Joder Rudolf · Nationalrat · 2008-03-03
Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-03-03
Wortprotokoll
Beauftragt durch verschiedene parlamentarische Vorstösse beschloss der Bundesrat im Rahmen der Verwaltungsreform 2005-2007 das Teilprojekt "Entrümpelung des Bundesrechtes". Dieses Teilprojekt beinhaltet den Auftrag, das gesamte Bundesrecht systematisch und formell zu überprüfen. Es geht darum, überflüssige, widersprüchliche, bedeutungslos gewordene Rechtsnormen und Wiederholungen zu eliminieren. Ziel ist es, die Bundesrechtsordnung übersichtlicher, klarer, verständlicher und damit benützerfreundlicher zu machen sowie die Qualität der Gesetzgebung zu verbessern und die Regelungsdichte zu verringern. Ein Team von rund 150 Mitarbeitenden hat die Rechtssammlung des Bundes intensiv durchforstet. Das Resultat liegt mit dieser Vorlage vor: Der Bundesrat beantragt Ihnen die Aufhebung von 31 Bundesgesetzen und Bundesbeschlüssen sowie die Aufhebung oder Anpassung von 145 einzelnen Artikeln in 55 weiteren Erlassen.
Die Vorlage gliedert sich in zwei Teile: Im Bundesgesetz zur formellen Bereinigung des Bundesrechtes sind die Änderungen enthalten, die dem Referendum unterstehen; im Bundesbeschluss zur formellen Bereinigung des Bundesrechtes sind die Änderungen enthalten, die nicht dem Referendum unterstehen. Der Ständerat stimmte der Vorlage ohne Gegenstimme zu. Die Staatspolitische Kommission Ihres Rates beschloss, auf das Geschäft einzutreten, und stimmte der ersten Vorlage einstimmig bei einer Enthaltung zu; die zweite Vorlage wird einstimmig unterstützt.
Ich beantrage Ihnen, auf die beiden Vorlagen einzutreten und ihnen zuzustimmen.
Ich möchte mich auch gleich zur Motion des Ständerates 07.3615 (Stähelin) äussern. Mit dieser Motion verlangt Ständerat Stähelin, das geltende Bundesrecht nicht nur formell wie in der ersten Runde, sondern auch materiell systematisch und flächendeckend zu überprüfen und zu bereinigen. Es soll anhand von Kriterien geprüft werden, ob die Normen praktikabel, notwendig, allenfalls überflüssig oder doppelspurig sind. Ziel dieser materiellen Überprüfung ist es, die Gesetzgebung möglichst einfach, flexibel, sachgerecht, praxisnah und vollzugstauglich zu machen bzw. zu erlassen. Dabei geht es zum Beispiel auch um eine Reduktion der Normendichte oder um eine Vereinfachung der Verfahren. Der Bundesrat ist mit der allgemeinen Stossrichtung dieser Motion einverstanden. Er will daraus jedoch nicht ein eigenes Projekt machen, sondern in Zukunft fallweise im geltenden Recht Verbesserungen vornehmen.
Deshalb lehnt er die Motion ab. Der Ständerat war mit dieser eher zögerlichen Haltung des Bundesrates nicht einverstanden und beschloss mit 18 zu 1 Stimmen, im Sinne der Motion dem Bundesrat einen verbindlichen Auftrag zu erteilen.
Die Staatspolitische Kommission unseres Rates unterstützt einstimmig die Haltung des Ständerates und beantragt Ihnen die Annahme der Motion.