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Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2007-12-20

Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-12-20

Wortprotokoll

Wir haben es gehört: Wir befassen uns heute mit der Sicherheit von Atomkraftwerken respektive mit der Frage: Wer haftet, wenn ein Schaden eintritt? Was uns der Bundesrat vorschlägt, tönt einfach und plausibel: Die Betreiber von Atomanlagen haften unbegrenzt. Ausgedeutscht heisst das aber nichts anderes, als dass die Betreiber mit ihrem Vermögen haften, und wenn dieses aufgebraucht ist respektive wenn sie zahlungsunfähig sind, dann zahlt der Bund oder, besser gesagt, die Allgemeinheit.

Versichern müssen sich die Kernkraftwerkbetreiber hingegen für eine Schadensumme von 1,8 Milliarden Franken. Ich habe schon in der Kommission nachgefragt, wie man denn eigentlich auf diese Zahl gekommen sei. Wenn man sich für eine bestimmte Schadensumme obligatorisch versichern muss, dann sollte diese Summe ja etwas mit dem möglichen Ausmass des Schadens zu tun haben. Ich habe in der Kommission festgestellt, dass es keine konkreten Schadenszenarien gibt, dass es keine Vorstellungen davon gibt, was eigentlich genau passieren könnte respektive wie viel das dann kosten würde. Die Logik, wie man zu dieser Zahl kam, war umgekehrt: Die private Versicherungswirtschaft hat geschaut, welchen Betrag sie zur Verfügung stellen will und kann, ohne ihre eigene Sicherheit und ihre eigene Zahlungsfähigkeit zu beeinträchtigen. Die Summe dieser von der Versicherungswirtschaft zur Verfügung gestellten Kapazität ergab dann einfach die Deckungssumme, ganz unabhängig davon, welcher Schaden überhaupt entstehen könnte und wie hoch die Kosten sein könnten, die dadurch verursacht würden.

Ein solches Vorgehen ist in der Haftpflicht ziemlich einmalig, und es zeigt, dass es mit einer echten Haftung, wie wir sie uns normalerweise vorstellen, nicht gerade viel zu tun hat. Für jene, die geschädigt werden könnten, ist diese Voraussetzung auf jeden Fall ausserordentlich unbefriedigend. Auch für den Staat müsste eine solche Ausgangslage inakzeptabel sein, denn sie bedeutet nichts anderes, als dass der Staat hinstehen und alles übernehmen muss, was sich die private Versicherungswirtschaft nicht zumuten möchte.

Eine andere Aussage zu dieser Deckungssumme, die ebenfalls vonseiten der Versicherungswirtschaft gemacht wurde, ist wahrscheinlich die ehrlichste. Die Versicherungs- oder die Deckungssumme für von Atomkraftwerken verursachte Schäden ist ganz einfach eine politische Summe. Diese wird von den politischen Behörden festgesetzt, und die Versicherungswirtschaft schaut dann, wie viel sie in den privaten Versicherungsbereich übernehmen möchte. Das bedeutet aber nichts anderes, als dass man nicht von konkreten Schäden ausgeht, dass man solche weder benennt noch deren Ausmass und die daraus entstehenden Kosten berechnet hat. Das einzig Konkrete, was ich erfahren habe, ist, dass man bei den Entschädigungen mit Todesfall-, mit Krankheitsentschädigungen, mit Dekontaminations- und Unfallkosten rechnen müsste. Doch was sind Dekontaminationskosten, was gehört alles dazu? Wie müsste so etwas gemacht werden? In welchem Umkreis könnten Menschen betroffen sein? Welches sind die möglichen Krankheitsentschädigungen? Was stellt man sich unter Unfallkosten vor, die durch ein Atomkraftwerk verursacht werden könnten? Ich meine, auf diese Fragen müsste man eine Antwort haben.

Die Schadensumme ist aber eine politische Summe beziehungsweise das, was die private Versicherungswirtschaft hergibt. Das ist die Grundlage für ein Haftpflichtversicherungsgesetz, und das ist meines Erachtens nicht gerade vertrauenerweckend. Wenn doch die Eintrittswahrscheinlichkeit für einen Unfall so unglaublich tief ist, wie uns das erklärt wurde, könnte sich die Versicherungswirtschaft doch viel grosszügiger zeigen. Warum tut sie es nicht, warum bleibt sie so vorsichtig? Man geht ja offenbar davon aus, dass die Wahrscheinlichkeit, dass aufgrund von technischen Risiken ein Unfall passiert, bei zehn hoch minus sieben oder sogar bei zehn hoch minus neun liegt. Das sind eindrückliche Zahlen, von denen sich die Privatversicherungswirtschaft offenbar aber nicht beeindrucken lässt; sie hält ihre Risikobereitschaft sehr bescheiden. Mich verunsichert das. Einerseits fehlen jegliche Schadenszenarien, aufgrund welcher man die Schadensumme festgelegt hätte, andererseits spricht man davon, dass ein Unfall nur alle 10 oder sogar alle 100 Millionen Jahre vorkommen kann - und trotzdem hält sich die Bereitschaft der Versicherungswirtschaft, diese Risiken zu versichern, in sehr engen Grenzen. Das geht für mich nicht wirklich auf. Ich nehme es vorweg, der Rückweisungsantrag Fetz könnte hier doch für etwas mehr Klarheit sorgen.

Etwas möchte ich noch beifügen: Die Vorbehalte und Fragen, die ich jetzt aufgeworfen habe, betreffen den Umgang mit der Haftpflicht bei Atomkraftwerken generell. Die vorliegende Revision, wie sie uns der Bundesrat beantragt, sieht aber auch ein paar Verbesserungen vor. Ich denke an die Kosten für Massnahmen zur Wiederherstellung geschädigter Umwelt, die neu ebenfalls als nukleare Schäden gelten; ich denke auch an die Zuständigkeit eines einzigen Gerichtes für alle Geschädigten ohne Rücksicht auf Wohnort und Nationalität; und ich denke nicht zuletzt an die leicht erhöhte obligatorische Versicherungsdeckung, auch wenn diese meines Erachtens nach wie vor zu tief ist, aber hierzu habe ich ja noch einen Minderheitsantrag offen.

Ich bitte Sie deshalb, auf die Vorlage nicht einzutreten, sonst den Rückweisungsantrag Fetz zu unterstützen und der Kommission die Chance zu geben, die Fragen, die ich jetzt auch nochmals aufgeworfen habe, zu beantworten, um hier wirklich ein Gesetz zu verabschieden, bei dem die Grundlagen besser geklärt sind, als sie es heute sind.