Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · 2008-03-04
Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-03-04
Wortprotokoll
Sie finden mich ebenfalls auf der Seite der Minderheit. Ich finde es nicht richtig, die Akut- und Übergangspflege zu streichen. Die Argumente, die uns der Kommissionspräsident dargelegt hat - keine neue Behandlungskategorie, keine Ausweitung der Leistungen -, sind zwar vordergründig überzeugend, aber in der Praxis sieht das eben anders aus. Diese intensive Pflege wird nach einem Spitalaufenthalt oder einer schweren Akuterkrankung benötigt, und sie dient einzig dazu, den Patienten oder die Patientin möglichst rasch wieder in die Selbstständigkeit zu führen. Sie beinhaltet zwar für eine kurze Zeit einen grösseren pflegerischen Aufwand - es kann den Verbandswechsel fast rund um die Uhr bedeuten oder auch die ganze Körperpflege beinhalten -, aber das Ziel ist klar, die Betroffenen wieder in ihre gewohnte Umgebung mit ihrem selbstbewältigbaren Alltag zurückzuführen. Damit geben wir doch für eine bestimmte Zeit bewusst mehr zulasten der Krankenversicherung aus, aber wir können in vielen Fällen eine chronische Krankheit verhindern, einen Pflegeheimeintritt vermeiden oder zumindest verschieben, und wir reduzieren die Notwendigkeit eines erneuten Spitalaufenthalts.
In der früheren Fassung - Herr Maissen hat es gesagt - war der Umfang zeitlich auf dreissig Tage begrenzt. Das ist abhandengekommen, deshalb ist der Antrag Maissen, mit welchem diese Zeit wieder beschränkt und die entsprechende Kompetenz dem Bundesrat überlassen werden soll, sinnvoll.
Die Mitglieder der SGK haben von Santésuisse eine Broschüre mit dem Titel "Brennpunkt Gesundheit" erhalten. Dort lautete eine reisserische Schlagzeile zu diesem Bereich: "Gefährliche Entwicklung für die Prämienzahler und Patienten." Gerade das möchte ich widerlegen: Als Folge der Fallpauschale werden die Patienten in Zukunft früher aus dem Spital entlassen, was - zu Recht - eine Kostensenkung zur Folge hat. Die noch benötigte intensive Pflege muss durch die Spitex oder im Pflegeheim als Übergang gewährleistet sein, und zwar um Folgekosten zu sparen. Das dient wiederum den Patientinnen und Patienten, aber auch den Prämienzahlenden.
Es wurde von Kosten in der Höhe von 300 bis 400 Millionen Franken gesprochen. In der Kommission hatten wir noch viel höhere Angaben vonseiten der Santésuisse: 700 bis 800 Millionen Franken. Das ist völlig überrissen. Diese Pflege muss gewährleistet sein. Es ist nur die Frage, wer sie bezahlt. Wir haben bei der Einführung der Krankenversicherung klar gesagt: Jede medizinisch verordnete Leistung, sei es im Pflegeheim, im Spital oder ambulant, muss von der Krankenversicherung übernommen werden. Ohne diesen Passus wäre dieses neue Gesetz damals von der Bevölkerung nie angenommen worden. Dem müssen wir jetzt nachleben. Es ist so: Das ist eine Pflege, die vom Arzt verordnet wird. Sie kann und würde uns Folgekosten ersparen. Deshalb wird sie auch von der GDK unterstützt.
Ich bitte Sie, hier dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.