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Hämmerle Andrea · Nationalrat · 2000-11-29

Hämmerle Andrea · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-11-29

Wortprotokoll

Der Antrag der Minderheit I betrifft Artikel 6 Absatz 3bis, und die Minderheit I bittet Sie, hier dem Ständerat zu folgen.

Dieser Absatz wurde vom Ständerat zu Recht ins Gesetz eingefügt. Das Ziel der Bestimmung ist die Verhinderung unverhältnismässiger Unterschiede bei den Durchleitungskosten innerhalb eines Kantons. Der Ständerat hat ein dreistufiges Vorgehen mit Massnahmen in drei verschiedenen Intensitäten beschlossen.

In der ersten Stufe sorgen die Kantone mit geeigneten Massnahmen für die Angleichung der Kosten. Falls dies nicht genügt, wird die zweite Stufe aktuell, indem der Bundesrat überregionale Netzgesellschaften anordnet oder andere Massnahmen trifft. Als dritte Stufe kann der Bundesrat einen Ausgleichsfonds anordnen.

Die knappe Mehrheit der Kommission will nun die zweite Stufe streichen. Dies hat aus der Sicht der starken Minderheit keine Logik. Wenn schon der Ständerat, also die Kammer der Kantone, den Kantonen selber den Ausgleich nicht zweifelsfrei zutraut, ist nicht einzusehen, weshalb der Nationalrat nun auf diese Stufe verzichten und die Regulierungskompetenz allein bei den Kantonen belassen will. Es ist sinnvoll, das gesamte Repertoire einzuführen, so, wie es der Ständerat beschlossen hat. Selbstverständlich soll immer die schwächste Massnahme getroffen werden, die zum Ziel führt. Aber wir sollten nicht ohne Not auf eine Massnahme, auf die mittlere nämlich, verzichten.

Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit I zuzustimmen, dem Ständerat zu folgen und damit auch eine Differenz auszuräumen.

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