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Markwalder Bär Christa · Nationalrat · 2008-03-04

Markwalder Bär Christa · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-03-04

Wortprotokoll

Der Bundesrat unterbreitet Ihnen den vorliegenden Bericht über die Grundzüge und Schwerpunkte der schweizerischen Aussenpolitik zur Kenntnisnahme. Im Fokus des Berichtes stehen die aussenpolitischen Tätigkeiten der Schweiz im Jahr 2006, ohne dass der Anspruch erhoben wird, alle aussenpolitischen Aktivitäten seien erschöpfend abgehandelt worden. Ergänzt wird der Bericht durch die drei Papiere zur Neutralität, zur Rolle der Schweiz als Depositarstaat der Genfer Konventionen sowie zur Weiterentwicklung des Völkerrechtes im Bereich der sogenannten asymmetrischen Konflikte.

Auf der Basis dieses Berichtes hat unsere Kommission anlässlich ihrer Sitzung vom 10. September 2007 in Genf mit der Vorsteherin des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten eine ausführliche Diskussion geführt. Ferner hatte die Kommission Mitte 2006 beschlossen, in Anbetracht der damaligen Krise in Libanon, die Frage der Neutralität und des Neutralitätsverständnisses unseres Landes vertieft zu prüfen. Mit dem Positionspapier zur Neutralität - das ist Anhang 1 des Berichtes - kam der Bundesrat diesem Auftrag nach und lieferte der Kommission eine Diskussionsgrundlage. Die Kommission wird sich in diesem Jahr vertieft mit der Neutralitätsthematik befassen.

Der vorliegende aussenpolitische Bericht bietet ein Panorama der Aktivitäten der schweizerischen Aussenpolitik, im Rahmen sowohl der bilateralen wie auch der multilateralen Aussenbeziehungen. In der Diskussion zum Bericht wurde seitens der Kommission denn auch der Einwand vorgebracht, die vorgelegte Auslegeordnung der aussenpolitischen Tätigkeiten lasse in einigen Bereichen keine klare Strategie erkennen. Es war jedoch nicht Ziel des vorliegenden Berichtes, an dieser Stelle Strategien aufzuzeigen, sondern das Ziel war es, die aussenpolitischen Aktivitäten in den diversen Bereichen und multilateralen Gremien mit zeitlichem Fokus auf das Berichtsjahr zu beschreiben.

Ferner ist dieser Bericht in Bezug auf die aussenpolitische Gesamtsicht in eine ganze Reihe von komplementären Berichten einzuordnen, welche wir an anderer Stelle beraten haben. Namentlich handelt es sich um die vom Bundesrat ebenfalls am 15. Juni 2007 verabschiedeten Berichte über die Tätigkeiten der Schweiz im Europarat, über das Verhältnis der Schweiz zur Uno, um den Bericht zur zivilen Konfliktbearbeitung und Menschenrechtsförderung, den ich heute bereits erwähnt habe, sowie um den Aussenwirtschaftsbericht, den wir gestern beraten haben.

Zum Inhalt des vorliegenden Berichtes: Auf zwischenstaatlicher, bilateraler Ebene bilden die Beziehungen zu den folgenden Staaten einen Schwerpunkt der Aussenpolitik: Vereinigte Staaten von Amerika, China, Russland, Japan, Indien, Brasilien und Südafrika. In diesem Bereich erarbeitet der Bundesrat eine Gesamtstrategie zu den Beziehungen mit diesen einzelnen Staaten. Im Bericht lässt er jedoch offen, welche Bereiche die länderspezifischen Strategien beinhalten, namentlich beispielsweise im Hinblick auf die für die Schweiz zentrale Frage der Energieversorgung.

Zum Wirtschaftsbereich verabschiedete der Bundesrat Ende 2006 eine länderspezifische Strategie für die Wirtschaftspolitik der Schweiz gegenüber den sogenannten Bric-Staaten - sprich Brasilien, Russland, Indien und China. Mit der Bric-Strategie will die Schweiz einerseits Unternehmen den Zugang zu diesen Märkten erleichtern und andererseits die Rechtssicherheit für schweizerische Investoren erhöhen, die dort bereits präsent sind. Die Kommission unterstützt die Bric-Strategie weitgehend und sprach in den Beratungen mit der Aussenministerin auch die Fragen an, die sich zu den einzelnen dieser Länder in Bezug auf die Einhaltung der Menschenrechte stellen.

Im Abschnitt zur Europapolitik betont der Bundesrat wiederholt, dass die Europäische Union die wichtigste Partnerin der Schweiz ist. Bereits in seinem Europabericht 2006 hat der Bundesrat eine ausführliche Auslegeordnung verschiedener europapolitischer Szenarien vorgelegt. Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass die Weiterführung der bilateralen Zusammenarbeit mit der EU im Moment das beste Instrument zur Wahrung der Interessen der Schweiz gegenüber ihrer wichtigsten Partnerin ist. Gleichzeitig macht er die erfolgreiche Weiterführung des bilateralen Ansatzes von der Erfüllung dreier Bedingungen abhängig: erstens von einem verbleibenden Handlungsspielraum der Schweiz zur Durchführung der eigenen Politiken, zweitens von einer für die Schweiz vorteilhaften wirtschaftlichen Beziehung mit der EU und drittens von der Bereitschaft der EU, die bisherige Partnerschaft in diesem Sinne weiterzuführen. Der vorliegende aussenpolitische Bericht sowie der Europabericht 2006 lassen jedoch offen, inwiefern die Schweiz diese drei Bedingungen in ihrem Interesse und zu ihren Gunsten beeinflussen kann bzw. wie der Bundesrat dies zu tun beabsichtigt. Im aussenpolitischen Bericht bestätigt der Bundesrat denn auch, dass es sich bei dieser Einschätzung des bilateralen Ansatzes um eine Momentaufnahme handelt. Es heisst wörtlich: "Der Bundesrat ist sich aber bewusst, dass sich die Situation rasch ändern kann."

Für die Weiterführung des bilateralen Weges, welche das Stimmvolk mehrfach bestätigt hat, gilt es als prioritär, dass alle bilateralen Abkommen vollständig und effizient umgesetzt werden. Dabei ist die Verlängerung des Personenfreizügigkeitsabkommens mit der Erweiterung auf die Staaten Bulgarien und Rumänien von besonderer Bedeutung. Ferner möchte der Bundesrat die Beziehungen mit der EU festigen und dadurch die bestehenden sektoriellen Abkommen sichern. Dies soll nach Ansicht des Bundesrates allenfalls mit einem für beide Seiten vorteilhaften Rahmenabkommen geschehen. Weiter will der Bundesrat die Beziehungen zur EU in neuen Dossiers intensivieren, namentlich in den Bereichen Gesundheit, Elektrizität und im Agrar- und Lebensmittelsektor.

Im Rahmen der allgemeinen bilateralen Aussenpolitik beschreibt der Bericht ferner die Beziehungen zu unseren Nachbarländern. Im Berichtsjahr ist insbesondere die Intensivierung der Beziehungen zu Italien zu begrüssen. In Bezug auf die Energieversorgung im Krisenfall bemüht sich die Schweiz, die Probleme bei den langfristigen Lieferverträgen für Elektrizität und Gas mit Frankreich im Sinne der Versorgungssicherheit zu lösen. Mit Deutschland konnten auf der Ebene der regionalen Zusammenarbeit Fortschritte erzielt werden. Zwischenstaatlich stand aber das An- und [PAGE 44] Abflugregime des Flughafens Zürich weiterhin im Zentrum der Beziehungen zu Deutschland. Generell decken die politischen und administrativen Beziehungen zu allen Nachbarstaaten die unterschiedlichsten Aspekte des Wirtschafts- und Soziallebens ab.

Der Bericht gibt auch einen guten Überblick über die sektoriellen Aussenpolitiken der Schweiz. Anlässlich der aussenpolitischen Standortbestimmung 2005 hat der Bundesrat die Möglichkeit von sektoriellen Zielvereinbarungen vorgesehen, um die Zusammenarbeit zwischen dem EDA und den zuständigen Fachdepartementen zu regeln. Dadurch soll die Kohärenz zwischen allgemeiner und sektorieller Aussenpolitik im Interesse der Schweiz gefördert werden. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Gesundheit, Umwelt, Energie, Wissenschaft und Forschung sowie die Kultur.

Im Abschnitt zur Friedensförderung legt der Bundesrat dar, dass die Schweiz aufgrund ihrer langjährigen humanitären Tradition, ihrer Neutralität, ihrer kulturellen Vielfalt und ihrer Erfahrung auf dem Gebiet der Guten Dienste besonders befähigt ist, einen effektiven Beitrag zu leisten. Der Bundesrat informiert in seinem Bericht 2006 zuhanden der Aussenpolitischen Kommissionen ausführlich über Massnahmen der zivilen Konfliktbearbeitung und Menschenrechtsförderung. Wie ich schon erwähnt habe, behandeln wir diesen Bericht nicht hier im Plenum, sondern beraten ihn lediglich in der Kommission. Aber zur Erinnerung: Stichworte für die erfolgreiche Vermittlung der Schweiz im Rahmen der Friedensförderung im vergangenen Jahr sind Kolumbien, Nepal, das iranische Nukleardossier sowie die Aufnahme des neuen Schutzzeichens in der Rotes-Kreuz- und Roter-Halbmond-Bewegung.

Im Bereich der multilateralen Zusammenarbeit hat sich die Schweiz im Rahmen der Vereinten Nationen seit ihrer Mitgliedschaft innert kurzer Zeit als glaubwürdige, dynamische, konstruktive und sachkundige Akteurin profiliert. Stichwort hiezu ist beispielsweise die Schaffung des neuen Menschenrechtsrates in Genf, in dem die Schweiz ferner als Mitglied Einsitz nimmt. Unser Land wird sich auch künftig in der Uno für Reformen einsetzen, die die Arbeitsweise der Uno verbessern und deren Effizienz im Dienst der Mitgliedstaaten steigern sollen.

Der Bericht gibt ferner einen Überblick über die Tätigkeiten der Schweiz in anderen wichtigen internationalen Organisationen wie der WTO, der Weltbank, dem IWF oder der Internationalen Atomenergieorganisation. Bedeutsame und bewährte Formen für die Schweizer Aussenpolitik sind aber auch die regionalen Organisationen wie der Europarat und die OSZE, in welcher die EU eine zunehmende Vormachtstellung innehat. Der Europarat und die OSZE bieten der Schweiz als Nicht-EU-Mitglied eine gute Basis, um die Beziehungen zu Staaten ausserhalb der EU wie Russland und die zentralasiatischen Länder zu pflegen, zu Staaten also, die vor allem im Energiebereich über ein gewaltiges Wirtschaftspotenzial verfügen.

Abschliessend beschreibt der Bericht die Möglichkeiten der Schweiz, als Gaststaat von insgesamt 25 internationalen und 6 quasi zwischenstaatlichen Organisationen in einem Umfang Einfluss zu nehmen, der das objektive Gewicht unseres Landes in den internationalen Beziehungen übersteigt. Im Vordergrund steht dabei die Rolle des internationalen Genf. Hiezu gehört auch der Ausbau eines angemessenen akademischen Umfelds, der in Genf mit dem neuen Institut für internationale Beziehungen und Entwicklungspolitik realisiert wird.

Neben dem eigentlichen Bericht hat die Kommission auch die drei Positionspapiere des Bundesrates zur Neutralität, zu den Aufgaben der Schweiz als Depositarstaat der Genfer Konventionen und zur Thematik der asymmetrischen Kriegsführung mit der Vorsteherin des EDA beraten und diese zur Kenntnis genommen. Betreffend die Frage einer allfälligen Kandidatur der Schweiz für den Uno-Sicherheitsrat hält das Papier zur Neutralität in Anhang 1 des Berichtes fest, dass ein solches Engagement der Schweiz im Sicherheitsrat nicht mit dem Neutralitätsrecht in Konflikt stehen würde. Andere neutrale Staaten Europas wie Schweden, Finnland und Irland waren ihrerseits schon Mitglieder des Sicherheitsrates. Bei der Beschlussfassung im Sicherheitsrat hätte die Schweiz immer noch die Möglichkeit, sich allenfalls der Stimme zu enthalten, falls sich dies im Einzelfall als notwendig oder wünschenswert erweisen sollte. Neutralitätsrechtlich ist eine solche Enthaltung zwar nicht erforderlich, hingegen könnte sie im Einzelfall aus neutralitätspolitischen Überlegungen angemessen sein. Neben der Neutralität ist auch der Respekt des Völkerrechts ein entscheidender Faktor, der zur Stabilisierung und Strukturierung der internationalen Gemeinschaft beiträgt. Die Aussenpolitische Kommission hat in diesem Sinne auch mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat den Vorrang des Völkerrechts im Bericht wiederholt explizit betont.

Im Namen der Kommission empfehle ich Ihnen, den vorliegenden aussenpolitischen Bericht des Bundesrates zur Kenntnis zu nehmen.