Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2007-12-19
Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp · 2007-12-19
Wortprotokoll
Wir sind jetzt bei diesem Geschäft in der dritten Runde und haben noch die Differenz bei Artikel 15 Buchstabe d. Es geht um die nicht tödlich wirkenden Destabilisierungsgeräte, auch Taser genannt. Der Nationalrat hat am 17. Dezember, also [PAGE 1162] vorgestern, mit 93 zu 89 Stimmen an seinem früheren Beschluss festgehalten. Ihre Kommission hat gestern Morgen getagt und beantragt mit 6 zu 4 Stimmen, sich dem Nationalrat anzuschliessen.
Ich darf pro memoria einleitend doch nochmals festhalten, worum es bei diesem Gesetz geht: Es geht um die Schaffung von gesetzlichen Grundlagen für die Anwendung von polizeilichem Zwang und polizeilichen Massnahmen für Organe des Bundes und für kantonale Vollzugsorgane, soweit Letztere im Bereich des Ausländerrechtes oder sonst im Auftrag des Bundes tätig sind.
Wir haben am Montag der vergangenen Woche im Rahmen dieses Geschäftes das Für und Wider des Einsatzes dieser Destabilisierungsgeräte ausgiebig diskutiert. Ich möchte diese Details nicht mehr wiederholen, sondern die Argumente der Mehrheit in vier Punkten zusammenfassen:
1. Bei der Ausschaffung wurden und werden diese Destabilisierungsgeräte nicht eingesetzt; das ist ein wesentlicher Punkt. Dies zu regeln wird dann Sache der Verordnung sein. Wir haben gestern verlangt, dass wir bei der Verordnung konsultiert werden.
2. In sehr vielen Kantonen, aber auch in vielen Städten sind diese Destabilisierungsgeräte bereits zugelassen; sie werden in verschiedenen Kantonen auch eingesetzt.
3. Wir sollten keine Differenzen schaffen zwischen der Ebene des Bundes und der Ebene der Kantone, wohlwissend, dass es auf der Ebene der Kantone dann doch noch Differenzen gibt. Aber zwischen Bund und Kantonen sollte es diese Unterscheidungen nicht mehr geben.
4. Weil verschiedene Kantone und Städte diese Geräte und ihre Anwendung bereits kennen und zulassen - damit knüpfe ich an Punkt 3 an -, kann es Abgrenzungsprobleme geben. Auch wenn Polizeibeamte für den Bund tätig sind, bekommen sie ihre Einsatzbefehle ja durch die Kantone. Es kann dann zu Schwierigkeiten kommen, weil der Polizeibeamte eines Kantons, in dem solche Geräte zugelassen sind, unter Umständen im Einzelfall nicht abschätzen kann, ob jetzt diese Geräte für den konkreten Einsatz zulässig sind oder nicht.
Das zur Begründung des Antrages der Mehrheit.