Binder Max · Nationalrat · 2008-03-03
Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-03-03
Wortprotokoll
Man wundert sich vielleicht darüber, dass wir im schweizerischen Parlament über eine Hochseeflotte diskutieren, aber ich muss Ihnen für einmal sagen, dass uns die grösste Zeitung der Schweiz, der "Blick", einen exzellenten Einblick gegeben hat: Auf einer Doppelseite in der Mitte des "Blicks" sind nämlich sämtliche 33 Schiffe dieser Flotte abgebildet. Wenn Sie hier "33" hören, ich dann aber von 31 Schiffen spreche, dann stimmt das trotzdem, weil die Botschaft natürlich aus dem Jahre 2007 stammt und es Schiffe gibt, die später gebaut wurden - eines 2007, eines sogar 2008.
Dieses Gesetz basiert im Wesentlichen auf Artikel 102 der Bundesverfassung. Es heisst dort in Absatz 1: "Der Bund stellt die Versorgung des Landes mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen sicher für den Fall machtpolitischer oder kriegerischer Bedrohungen sowie in schweren Mangellagen, denen die Wirtschaft nicht selbst zu begegnen vermag. Er trifft vorsorgliche Massnahmen." Und in Absatz 2 steht: "Er kann nötigenfalls vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit abweichen." Bereits seit 1948 fördert der Bund die Hochseeflotte, die zum Zeitpunkt des Verfassens der Botschaft 31 Schiffe mit einem Durchschnittsalter von 5,5 Jahren und einer Gesamttragfähigkeit von gegen 900 000 Tonnen umfasste - das korrespondiert mit dem Inhalt der Botschaft.
Von 1948 bis 1959 erfolgte die Förderung mittels Direktfinanzierung. Seit 1959 funktioniert das System mittels Bürgschafts-Rahmenkrediten einwandfrei und hervorragend. Es darf in diesem Zusammenhang anerkennend darauf hingewiesen werden, dass seit 1948 respektive 1959 noch kein einziger Franken Verlust hingenommen werden musste. Zurzeit ist auch keines der zum heutigen Zeitpunkt verbürgten Darlehen gefährdet. Sollte einmal ein Bürgschaftsversprechen eingelöst werden müssen, so hätte der Bund gegenüber dem Schiffseigner eine entsprechende Forderung. Diese ist durch ein Schiffspfandrecht im ersten Rang und durch die Abtretung sämtlicher Leistungen aus den Schiffsversicherungen gesichert. Ein tatsächliches Risiko ist also verschwindend gering bei einem auf der anderen Seite sehr hohen Mass an Versorgungssicherheit.
Auch heute, bei einer gegenüber der Zeit des Kalten Krieges veränderten Sicherheitslage, zeigt sich, dass eine eigene Handelsflotte einem realen versorgungspolitischen Bedürfnis entspricht. Die heutige globalisierte und liberalisierte Wirtschaft führt zu einem bisher nicht gekannten weltweiten Güteraustausch. Die Schifffahrt nimmt dabei eine Schlüsselposition ein, werden doch 97 Prozent aller Güter mindestens einmal über die Meere transportiert, ehe sie beim Endverbraucher ankommen. Und heute geht es den Industrie- und Handelsnationen längst nicht mehr nur um die Sicherung des überseeischen Nachschubs verschiedenster Güter. Es geht im globalen Wettbewerb vor allem auch um die Sicherung des eigenen Wirtschaftsstandortes. Die massive Förderung der eigenen Handelsflotten durch die maritimen Nationen ist Teil dieses Wettbewerbes. Und weil bei erheblichen Störungen des Seeverkehrs die Schiffskapazitäten erfahrungsgemäss rasch sehr knapp werden, sind führende Flaggenstaaten dann durchaus bereit, für eigene wirtschaftliche oder militärische Zwecke die Hand auf ihre Flotten zu legen.
Für die Schweiz als Binnenland sind die Seetransporte das schwächste Glied in der Versorgungskette. Mit diesem Bürgschafts-Rahmenkredit verbunden ist aber die Möglichkeit, in Krisenzeiten auf diese Flotte zugreifen zu können und sie für eigene Zwecke zur Verfügung zu haben.
Der Bundesrat will nun diese erfolgreiche Praxis weiterführen. Im Jahre 2002 hat das Parlament einen Bürgschafts-Rahmenkredit von 600 Millionen Franken gesprochen, der eine Laufzeit von zehn Jahren hat. Das heisst, dass im Durchschnitt jährlich 60 Millionen Franken Bürgschaft zur Verfügung gestellt werden mussten. Damals befanden sich die Preise für Seeschiffe auf sehr tiefem Niveau. Durch den markanten wirtschaftlichen Aufschwung in Asien, namentlich in Indien und China, stiegen diese Preise sehr stark und erreichten sehr schnell historische Höchstwerte. Auf Seite 5225 der Botschaft können Sie sehen, dass die Preise für den Bau von neuen Schiffen im Jahre 2007 um über 50 Prozent höher lagen als im Jahre 2002. Die damals bewilligten Mittel reichen deshalb nicht aus, um das Ziel des damaligen Bundesbeschlusses zu erreichen, nämlich den Flottenbestand von 2002 zu halten, zu erneuern und mit einer kleinen Produktetankerflotte zu ergänzen. Weil damals das Durchschnittsalter der Schweizer Flotte sehr tief war und sich die Reeder angesichts der starken Preissteigerungen heute bei Reinvestitionsvorhaben deutlich zurückhalten, erweist sich die damals beschlossene Laufzeit als zu kurz. Es braucht also eine Erhöhung des bestehenden Rahmenkredites, die aber nur dann sinnvoll ist, wenn Sie auch die Verlängerung der Laufzeit um fünf Jahre beschliessen.
Der Bundesrat schlägt nun vor, den ehemaligen Kredit von 600 Millionen Franken wie folgt zu erhöhen:
1. Ausgleich von 30 Prozent Teuerung auf diesen 600 Millionen Franken, das heisst plus 200 Millionen Franken. Ich habe es Ihnen gesagt: Die gegenwärtige Teuerung gegenüber 2002 beträgt 50 Prozent.
2. 300 Millionen Franken zusätzlich für die Finanzierung von acht mittleren Produktetankern, die zum Teil bereits mit bewilligten Mitteln finanziert worden sind. Die Mittel, die man für diese Schiffe eingesetzt hat, fehlen nun allerdings für den Ersatz von Trockengutschiffen.
Fazit: Der laufende Bürgschafts-Rahmenkredit aus dem Jahr 2002 soll, bei gleichzeitiger Verlängerung der Laufzeit um fünf auf fünfzehn Jahre, um insgesamt 500 Millionen Franken erhöht werden. Über die gesamte Restlaufzeit von knapp zehn Jahren erhöht sich der durchschnittliche Jahresbedarf an Bürgschaftskrediten von bisher 60 auf neu 73 Millionen Franken.
Ihre Kommission hat dieses Geschäft an der Sitzung vom 15. Januar 2008 beraten. Von Verwaltungsseite konnten alle Fragen zufriedenstellend beantwortet werden. Ihre Kommission ist zum Schluss gekommen, dass das finanzielle Risiko verschwindend klein ist. Wie gesagt, seit 1948 resultierte noch kein Franken Verlust aus dieser Mechanik, aber der Nutzen ist als enorm hoch einzustufen. Der Bundesbeschluss unterliegt gemäss Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b der Bundesverfassung der Ausgabenbremse und benötigt dementsprechend die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder beider Räte. Der Ständerat hat an seiner Sitzung vom 5. Dezember 2007 diskussionslos und einstimmig sowohl die Ausgabenbremse gelöst als auch dem Gesamtgeschäft zugestimmt.
Die Kommission Ihres Rates beantragt Ihnen einstimmig, mit 22 zu 0 Stimmen, Zustimmung zum Beschluss des Ständerates und damit auch zur bundesrätlichen Vorlage.
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