Graber Konrad · Ständerat · 2007-12-20
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2007-12-20
Wortprotokoll
Ich war in diesem Geschäft bis heute ein aussenstehender Beobachter. Ich habe festgestellt, dass, wie wir alle wissen, diese Initiative aufgrund eines Beschwerdeverfahrens einer Umweltorganisation gegen das Hardturmstadion zustande gekommen ist. Trotz der parlamentarischen Initiative Hofmann Hans 02.436, der Initiative des damaligen Zürcher Standesvertreters, wurden dann nach einem Kraftakt am 11. Mai 2006 die vorliegende Volksinitiative und am 20. Juni 2006 noch eine Standesinitiative desselben Kantons eingereicht. Wenn ein Kanton dreispurig fährt, ist der Ärger dort entweder sehr gross bzw. die Schmerzgrenze überschritten, oder aber man kennt das Ziel nicht genau und irrt umher. Zu dieser Beurteilung kommt ganz offensichtlich auch der Bundesrat, wenn er in den Schlussfolgerungen seiner Botschaft, auf Seite 4361, schreibt, dass es aufgrund des unklaren Wortlauts der Initiative sehr anspruchsvoll sein werde, eine klare Gesetzgebung zur Umsetzung zu schaffen.
Das wird jetzt auch ganz offensichtlich, wenn wir darüber diskutieren, ob da noch ein indirekter Gegenvorschlag beigelegt werden soll, und wenn wir hören, was in einen solchen indirekten Gegenvorschlag einbezogen werden soll. Da sieht man auch bereits heute, dass die Ansichten recht unterschiedlich und noch nicht ausgegoren sind. Eine Studie zeigt ja - das ist auch in der Botschaft des Bundesrates wiedergegeben -, dass die Erfolgsquote der Umweltorganisationen in diesen Fragen ausserordentlich hoch ist und dass die Organisationen vom Beschwerderecht zurückhaltend Gebrauch machen. Eine zusätzliche, über die parlamentarische Initiative Hofmann Hans hinausgehende Einschränkung des Verbandsbeschwerderechtes im Sinne der Initianten müsste nach Auffassung des Bundesrates eine Aufstockung des Personals im Bafu zur Folge haben. Die Verbandsbeschwerde würde durch ein Behördenbeschwerderecht ersetzt, mindestens drei neue Stellen sollten geschaffen werden. Ich kann mir eigentlich nicht gut vorstellen, dass das die Absicht der Initianten ist, nämlich mehr Staat zu schaffen.
Es kommt dazu, dass die parlamentarische Initiative Hofmann Hans wirkt. Auf den Seiten 4352 und 4353 der Botschaft wird ausgeführt, dass die Beschwerdebefugnis neu an das oberste Exekutivorgan von Umweltschutzverbänden delegiert wird, dass Rügen, die von Umweltschutzverbänden nicht im Planungsverfahren vorgebracht werden, nicht in einem nachfolgenden Verbandsbeschwerdeverfahren eingebracht werden können. Ferner steht dort, dass Bauverzögerungen weniger häufig sind, weil Bauarbeiten auch vor Abschluss eines Verfahrens begonnen werden können, soweit der Ausgang des Verfahrens die Arbeiten nicht beeinflusst.
Die Inkraftsetzung dieser Bestimmungen erfolgte auf den 1. Juli 2007. Ich bin der Auffassung, dass man zuerst die Wirkung dieser Legiferierung abwarten, sie mit gesundem Menschenverstand beurteilen und erst dann neu handeln sollte. Heute bin ich ein bisschen irritiert. Ich habe auf diese Session hin ein Schreiben von den Initianten erhalten, wonach man die Initiative unterstützen sollte. Heute habe ich im Saal gehört, dass es vor allem um den Gegenvorschlag gehe. Wollen die Initianten eigentlich die Initiative, oder wollen sie einen Gegenvorschlag? Das ist die Frage, die ich mir in dieser Debatte gestellt habe.
Es gibt nicht nur einen Anspruch auf speditive Bewilligungen. Es gibt auch einen Anspruch auf einen speditiven und effizienten Parlamentsbetrieb. Die Kommission für Rechtsfragen unseres Rates hat die Volksinitiative sehr ausführlich behandelt und empfiehlt ihre Ablehnung. Sie hat sich auch mit den Fragen eines direkten oder indirekten Gegenvorschlags beschäftigt und auch da eine klare Haltung eingenommen. Deshalb und aufgrund der Worte des Bundesrates in der Schlussfolgerung dieser Botschaft ist für mich klar, dass wir die Initiative ablehnen und nicht zu einem indirekten Gegenvorschlag übergehen sollten. Es besteht keine Notwendigkeit zu einer Rückweisung an die Kommission für Rechtsfragen. Die Arbeit wurde in voller Breite gemacht. Weitere Anliegen und Forderungen können im Rahmen von weiteren Vorstössen behandelt werden.