahmen auf der Ausgabenseite zu prüfen, zu beantragen und umzusetzen.
Ich bitte Sie ebenfalls eindringlich, auf diese Vorlage einzutreten, sie möglichst unverändert anzunehmen und die bittere Pille zu schlucken, verbunden mit einem Biss in den sauren Apfel.