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Wehrli Reto · Nationalrat · 2008-03-03

Wehrli Reto · Nationalrat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-03

Wortprotokoll

Der vorliegende und zu behandelnde Bericht beleuchtet titelgemäss die wichtigsten Bereiche und Themen der Aussenwirtschaftspolitik. Neu wird dabei nicht nur in der Retrospektive berichtet - über das Jahr 2007 -, sondern auch mit Blick auf die Zukunft. Der Bericht hat in der Kommission eine sehr positive Aufnahme gefunden: Er wurde als umfassend und hochstehend qualifiziert. Der verantwortlichen Bundesrätin und der Verwaltung sei an dieser Stelle der beste Dank dafür ausgesprochen.

Der Rahmen des Berichtes ist vorgegeben: Die Ziele der Aussenwirtschaftspolitik 2007 stützen sich auf die Eckpfeiler der im Aussenwirtschaftsbericht 2004 festgelegten Strategie: auf die Mitgestaltung einer unilateralen Handels- und Wirtschaftsordnung, die Vertiefung des Vertragswerks mit der EU, das Abschliessen von Handels- und Kooperationsverträgen mit wichtigen Partnern, die wettbewerbsorientierte Öffnung des Schweizer Binnenmarktes sowie den Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung in unseren Partnerländern. Als Schwerpunkte des Jahres 2007 sind herauszustreichen: die Doha-Runde der WTO, der Ausbau der Freihandelsabkommen, die Stärkung und Vertiefung der Zusammenarbeit mit der EU und schliesslich die wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen in der Entwicklungszusammenarbeit. Im Rahmen des Aussenwirtschaftsberichtes 2007 wird unser Rat sodann über mehrere Bundesbeschlüsse zu befinden haben: über internationale Wirtschaftsvereinbarungen, eine WTO-Verpflichtungsliste und einen Bericht über zolltarifarische Massnahmen. Ich werde die einzelnen Beschlüsse am Ende meiner Ausführungen en détail bezeichnen. Dies bereits vorweg: Die Kommission empfiehlt Ihnen, allen zuzustimmen.

Zunächst werde ich Ihnen in gebotener Kürze die in der APK geführten Diskussionen zu ausgewählten Themen darlegen.

1. Die Doha-Runde der WTO: Beim Versuch, gemeinsame Positionen in den Agrar- und Industriegüterverhandlungen in der WTO zu definieren, ist auch 2007 kein Durchbruch gelungen. Die Kommission würde es begrüssen, wenn es der Schweiz gelänge, die Doha-Runde wieder zu aktivieren und zu einem guten Ende zu bringen. Solange die Runde nämlich nicht abgeschlossen ist, werden wir weiter auf bilaterale Abkommen angewiesen sein.

Die Vorsteherin des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes hat in der Kommission versichert, der Bundesrat werde alles unternehmen, um die Runde zu einem Resultat zu führen. Auf den Erfolg der Doha-Runde zu hoffen ist verständlich; einzig und allein darauf zu vertrauen ist jedoch unvernünftig. Wichtig ist es deshalb, die Schweizer Interessen parallel zu den multilateralen Verhandlungen mit dem Ausbau unseres Netzes von Freihandelsabkommen zu wahren. Es besteht kein Entweder-oder zwischen Doha-Runde und Freihandelsabkommen, auch deshalb nicht, weil die WTO hinsichtlich der bilateralen Beziehungen der Schweiz mit einer Vielzahl von Staaten bestimmend bleibt und auch die Regeln der Freihandelsabkommen zu weiten Teilen auf WTO-Vorgaben aufbauen.

2. Die Vertiefung der Zusammenarbeit mit der EU: Die zunehmende Komplexität der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU macht einen kontinuierlichen Ausbau der bilateralen Zusammenarbeit auf immer zahlreicheren Gebieten unerlässlich. Mögliche Felder der Zusammenarbeit erkennt der Bundesrat in den Bereichen der öffentlichen Gesundheit und des Freihandels im Agrar- und Lebensmittelsektor. Erste Verhandlungen über den Elektrizitätsmarkt haben bereits stattgefunden. Die Grundsatzdiskussion über die Strategie für den Abschluss künftiger Abkommen wird der Bundesrat noch führen. Ein heikles Thema in diesem Bereich ist der Steuerstreit zwischen der Schweiz und der EU. In der Kommission wurden Befürchtungen laut, dass die Rechtssicherheit in dieser Frage ohne Fahrplan infrage gestellt werden könnte. Beispielsweise würde dies dann Unternehmungen davon abhalten, sich in der Schweiz anzusiedeln. Auch wenn substanzielle Fragen, die nicht von heute auf morgen gelöst werden können, offenbleiben, muss auf jeden Fall deutlich werden, dass wir Prinzip und Struktur unseres Steuersystems verteidigen.

Im Weiteren hat die Konkretisierung des Schweizer Beitrages zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in den neuen EU-Ländern für Diskussionen gesorgt. Die Kommission war sich grundsätzlich einig darüber, dass von der Förderung der zehn neuen EU-Staaten nicht nur die neuen Mitglieder profitieren, sondern auch die Schweiz. Es liegt in unserem Interesse, dass in den jungen EU-Mitgliedstaaten, die weniger weit entwickelt sind als der EU-Durchschnitt, mehr Wirtschaftswachstum entsteht. Zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen heisst hier also zum einen, dass die Menschen in diesen Ländern vor Ort bleiben und mithelfen, an ihrer Wirtschaft zu bauen, wenn sie eine Perspektive haben, und zum anderen, dass sich für die Schweiz im Osten interessante Wachstumsmärkte eröffnen.

3. Internationale Finanzsysteme: Unter diesem Kapitel wurde in der Kommission natürlich die amerikanische Immobilienkrise angesprochen, die seit letztem Jahr auch zu unserem Problem geworden ist. Aufgrund der internationalen Verflechtung und der Komplexität der Finanzsysteme ist es zu erheblichen Störungen der Interbankmärkte, zu Liquiditätsverknappungen und schliesslich zu Neubewertungen von Risiken gekommen. Die Krise ist noch nicht ausgestanden. Der Internationale Währungsfonds prognostiziert für das Jahr 2008 eine globale Wachstumsrate von 4,1 Prozent, also von fast 1 Prozent weniger als im Berichtsjahr. Vor allem die USA dürften dies zu spüren bekommen. Dafür wird erwartet, dass die Hälfte des weltweiten Wachstums 2008 auf die aufstrebenden Volkswirtschaften Chinas, Indiens und Russlands entfallen wird. Dies wiederum bestätigt das bundesrätliche Vorgehen. Bekanntlich hat unsere Landesregierung im Jahre 2006 erstmals länderspezifische Strategien für die Bric-Staaten - Brasilien, Russland, Indien und China - verabschiedet.

In seinem Länderexamen hat der IWF der Schweiz einmal mehr gute Noten für ihre Finanzpolitik erteilt. Er lobt die Schuldenbremse als wirksames fiskalpolitisches Instrument. Hervorgehoben wurden auch die bereits 2006 erfolgte Beseitigung des strukturellen Defizits sowie die Tatsache, dass [PAGE 6] die Schuldenquote nunmehr während dreier Jahre in Folge gesenkt werden konnte.

4. Exportkontroll- und Embargomassnahmen: Im Zentrum dieser Diskussion stand aus aktuellem Anlass der bewaffnete Einsatz einer PC-9 - sehr wahrscheinlich einer PC-9 - in Tschad. Dabei ging es um die Frage, unter welche Rechtsnormen die Ausfuhr von militärischen Flugtrainingsmaschinen der Stanser Pilatus-Werke zu subsumieren sei. Zwei Anträge verlangten, die Herstellung und den Betrieb von PC-7, PC-9 und PC-21, derzeit gemäss Güterkontrollgesetz behandelt, neu dem Kriegsmaterialgesetz zu unterstellen. Beide Anträge wurden mit 15 zu 10 Stimmen verworfen.

Die APK hat zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat bei den Ausfuhrbewilligungen der infragestehenden Fluggeräte im gesetzlichen Rahmen gehandelt hat. Bis Ende April dieses Jahres laufen noch die von Schweizer Seite eingeleiteten Untersuchungen, namentlich zu den Fragen: War das Flugzeug, das in Tschad in bewaffnetem Einsatz stand, wirklich eine PC-9? Wenn ja, welche Veränderungen wurden am Flugzeug vorgenommen? Wer hat die Veränderungen vorgenommen? Erst wenn diese Fragen gründlich geklärt sind, können Schlüsse gezogen und die nötigen Massnahmen eingeleitet werden. Bis dahin besteht kein Handlungsbedarf beziehungsweise keine vernünftige Handlungsmöglichkeit. Schliesslich konnte Ende Februar den Medien entnommen werden, dass Frau Bundesrätin Leuthard dazu bereits Lösungsvorschläge zur Diskussion stellt. Beispielsweise könnte für Länder, die von der Schweiz Entwicklungshilfe beziehen, der Import solcher Fluggeräte verboten werden.

Schliesslich der "angedrohte" Hinweis auf die uns zur Genehmigung unterbreiteten Bundesbeschlüsse:

1. Der Bundesbeschluss zum Freihandelsabkommen zwischen den Efta-Staaten und der Arabischen Republik Ägypten sowie zur Vereinbarung über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen zwischen der Schweiz und Ägypten: Dieser Bundesbeschluss wurde in unserer Kommission mit 11 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen gutgeheissen.

2. Der Bundesbeschluss betreffend das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Kenia über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen: Dieser Beschluss wurde mit 17 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen gutgeheissen.

3. Der Bundesbeschluss betreffend das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Syrischen Arabischen Republik über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen: Dazu gab es 17 Ja- und 0 Neinstimmen bei 3 Enthaltungen.

4. Der Bundesbeschluss zu den Änderungen der Anhänge 1 und 2 des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen: Dazu gab es 15 Ja- und 0 Neinstimmen bei 5 Enthaltungen.

5. Der Bundesbeschluss über die Genehmigung von zolltarifarischen Massnahmen: 15 Jastimmen, 0 Neinstimmen, 5 Enthaltungen.

6. Der Bundesbeschluss zur Genehmigung der Änderungen der Liste LIX-Schweiz-Liechtenstein im Bereich pharmazeutischer Stoffe: 19 Jastimmen, 0 Neinstimmen, 1 Enthaltung.