Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2007-12-21
Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp · 2007-12-21
Wortprotokoll
Ich mache es kurz. Ich möchte Ihnen für die engagierte Diskussion, die Sie gestern geführt haben, danken. Der Rückweisungsantrag Frick beinhaltet einen Prüfungsauftrag. Bei einigen Voten, die ich gestern gehört habe, ist natürlich klar zum Ausdruck gekommen, dass eher die Meinung besteht, dass dann die Kommission einen Gegenvorschlag ausarbeiten müsste.
Herr Kollege Frick hat meines Erachtens zu Recht gesagt, dass Einigkeit darüber bestehe, dass man prüfen wolle, und es bestehe im Grundsatz eigentlich auch Einigkeit darüber, was man prüfen wolle; der Unterschied bestehe im Weg. Insofern kann ich ihm voll beipflichten. Herr Kollege Frick hat dann aber gesagt, die Kommission wolle das erst später prüfen. Nein, diese Meinung besteht überhaupt nicht; die Kommission will sofort mit den entsprechenden Arbeiten beginnen, aber sie will sich nicht unter Zeitdruck setzen lassen, weil es, wie ich gestern schon gesagt habe, sehr komplex ist, diese Fragen gesetzgeberisch umzusetzen.
Ich erinnere auch an die Motion 04.3664, die gestern erwähnt wurde, die den Koordinationsbedarf zwischen dem Raumplanungsrecht und dem Umweltschutzrecht betrifft. Da ist die Verwaltung an der Arbeit. Das braucht aber eine entsprechende Zeit.
Wir wollen aber andererseits - das kann ich Ihnen auch versichern - die Sache nicht auf die lange Bank schieben. Wenn wir zeitlich so vorankommen sollten, dass wir in der Lage wären, Ihnen bereits im Sommer eine Vorlage zu unterbreiten, dann wäre es durchaus möglich, dass die Arbeiten der Kommission noch in einen indirekten Gegenvorschlag ausmünden könnten. So hat es der seinerzeitige Kommissionspräsident Franz Wicki ausdrücklich auch den Medien kommuniziert.
Ich komme kurz zum Votum von Kollege Schweiger, der sagte, es käme einer Verweigerung gleich, wenn wir keinen Gegenvorschlag unterbreiten würden. Ich möchte darauf hinweisen, dass bei Volksinitiativen kein Rechtsanspruch auf einen Gegenvorschlag besteht - sei er direkt oder indirekt. Es liegt ausschliesslich im Ermessen der Bundesversammlung, ob sie vis-à vis einem Volksbegehren einen direkten oder indirekten Gegenvorschlag vorlegen will, und sie hat dabei eine politische Beurteilung vorzunehmen.
Wenn die Kommissionsmehrheit zur Auffassung gekommen ist, es dränge sich kein formeller indirekter Gegenvorschlag auf, so waren dafür vor allem zwei Argumente massgebend: Erstens wurde aufgrund der parlamentarischen Initiative Hofmann Hans 02.436 bereits etwas gemacht, und das ist bereits in Rechtskraft erwachsen. Zweitens haben wir bei den Anhörungen der Initianten nun wirklich keine Signale bekommen, dass sie geneigt wären, bei Vorliegen eines indirekten Gegenvorschlages über einen Rückzug der Initiative zu diskutieren. Die Frage wurde gestellt, und sie wurde ganz klar in dem Sinne beantwortet, dass man gesagt hat, man spreche nicht über einen Rückzug und damit über einen indirekten Gegenvorschlag. Herr Kollege Bürgi sagte, wir dürften uns nicht verweigern. Wir wollen uns nicht verweigern, ich möchte das nochmals klar sagen.
Aus diesen Gründen möchte ich Sie bitten, der Kommissionsmehrheit Vertrauen zu schenken und den Rückweisungsantrag Frick abzuweisen.