Bruderer Pascale · Nationalrat · 2008-03-03
Bruderer Pascale · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-03-03
Wortprotokoll
Gerne rufe ich Ihnen zunächst ganz kurz die Vorgeschichte dieser Vorlage in Erinnerung. Sie geht zurück auf einen Antrag der Verwaltungsdelegation an die Ratsbüros, der Bundesversammlung drei Änderungen im Parlamentsressourcengesetz und in den entsprechenden Verordnungen zu unterbreiten. Der Verwaltungsdelegation obliegt gemäss dem Parlamentsgesetz die oberste Leitung der Parlamentsverwaltung; insbesondere ist sie zuständig für die Entschädigungen. Beide Büros haben am 16. November 2007 dem Antrag der Verwaltungsdelegation zugestimmt. Das Büro des Ständerates hat anschliessend eine entsprechende Initiative ausgearbeitet, und der Ständerat hat diese Vorlage in der Wintersession behandelt. Er hat sie einstimmig, mit 30 zu 0 Stimmen, angenommen. Das Büro des Nationalrates hat die Initiative am 15. Februar 2008 diskutiert und mehrheitlich beschlossen, sie zu unterstützen.
Nun zum Inhalt dieser Vorlage: Sie besteht aus drei Teilen. Der erste Teil verfolgt die Absicht, die parlamentarischen Entschädigungen an die Teuerung anzupassen. Dazu kommt zweitens ein Vorschlag, den Rechtsschutz der Ratsmitglieder zu verbessern; und drittens geht es um angepasste Zuständigkeiten.
Zum ersten Teil, zum Teuerungsausgleich: Das Parlamentsressourcengesetz schreibt vor, dass die Einkommen, die Entschädigungen und die Beiträge zu Beginn jeder Legislaturperiode des Nationalrates angemessen an die Teuerung angepasst werden. "Angemessen", das bedeutet eben, dass nicht automatisch alle Beträge voll der Teuerung angeglichen werden. Deshalb ist die aufgelaufene Teuerung für die verschiedenen Beiträge und Entschädigungen unterschiedlich. Mit dieser Vorlage sind Anpassungen für jene Beiträge vorgesehen, deren kumulierte Teuerung mehr als 4 Prozent beträgt. Das sind die jährlichen Pauschalentschädigungen und das Taggeld. Verzichtet wird hingegen auf eine Anpassung an die Teuerung, wenn die Teuerung unter 4 Prozent liegt. Das ist so für die Mahlzeiten, und das ist so für die Übernachtungen. Mit der nächsten Anpassung in vier Jahren wird dann die effektive Teuerung natürlich entsprechend berücksichtigt.
Nun, eine Ausnahme bilden die Beiträge an die Fraktionen. Sie sollen angepasst werden, obwohl die Teuerung hier weniger als 4 Prozent beträgt. Ich denke, der Grund dafür leuchtet Ihnen allen ein, wenn Sie die Arbeit Ihrer Fraktionen und der Sekretariate der Fraktionen kennen. Ein beträchtlicher Teil der Ausgaben der Fraktionen sind Personalausgaben; und den Fraktionen soll es weiterhin möglich sein, dem Fraktionspersonal einen angemessenen, einen zeitgerechten Teuerungsausgleich zu gewähren.
Um diesen ersten Teil der Vorlage abzuschliessen, informiere ich Sie noch kurz über die aus diesen verschiedenen Anpassungen resultierenden Mehrausgaben; sie belaufen sich jährlich auf 1,29 Millionen Franken. Diese sind im Budget 2008 noch nicht enthalten, weil ja der Voranschlag immer auf geltendem Recht zu basieren hat. Wenn unser Rat die Vorlage ebenfalls gutheisst, wie dies der Ständerat bereits gemacht hat, werden die nötigen Mittel im Rahmen eines Nachtragskredites beantragt.
Zum zweiten Teil, dem Rechtsschutz: Eine Umfrage hat gezeigt - ich denke, Sie alle haben diese Umfrage erhalten und daran teilgenommen -, dass wir Ratsmitglieder häufig Opfer von Beschimpfungen, von Bedrohungen oder von Ehrverletzungen werden. Anzeige wird aber äusserst selten erstattet, unter anderem auch wegen der zu erwartenden finanziellen Folgen. Nur 5 Prozent der befragten Ratsmitglieder haben eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Nun hat der Ständerat auf Antrag von Verwaltungsdelegation und Büro beschlossen, den Ratsmitgliedern an die Kosten einer Rechtsschutzversicherung respektive an die Unkosten eines allfälligen Rechtsverfahrens einen jährlichen Pauschalbeitrag von 500 Franken zu entrichten. Dafür soll die Jahresentschädigung für Personal- und Sachausgaben entsprechend erhöht werden. Die jährlichen Ausgaben für diesen Pauschalbeitrag betragen eben 246 mal 500 Franken, sprich 123 000 Franken.
Dann noch zum dritten Teil, zur Anpassung der Zuständigkeit: Es geht um eine bessere Koordination, um eine Anpassung der Zuständigkeit in zwei speziellen Fällen. Beim ersten Fall entscheidet heute das Büro des entsprechenden Rates über die Sonderentschädigung an ein Ratsmitglied, wenn dieses Mitglied eine besondere Aufgabe erfüllt. Es entscheidet also einerseits über die Gewährung und andererseits über die Höhe dieser Sonderentschädigung. Es wird nun vorgeschlagen, dass künftig anstelle des Büros die Verwaltungsdelegation entscheidet. Mit dieser Änderung werden alle Anspruchsberechtigungen der Ratsmitglieder von der Verwaltungsdelegation entschieden, was die Gleichbehandlung der Mitglieder beider Räte verbessert. Der zweite Fall betrifft gewisse Expertenhonorare. Für die Festsetzung abweichender Entschädigungen war bisher das entsprechende Ratsbüro zuständig. Auch hier soll künftig die Verwaltungsdelegation entscheiden.
Dies sind also die drei Punkte dieser Vorlage, die von der grossen Mehrheit des Büros unterstützt werden und vom Ständerat bereits einstimmig gutgeheissen wurden. [PAGE 26]
In diesem Sinne empfehle ich auch Ihnen, den vorgeschlagenen Anpassungen des Parlamentsressourcengesetzes zuzustimmen.