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Fetz Anita · Ständerat · 2007-12-20

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-12-20

Wortprotokoll

Sie erlauben mir zwei, drei Bemerkungen zu bereits gehörten Voten, weil sie sich auf mein Votum zum Rückweisungsantrag beziehen, das ich ja gestern halten musste.

Als Erstes möchte ich auf zwei Punkte von Kollege Schweiger eingehen. Er hat erstens gesagt, das Gefahrenpotenzial eines Autos sei in Bezug auf die Wahrscheinlichkeit wesentlich grösser als jenes eines Atomkraftwerkes. Ich bin damit voll und ganz einverstanden. Der kleine Unterschied - und der ist eben gewaltig - ist nur: Ein Autounfall hat in aller Regel einen begrenzten Schaden. Okay, können wir noch sagen, da sind wir nicht einer Meinung. Aber was ganz sicher ein riesiger Unterschied ist: Die etwa 4 Millionen Automobilisten in der Schweiz haben private Versicherungssummen in der Höhe von 20 000 Milliarden Franken - die versichern ihr Risiko, die haben ihr Potenzial gedeckt! Es gibt immer zwei Dimensionen bei der Haftung, die man beachten muss: Die eine ist die Wahrscheinlichkeit. Da sind wir uns einig, die ist gering, sehr gering, aber sie ist vorhanden. Die andere ist die Schadensumme. Da sind wir uns nicht einig, und das ist im Prinzip unsere Hauptdifferenz.

Bei diesem Gesetz geht es überhaupt nicht darum, ob jemand für oder gegen die Atomkraft ist. Es geht schlicht und einfach darum, ob wir die Verantwortung wahrnehmen und der Bevölkerung eine Sicherheit geben können, dass im winzigen Fall der Fälle wenigstens die Haftung privat übernommen wird und das nicht auch noch vom Staat und von den Steuerzahlern bezahlt werden muss.

Ich möchte noch ein Zweites erwähnen: Sie sagten, beim Gutachten des Bundesamtes für Zivilschutz zeige sich ja, wie klein die Wahrscheinlichkeit des Eintretens eines solchen Schadens sei. Auch damit bin ich einverstanden, Kollege Schweiger. Umso unproblematischer wäre eine echte Versicherung. Die Prämie wäre relativ gering, wenn die Wahrscheinlichkeit derart gering wäre. Also kann es nicht an dieser Frage liegen.

Als Drittes muss ich natürlich als Vertreterin des Kantons Basel-Stadt schon noch zwei, drei Sachen richtigstellen. Sie haben den Pharmabereich als Vergleich genommen. Sie haben, zusammengefasst, gesagt, auch die Pharma- und die Chemiebranche könnten keine totale Sicherheit garantieren, und haben damit auch insinuiert, dass sie ihre Risiken nicht vollumfänglich abdecken würden. Auch da muss ich Ihnen sagen, dass der Vergleich hinkt. Der Unterschied ist folgender: Ein jeder Prozess in einer Pharmaunternehmung muss einzeln bewilligt werden. Es gibt Bewilligungsbehörden, es gibt die Störfallverordnung. Für jeden einzelnen Prozess, für jedes einzelne Produkt gibt es mehrere gesetzliche Instanzen, die das erstens überwachen und zweitens die Risiken einschätzen und drittens auch dafür sorgen, dass entsprechende Haftpflichtversicherungen abgeschlossen werden.

Es ist zu beachten, dass klassische Risikobetriebe - man könnte das auch auf andere Branchen übertragen - den Behörden immer die Grundlagen für ihre Verträge für ihre Betriebshaftpflichtversicherung übergeben müssen. Ich habe mir nämlich extra die Mühe gemacht, von jemand Kompetentem nochmals die Störfallverordnung genau anschauen zu lassen. Jeder normale Betrieb muss sich dem unterziehen, muss seine Verträge für seine Betriebshaftpflichtversicherung offenlegen; in diesem Bereich schauen dann auch die Versicherungen selber, dass die Risiken nicht überschritten werden. Sie haben also noch einen Akteur mehr, der mithilft, die Risiken im Griff zu behalten.

Falls alle zusätzlichen Sicherheitsmassnahmen nicht ausreichen, um ein Risiko tragbar zu machen - und das ist jetzt wichtig -, kann und muss die Behörde auch Betriebsverbote aussprechen. Genau diese Möglichkeit fehlt uns aber im Bereich der Atomkraftwerke, weil wir daraus eine rein politische und ideologische Frage gemacht haben. Bei jeder anderen [PAGE 1190] Branche hat die Behörde die Möglichkeit, bei Risiken, die sie als nicht tragbar oder nicht versicherbar ansieht, ein Betriebsverbot auszusprechen. Also ist es umso dringender, dass zumindest - zumindest! - die volle Deckung des unwahrscheinlichen Falles, aber des extrem teuren Schadenpotenzials vorgesehen wird, und auch, dass wir eine realistische Haftpflicht und eine realistische Deckungssumme beschliessen.

Diese Hausaufgaben können wir machen; dazu gibt es Unterlagen. Das ist der Grund, warum ich Ihnen vorschlage, diese Runde noch zu machen - auf das Geschäft zwar einzutreten, aber es an den Bundesrat zurückzuweisen - und dieses Kernenergiehaftpflichtgesetz schlicht und einfach zu verbessern. So viel Seriosität und Verantwortungsbereitschaft müsste, glaube ich, möglich sein. Es geht hier nicht darum, ob man hier für oder gegen AKW-Strom ist.