Riklin Kathy · Nationalrat · 2008-03-04
Riklin Kathy · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-04
Wortprotokoll
Seit 1963 hat die Uno-Generalversammlung bzw. haben die Uno-Sonderorganisationen insgesamt 16 Übereinkommen und Protokolle zur Bekämpfung spezifischer Erscheinungen des Terrorismus verabschiedet. Die vier Abkommen, die wir heute im Nationalrat behandeln, befassen sich mit der Verhinderung und Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen sowie mit der Verbesserung des Schutzes von Kernmaterial und Kernanlagen, der Seeschifffahrt und fester Plattformen vor terroristischen Angriffen. Sie ermöglichen in erster Linie eine verbesserte internationale Zusammenarbeit in diesen Bereichen und sind, wie bereits erwähnt, im Rahmen der Uno ausgearbeitet worden.
Das Abkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial wurde bereits 1979 in Wien beschlossen. Die zwei Abkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt bzw. gegen die Sicherheit fester Plattformen stammen ursprünglich aus dem Jahre 1988. Die drei Abkommen wurden also lange vor den Attentaten vom 11. September 2001 ausgearbeitet. Doch [PAGE 58] seither hat sich das Bedrohungspotenzial geändert: Heute sind mehrheitlich Zivilpersonen und zivile Infrastrukturen Ziel von extremen Terrorakten mit noch nie dagewesenem Zerstörungspotenzial. Die drei Abkommen wurden daher 2005 den geänderten Bedrohungsformen angepasst. Zusätzlich zu den drei modifizierten Abkommen ist ein neues völkerrechtliches Übereinkommen zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen zu genehmigen, das im Jahr 2005 von der Uno-Generalversammlung nach langen und zähen Verhandlungen verabschiedet wurde. Es wurde auch in unserer Kommission bedauert, dass die Anwendung auf die Streitkräfte ausgeschlossen ist.
Alle vier Übereinkommen sind Teil des internationalen völkerrechtlichen Kanons der Uno und ihrer Sonderorganisation zur Bekämpfung des Terrorismus. Sie dienen in erster Linie der Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit und verlangen von den Vertragsstaaten effektive Gesetze zur Verhinderung und Verfolgung von Terrorangriffen gegen die nukleare und maritime Sicherheit.
Die Ratifikation der völkerrechtlichen Verträge bzw. der Beitritt zu den völkerrechtlichen Verträgen in dieser Vorlage untersteht dem fakultativen Referendum. Die vier Abkommen machen indes keine Anpassung des Landesrechtes erforderlich, da die Schweiz deren Bestimmungen bereits im innerstaatlichen Recht verankert hat. Angesichts der politischen Tragweite von internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus beschloss der Bundesrat, ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Die Ratifikation eines völkerrechtlichen Übereinkommens und der Änderung eines Übereinkommens sowie der Beitritt zu zwei Änderungsprotokollen sind von den Vernehmlassungsteilnehmern einstimmig begrüsst worden.
Die APK hat den vom Bundesrat beantragten Bundesbeschlüssen zu den vier Abkommen mit 23 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.