Fetz Anita · Ständerat · 2007-12-20
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-12-20
Wortprotokoll
Mein Eventualantrag bezieht sich auf die berühmte dritte Stufe, die Herr Bundesrat Leuenberger vorher angesprochen hat, also auf den Risikoteil, der jetzt politisch entschieden worden ist und den die Allgemeinheit übernimmt. Jetzt stellt sich aber auch noch die Frage, wie viel die Allgemeinheit davon übernimmt.
Mit der Ablehnung des Rückweisungsantrages haben Sie ja entschieden - und ich kann gut damit leben -, dass wir in diesem Bereich politische Summen definieren. Ich mache jetzt einen Vorschlag, wie man eine realistische und faire politische Summe für die dritte Stufe bestimmen kann, also für den Teil, bei dem ausschliesslich die Allgemeinheit haften soll, wo faktisch eine Staatsgarantie für die Atomwirtschaft besteht. Ich danke dem Bundesrat für seine Aussage, wonach nicht nur die Atomwirtschaft, sondern auch die Grossbanken und Fluggesellschaften im Grossrisikobereich faktisch über Staatsgarantien verfügen. Ich teile diese Meinung. Es ist aber auch schön, dass das hier einmal klar formuliert wird; das ist offenbar auch ein Teil der freien Marktwirtschaft; wir haben da schon wieder vergessen, dass das immer auch dazugehört. Das war ein kleines Dankeschön für Ihr Votum.
Es geht darum, dass ich statt der einen Milliarde Franken, die der Bundesrat und die Kommission vorschlagen, den Betreibern eine Deckung von 50 Milliarden Franken, die durch einen Versicherer gewährleistet wird, vorgeben möchte. Das ist problemlos machbar. Abgesehen von der geringen Wahrscheinlichkeit, die Kollege Schweiger vorher genannt hat, gibt das keine eklatant hohen Prämien. Das muss einfach auch einmal festgestellt werden. Wir sprechen hier von sehr tiefen Prämien für solche Summen, aber die Verträge müssen gemacht werden.
Das ist der Vorschlag, den ich Ihnen bei Artikel 9 plausibel zu machen versuche. Er wird ergänzt durch den Vorschlag bei Artikel 10. Dort geht es dann um die effektive, also um die öffentliche Deckungspflicht, und dort möchte ich die 500 Milliarden Franken einsetzen. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass man da verschiedener Meinung sein kann. Aber es ist klar, es ist eine politische Dimension. Sie ist jedoch nicht völlig aus der Luft gegriffen, sondern bezieht sich auf das Gutachten von Peter Zweifel, der realistisch aufgezeigt hat, dass solche Summen bei einem mittleren Schadenfall - wir sprechen nicht von Super-GAU oder von veralteten Anlagen - auf die Öffentlichkeit zukommen können. An und für sich wirkt die Summe hoch, aber auch sie ist problemlos finanzierbar, wenn man es so will. Man muss nichts daran ändern; es ist schon heute so, dass der Bund den Atomkraftwerkbetreibern eine Jahresprämie für diese Deckungen belastet. Diese wird in den Nuklearschadenfonds integriert und steht dann zur Verfügung; es ist also eigentlich ein völlig normales Vorgehen, wie man Haftung und Sicherheit in unserem System herstellt.
Ich bitte Sie, meinem Antrag zuzustimmen, zunächst einmal weil er plausibel ist und die Allgemeinheit entlastet. Die Allgemeinheit, das sind immer wir Steuerzahler und Steuerzahlerinnen. Es tönt so flott: "Der Bund übernimmt", "Die Allgemeinheit übernimmt" - in anderen Bereichen sind Sie da ja nicht so wahnsinnig glücklich darüber. Also, die Allgemeinheit kann entlastet werden. Was mir aber ein mindestens so grosses Anliegen ist, ist das, was Kollegin Diener vorhin [PAGE 1195] angesprochen hat: Die Wettbewerbsverzerrung innerhalb der Energiebranche wird damit aufgehoben. Denn selbstverständlich ist es so, dass die AKW-Kilowattstundenpreise seit Jahrzehnten künstlich tief gehalten werden und damit natürlich eine riesige Wettbewerbsverzerrung gegenüber sämtlichen anderen Energieträgern zum Tragen kommt, weil das natürlich auf eine massive Subventionierung der Kernkraft hinausläuft. Ich glaube, das müsste eigentlich jedem liberal denkenden Kollegen hier einleuchten. Solche ordnungspolitischen Sünden sollte man auch bei der AKW-Haftpflicht nicht begehen.