Bürgi Hermann · Ständerat · 2007-12-19
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-12-19
Wortprotokoll
Auch diese Motion beinhaltet ein Anliegen, das in der Sache berechtigt und unbestritten ist. Es geht aber wiederum um die Frage des Weges.
Mit der Motion wird unter Hinweis auf die ernüchternde Gleichstellungsbilanz beantragt, unter Federführung des Bundes einen Massnahmenplan zur Verwirklichung der Gleichstellung von Mann und Frau zu erarbeiten, unter Einbezug der Kantone, der Gemeinden, der Sozialpartnerinnen und -partner sowie der Wirtschaftsverbände.
Es ist eine Tatsache, dass die Ziele der in der Bundesverfassung verankerten Gleichstellung von Mann und Frau noch nicht erreicht sind; das ist unbestritten. Im Bericht über die Legislaturplanung 2003-2007, also über die Zielsetzungen in der vergangenen Legislatur, hat der Bundesrat unter dem Titel "Unsere Herausforderungen" festgestellt, dass bezüglich der Gleichstellung von Frau und Mann ein Aufholbedarf besteht, insbesondere bezüglich der Lohnunterschiede sowie im Bildungsbereich. Am 15. Februar 2006 hat der Bundesrat einen Bericht über die Evaluation der Wirksamkeit des Gleichstellungsgesetzes veröffentlicht. Dort wird festgestellt, dass sich das Bundesgesetz zur Gleichstellung von Frau und Mann als wirksam erwiesen habe. Unmissverständlich wird aber auch festgehalten, dass das Gesetz allein die Gleichstellung im Erwerbsleben nicht sicherstellen [PAGE 1181] könne, weshalb der Bundesrat diesbezüglich die Information fördern und Anreize für Unternehmen schaffen will.
Wenn nun die Kommission die Motion trotz des bestehenden Handlungsbedarfs mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung ablehnt, so einzig und allein deswegen - ich bitte, das zur Kenntnis zu nehmen -, weil die Mehrheit die Auffassung des Bundesrates teilt, dass es wirkungsvoller ist, konkrete Massnahmen zu treffen, statt umfangreiche Ressourcen, die gar nicht vorhanden sind, mit der Ausarbeitung eines Massnahmenplanes zu binden. Ähnlich wie bei den beiden zuvor behandelten Motionen ist das Anliegen als solches unbestritten. Es geht vielmehr darum, wie am wirkungsvollsten vorzugehen ist.
In diesem Sinne und in Übereinstimmung mit den Darlegungen des Bundesrates ersuche ich Sie im Namen der Mehrheit der Kommission, die Motion abzulehnen und gleichzeitig zum Ausdruck zu bringen, dass die Bemühungen zur Gewährleistung der Gleichstellung von Mann und Frau pragmatisch und konkret weiterzuverfolgen sind.