Casanova Corina · 2008-03-03
Casanova Corina · Graubünden · 2008-03-03
Wortprotokoll
Der Verwaltungsrat des Ausgleichsfonds der AHV ist ein von der Verwaltung unabhängiges Gremium, es ist ein Leitungsorgan. Der Ansporn zur Verkleinerung des Verwaltungsrates von 15 auf 11 Mitglieder kam von diesem selbst. Eine Verkleinerung und Professionalisierung des Verwaltungsrates wurde aber auch mit einem parlamentarischen Vorstoss, der Motion 03.3570, verlangt. Zudem war die Verkleinerung aller ausserparlamentarischen Kommissionen und Leitungsorgane des Bundes ein zentrales Anliegen der Bundesverwaltungsreform. Mit der Reduktion der Mitglieder soll ein Gefäss geschaffen werden, das effizient und konzentriert arbeitet. Das hohe technische Niveau der Fragen bedingt vertiefte Diskussionen, die in einem kleineren Gremium eher auf den Punkt gebracht werden können. Des Weiteren sollten durch die Verkleinerung auch Schwierigkeiten bei der Präsenz und damit bei der Beschlussfähigkeit des Verwaltungsrates angegangen werden.
Mit Beschluss vom 12. September 2007 und mit Wirkung ab dem 1. Januar 2008 hat der Bundesrat eine Änderung der Verordnung über den Verwaltungsrat des Ausgleichsfonds der AHV beschlossen, mit der der Verwaltungsrat auf 11 Mitglieder verkleinert wurde. Entsprechend der neuen Verordnungsbestimmung hat der Bundesrat anlässlich der Gesamterneuerungswahlen vom 28. November 2007 für die Amtsperiode 2008-2011 nur noch 11 Mitglieder gewählt. Dem Bundesrat ist bewusst, dass bezüglich der Anzahl der Mitglieder zurzeit ein Widerspruch zwischen der Regelung in der Verordnung und der Regelung im Gesetz besteht. Dieser Widerspruch soll allerdings aufgelöst werden, indem im Rahmen der laufenden Revision des RVOG auch Artikel 109 des AHV-Gesetzes angepasst wird; die Änderung soll rückwirkend auf den 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt werden.
Die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände stellen auch nach der Reduktion eine Mehrheit im Verwaltungsrat, nämlich 6 von 11 Mitgliedern; vorher waren es 8 von 15. Die Position der Sozialpartner ist durch die Reduktion der Mitglieder nicht geschwächt worden; sie sind proportional gleich stark vertreten, wie sie es im Verwaltungsrat mit 15 Mitgliedern waren. Es war nie die Absicht des Bundesrates, die Stellung der Sozialpartner zu schwächen.
Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag abzulehnen.