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Leutenegger Hajo · Nationalrat · 2000-11-29

Leutenegger Hajo · Nationalrat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-11-29

Wortprotokoll

Der Ständerat hat in Artikel 6 Absatz 2 die Fassung des Bundesrates um einen wesentlichen Punkt ergänzt. Es ist für den Netzzugang in der Schweiz ein so genanntes Ausspeisemodell vorgesehen. Das heisst, die Bezügerin oder der Bezüger bezahlt die gesamte durch ihren Bezug verursachte Netzbenutzung. Damit wird an die Kosten der überlagerten Netzebenen beigetragen. Alle lokalen Produzenten brauchen diese überlagerten Netze. Diese überlagerten Netze liefern die Ausgleichsenergie; sie regeln die Frequenz, damit alles geordnet läuft; sie halten die Spannung, damit das Licht nicht flackert. Die Ergänzung des Ständerates bewirkt, dass für die Einspeisung lokaler Erzeuger nicht mehr alle Kosten des überlagerten Netzes mitzubezahlen sind. Hier wird also teilweise das so genannte Nettoprinzip anzuwenden sein.

In unserer Kommission hat nun eine weitere Ergänzung Eingang gefunden. Diese Ergänzung geht aber einen gefährlichen Schritt weiter. Auch wenn ein Energieerzeuger effektiv keine Energie bezieht, nimmt er dennoch die Bereitschaft des Netzes, seine Spannung und die Frequenz dauernd in Anspruch. Mit der Formulierung der Kommissionsmehrheit müsste nicht mehr für die Bereitstellung des Netzes, für die Bereitstellung von Spannung, Frequenz, bezahlt werden. Ein Spital z. B., das mit einem Blockheizkraftwerk genügend eigenen Strom erzeugt, würde während Monaten nichts mehr ans Netz beitragen, bis es einmal während einer Panne dann doch Strom beziehen würde. In Ferienwohnungen wird bekanntlich während Monaten nichts bezogen. Der Besitzer rechnet aber jederzeit damit, hineingehen und das Licht einschalten zu können.

Die Netzbetreiberin ihrerseits kann mit diesem Zusatz der Kommission keinerlei Kosten einsparen. Es ist schnell klar, wer hier zu bezahlen hat: Es sind die anderen Verbraucher. Die Netzsolidarität wird damit infrage gestellt. Es geht mit dieser Formulierung nicht nur um die Einspeisefrage, es werden vor allem auch Bezüger unterschiedlich behandelt. Der Grundsatz der Nicht-Diskriminierung ist infrage gestellt.

Die Kommissionsminderheit und die FDP-Fraktion stellen Ihnen den Antrag, dem Ständerat zu folgen und keine Detailformulierungen, welche in eine Verordnung gehören, ins Gesetz aufzunehmen.