Lexipedia

Durrer Adalbert · Nationalrat · 2000-11-29

Durrer Adalbert · Nationalrat · Obwalden · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-11-29

Wortprotokoll

Wir haben in der Kommission formell bejaht, dass im Rahmen des Differenzbereinigungsverfahrens noch einmal im Grundsatz über die Netzgesellschaft diskutiert werden soll. Im sensiblen Umfeld der Abstimmung vom 24. September 2000 über die Energievorlagen und des Liberalisierungsprozesses insgesamt ist es politisch sicher richtig, dass wir hier noch einmal über die Netzgesellschaft sprechen. In der Sache haben im Ständerat und im Erstrat sehr eingehende Auseinandersetzungen stattgefunden. Links und rechts wurden sich darüber einig, dass es eine nationale Netzgesellschaft braucht. Dem stand ja das Modell von zwei Gesellschaften gegenüber. Schon das war ein Kompromiss.

Strittig ist die grundsatzpolitische Frage, ob eine solche Trägerschaft privatwirtschaftlich oder öffentlich-rechtlich ausgestaltet, also zur Staatsdomäne werden soll. Hier ist die Kommissionsmehrheit unverändert der Auffassung, dass das privatwirtschaftliche Modell das richtige ist. Ängste, die durch gewisse Spekulationsabsichten geschürt wurden - es wurden heute auch Namen genannt -, konnten in der Kommission eliminiert werden. Ich möchte darauf hinweisen, dass wir in Artikel 6 in Bezug auf die Berechnung der Durchleitungskosten ganz klare Leitlinien gesetzt haben. Insbesondere haben wir ja Monopolrenten aus der Netzbenützung explizit verboten. Es ist nicht redlich, wenn man das Modell nun plötzlich wieder mit diesen Fragen in Verbindung bringt und die Diskussion so führt, als stünden wir noch im Vernehmlassungsverfahren.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass eine öffentlich-rechtlich ausgestaltete nationale Netzgesellschaft einen grossen Staatsapparat mit administrativem Mehraufwand nach sich zieht. Das liegt nicht auf der Linie des Liberalisierungsprozesses, den wir hier ja insgesamt bewerkstelligen möchten. Ich darf auch noch einmal auf Artikel 8bis, Organisation der schweizerischen Netzgesellschaft, verweisen, den der Ständerat eingeführt hat. Auch hier wurde ja verschiedenen Ängsten Rechnung getragen. Im Zusammenhang mit dem Antrag Grobet werde ich auf einige Fragen dazu noch ganz kurz eingehen.

Die Kommissionsmehrheit hat bei Artikel 8 eine Ergänzung eingeführt, die verdeutlicht, dass sich die nationale Netzgesellschaft wirklich auf ihre Kernaufgaben beschränken und nicht plötzlich andere Aufgaben an sich reissen soll. Ich denke dabei z. B. an das Contracting, das sicher etwas Attraktives, aber nicht die Aufgabe der nationalen Netzgesellschaft ist. Deshalb diese Ergänzung, die im Ständerat keine Probleme schaffen dürfte.

Ganz kurz zu den Einzelanträgen: Herr Kollege Schneider hat mir gesagt, dass er als Nichtjurist über etwas gestolpert sei. Der Antrag Schneider sieht in Artikel 8bis Absatz 2 die Formulierung "Die Besitzer sind im Verwaltungsrat im Verhältnis ihrer Beteiligung vertreten" vor. Der Antragsteller meinte damit die Eigentümer. Ich gehe davon aus, dass sie einer redaktionellen Änderung, die den sachenrechtlich richtigen Begriff verwenden würde, zustimmen könnten. In der Sache möchte ich mich als Kommissionssprecher nicht zum Antrag Schneider äussern. Wir konnten ihn nicht vorbesprechen.

Hingegen kann ich zum Antrag Grobet etwas sagen: Bei einem privatwirtschaftlichen Modell wird Ihren Anliegen meines Erachtens in Artikel 8bis Rechnung getragen. In Artikel 8bis Absatz 2 ist festgehalten: "Bund und Kantonen ist in den Statuten das Recht einzuräumen, je einen Vertreter in den Verwaltungsrat abzuordnen." Artikel 8bis Absatz 4 sieht vor, dass die Gesellschaft eine schweizerische Beherrschung sicherstellen muss. Demzufolge braucht es keine Zustimmung zum Antrag Grobet mehr.

Ich beantrage Ihnen, bei der Ergänzung zu Artikel 8 der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.