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Baumann J. Alexander · Nationalrat · 2008-03-03

Baumann J. Alexander · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-03-03

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen, die Vormittagssitzungen des Nationalrates wie bis anhin um 08.00 Uhr beginnen zu lassen. Ein anderslautender Beschluss des Ratsbüros soll aufgehoben werden. Dieser Antrag entspricht Artikel 34 Absatz 1 Literae b bis e des Geschäftsreglementes des Nationalrates.

Weshalb wende ich mich gegen die Verkürzung unserer Ratsarbeitszeit am Morgen? Ein um 15 Minuten verschobener Sitzungsbeginn bedeutet während einer Session einen Verlust an Sitzungszeit von zehnmal 15 Minuten; das sind 150 Minuten, das sind zweieinhalb Stunden. In der laufenden Session sind es - mit Rücksicht darauf, dass wir wegen des Karfreitags einen Tag früher aufhören - zweieinviertel Stunden. Bekanntlich leidet unsere Kammer, unter dem Druck der zu behandelnden Geschäfte und der anstehenden persönlichen Vorstösse, notorisch an Zeitmangel.

Das Nachholen der eingebüssten Stunden in wenig effizienten Nachtübungen kann keine gute Lösung sein; diese "Gute-Nacht-Sitzungen" sind bekanntlich alles andere als effizient. Möglicherweise nicht bei allen Ratsmitgliedern, aber bei mir knurrt regelmässig ab 20.00 Uhr der Magen. Das Haus zu verlassen lässt sich nicht verantworten. Also sitzt man in einer unguten Situation einfach da, und Zahlreiche von uns haben Mühe, sich zu konzentrieren. Viele verschwinden vor Sitzungsende, namentlich diejenigen, die zum Übernachten nach Hause fahren wollen.

Einen weiteren Aspekt, der gegen zusätzliche Abendsitzungen spricht, sehe ich darin, dass es dadurch noch schwieriger wird, während der Sessionen Informations- und Lobbyveranstaltungen durchzuführen. Ich halte solche Veranstaltungen für eine Notwendigkeit; sie decken Informationsbedürfnisse von uns Parlamentariern ab. Zudem sind sie ja freiwillig, und jedes Mitglied des Parlamentes kann sich frei entscheiden, ob es daran teilnehmen und sein Wissen erweitern will. Mindestens ein Abend würde so belegt und würde nicht mehr für diese Veranstaltungen zur Verfügung stehen.

Wer den Fahrplan konsultiert, kann erkennen, dass die wichtigen Züge seit einiger Zeit im Halbstundentakt geführt werden. In der Mehrzahl der betroffenen Fälle ist es somit auch möglich, einen um eine halbe Stunde früheren Zug zu besteigen. Oder will man sich mit den 170 Franken Übernachtungsentschädigung noch die halbe Stunde "Heimschlaf" vergolden lassen? Da kommt man jedenfalls auf einen höheren Stundensatz als für Kaminfegerarbeiten!

Davon abgesehen, ist zu berücksichtigen, dass diejenigen Ratsmitglieder, die an ihrem Wohnort bereits vor 07.00 Uhr einen Zug besteigen müssen, um rechtzeitig um 08.00 Uhr im Parlamentsgebäude zu sitzen, sowieso alle eine Entschädigung von 170 Franken für eine Übernachtung in Bern zugut haben - das ist im Parlamentsressourcengesetz bzw. in Artikel 3 der Verordnung dazu geregelt - und diese wohl auch dann in die Tasche stecken, wenn sie zur Übernachtung nach Hause fahren. Wer 170 Franken Übernachtungsentschädigung kassiert, obwohl er nicht in Bern nächtigt, dem ist auch zuzumuten, dass er vor 07.00 Uhr einen Zug besteigt, um rechtzeitig um 08.00 Uhr im Ratssaal zu sein.

Und sollte sich jemand doch noch einmal verspäten, so kann er auf die Milde der Zeitmessung hoffen. Immerhin war es bisher im Uhrenland Schweiz nicht möglich, die Uhr im Nationalratssaal zu reparieren. Während zwei Sessionen ging sie falsch, und jetzt ist sie überklebt: Sie blinzelt mit einem verdeckten Auge auf die zu spät Kommenden, was bereits auf Nachsicht schliessen lässt.

Ich bitte Sie, meinen Antrag zu unterstützen.