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Schmid Odilo · Nationalrat · 2000-11-29

Schmid Odilo · Nationalrat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-11-29

Wortprotokoll

Im Namen der CVP-Fraktion schlage ich Ihnen vor, in Artikel 6 Absatz 2 der Mehrheit zu folgen und in Absatz 3bis der Minderheit I (Hämmerle) und somit dem Ständerat zuzustimmen.

Zu Absatz 2: Die heutigen Kosten des Übertragungsnetzes werden etwa zur Hälfte von der Transitenergie und zur Hälfte von denjenigen getragen, die effektiv das Netz nutzen - mehr oder weniger verursachergerecht also.

Das vorgesehene Netzkostenmodell mit den Prinzipien des Anschlusspunktes und der Einspeiseentschädigung wird mit grosser Sicherheit folgende Änderungen bringen:

Die "Briefmarke" für den Transit wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in Brüssel bestimmt und nicht bei uns, und der entsprechende Kostendeckungsbeitrag wird nach den ersten Berechnungen nur noch einen kleinen Teil der effektiven Kosten decken.

Der Rest der Jahreskosten, das heisst nach Abzug des Beitrages für den Transit, wird gemäss dem Bruttoprinzip verteilt. Damit werden einerseits alle Verbraucher in der Schweiz die nicht gedeckten Kosten des Transits zu tragen haben, andererseits aber auch die Verbraucher jener Regionen, in denen Energie auf tieferen Ebenen eingespiesen wird.

Diese Kosten wurden bis jetzt von allen Verbrauchern getragen. Viele kleinere und mittlere Kraftwerke, die bis heute erneuerbare Energie produzierten, haben keine Chance, wenn ihre Produktionskosten höher sind als die von Kleinkraftwerken, die Energie aus nichterneuerbaren Rohstoffen produzieren. Sie würden ihren Standortvorteil verlieren.

Lassen Sie mich das an einem Beispiel aufzeigen: Die gesetzlichen Bestimmungen schreiben vor, dass die Kehrichtverbrennungsanlagen ihre Abwärme nutzen. Das heisst, sie können mittels Wärme-Kraft-Koppelung oder mit Verstromung diesem Gebot nachkommen. Viele KVA haben das schon installiert. Ich kann meine Interessen offen legen: Ich bin Präsident einer solchen Anlage im Oberwallis. Im Oberwallis lebt ungefähr ein Prozent der Einwohner der Schweiz. Für uns hiesse das: Wenn das Bruttoprinzip hier eingeführt würde, würde unsere Stromproduktion indirekt benachteiligt, weil uns der Abnehmer auf höherer Ebene - bei uns sind dies das Elektrizitätswerk Naters-Brig oder die Walliser Elektrizitätsgesellschaft - für die Durchleitungsrechte auf allen Ebenen die Entschädigungen kürzen müsste. Das hiesse für uns eine Minderentschädigung für die Verstromung von etwa 100 000 Franken. Wenn Sie das auf die gesamte Schweiz aufrechnen, hiesse das, man würde über die Kehrichtgebühren die Netzkosten mit 10 Millionen Franken quersubventionieren. Das macht doch auch keinen Sinn, und die Netzsolidarität, Kollege Leutenegger, ist somit auch nicht gegeben. Ich kann auch für die Industrie sprechen: Wenn die Industrie die jährliche Viertelstundenspitze abdecken muss, nur weil sie ab und zu Betriebsausfälle hat, trägt das auch nicht zur Sicherung der Arbeitsplätze bei und das nicht nur im Berggebiet, sondern in der ganzen Schweiz. Auch hier ist die Netzsolidarität nicht gegeben.

Aus diesen Gründen lade ich Sie ein, der Mehrheit zu folgen und in Absatz 2 dem Nachsatz zuzustimmen, wonach sich die Vergütung in jedem Falle nach den effektiv aus dem jeweiligen Netz bezogenen Energiemengen und Leistungen zu richten hat.

Nur ein Wort zu Absatz 3bis: Der Ständerat hat hier mit Blick auf die Erhaltung einer gewissen schweizerischen Kohäsion eine dreistufige, subsidiäre, solidarische Lösung vorgeschlagen, die von der CVP-Fraktion voll mitgetragen wird.