Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2007-12-21
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2007-12-21
Wortprotokoll
Es geht jetzt um die Frage: "Rückweisung, Ja oder Nein?" Hinter dieser Frage steckt die andere Frage: "Gegenvorschlag oder kein Gegenvorschlag?" Diese Frage hat auch den Bundesrat mehr beschäftigt als die Frage, ob er nun zur Initiative Ja oder Nein sagen soll. Er hat in einer ersten Sitzung Ihre Arbeiten zur parlamentarischen Initiative Hofmann Hans 02.436 als Arbeiten für einen indirekten Gegenvorschlag betrachtet. Er hat dann in einer zweiten Abstimmung, als die Arbeiten beendet waren, beschlossen, von einem Gegenvorschlag abzusehen und Ihnen die Initiative allein zur Stellungnahme, für eine Abstimmungsparole, zukommen zu lassen.
Der erste Grund für einen Verzicht auf einen Gegenvorschlag war, wie gesagt, die parlamentarische Initiative Hofmann Hans, die Sie während vielen, vielen Jahren erarbeitet haben. Sie bringt einige Änderungen, z. B. wurde das Beschwerderecht der Umweltorganisationen eingeschränkt. Nur in Umweltbereichen, wo es die Statuten ausdrücklich vorsehen, und nicht in allen Bereichen kann Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeberechtigung wurde eingeschränkt. Die wirtschaftlichen Tätigkeiten dürfen nur der Erreichung eines ideellen Zweckes dienen, sonst liegt keine Beschwerdeberechtigung der Organisationen vor. Kantonale Unterorganisationen können ohne Zustimmung der schweizerischen Organisation keine Beschwerde führen. Vereinbarungen zwischen Umweltorganisationen und den Bauherren über finanzielle oder andere Leistungen haben Sie beschränkt. Wenn Umweltorganisationen in einem Verfahren unterliegen, müssen sie auch zahlen. Das war vorher nicht der Fall. Das hat vorher eben auch zu einer gewissen Prozessfreudigkeit geführt; die ist durch Ihre Arbeiten eingedämmt worden. Eingeführt wurde ja auch die Möglichkeit, dass während des Verfahrens der vorzeitige Baubeginn eintreten kann.
Es gibt einen zweiten Grund für einen Verzicht auf einen Gegenvorschlag. Im Zusammenhang mit der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) haben Sie, das Parlament, folgende Änderungen beschlossen, die nun auf Verordnungsstufe umzusetzen sind:
Der UVP sind Anlagen nur noch unterstellt, wenn die Vorschriften über den Schutz der Umwelt einzig mit Massnahmen eingehalten werden können, welche das Projekt als solches oder den Standort als solchen betreffen - das sind wesentliche Einschränkungen. Der Bundesrat wird verpflichtet, die Liste der UVP-pflichtigen Anlagetypen und die Schwellenwerte für die UVP-Pflicht periodisch zu überprüfen. Die UVP soll neu durch eine Voruntersuchung abgeschlossen werden, wobei dieser Voruntersuchungsbericht bereits als Umweltverträglichkeitsbericht gelten kann; es braucht in diesen Fällen keine Hauptuntersuchung mehr. Im Umweltverträglichkeitsbericht muss nur noch dargestellt [PAGE 1208] werden, mit welchen Massnahmen die Umweltbelastung auf das gesetzliche Mass reduziert werden kann. Das ist der dritte Grund für einen Verzicht auf einen Gegenvorschlag; das wird in eine Verordnung gegossen. Die Anhörung zu dieser Verordnungsänderung wird in diesen Tagen eröffnet. Ich kann mich erinnern, dass Herr Ständerat Hofmann in der letzten Session ausdrücklich gesagt hat, dass diese Verordnung ein Element sein könne, das die Initianten zu einem Rückzug der Initiative bewegen könne. Das heisst also: Diese Verordnung wird für die Meinungsbildung noch entscheidend sein.
Es gibt noch einen vierten Grund für einen Verzicht auf einen Gegenvorschlag; das ist die Motion Ihrer Kommission für Rechtsfragen, "Bessere Koordination von Umweltschutz und Raumplanung" (04.3664). Diese Motion betrifft nicht direkt das Verbandsbeschwerderecht, ist aber von der Kommission anlässlich der Diskussion über die Abschaffung des Beschwerderechtes beschlossen worden. Indem das Zusammenspiel von Umweltschutz und Raumplanung optimiert wird, sollen auch die Verbandsbeschwerden in diesem Bereich abnehmen.
All diese Überlegungen werden aus dem Grund angestellt, dass die Initiative dann allenfalls zurückgezogen werden könnte. Auch heute haben wir in den Zeitungen wieder lesen können, wenn man jetzt noch weiter an einem Gegenvorschlag arbeite, dann könnten die Initianten, ohne das Gesicht zu verlieren, die Initiative endlich zurückziehen. Das ist ja alles gut und recht, aber bis jetzt wurde immer nur sehr eindeutig, um nicht zu sagen schroff, gesagt, diese Initiative werde unter keinen Umständen zurückgezogen. Da hat sich der Bundesrat gesagt: Wenn wir am Schluss einen Gegenvorschlag haben, der sehr, sehr nahe bei dieser Initiative liegt, und das Volk zwischen diesen beiden sich ähnelnden Vorlagen entscheiden muss, dann kommt das nicht gut; dann ist es viel besser, einfach Ja oder Nein zur Initiative zu sagen.
Also: Wir haben bis jetzt keine Anzeichen, dass diese Initiative je zurückgezogen werden soll. Das wurde auch in der Kommission sehr markig zum Ausdruck gebracht. Von daher sehe ich eine Rückweisung, eine weitere Arbeit, die ja zwar Sie machen würden, doch fast eher als etwas vergeblich an. Ich enthalte mich jetzt der Stellungnahme zur Initiative selbst, weil es ja einstweilen nur um diese Rückweisungsfrage geht. Die zahlreichen Schwächen, die die Initiative hat, hat der Bundesrat aufgezählt, und Sie haben sie ja auch gestern wieder hervorgehoben.