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Bischofberger Ivo · Ständerat · 2008-03-04

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2008-03-04

Wortprotokoll

Mit Bezug auf das Schlussvotum des Vorredners kann ich mich kurzhalten. Gestatten Sie mir zwei Vorbemerkungen:

1. Meine Interessenbindung ist die, dass ich im Gegensatz zu den Kollegen Frick und Hess selber überzeugter Nichtraucher bin.

2. Wir sind uns hier im Saal sicher darin einig, dass mit Blick auf den Arbeitnehmerschutz in dieser Problematik eine Bundesregelung nötig ist, dass es sie braucht. Dies ist in den letzten Monaten in kantonalen Volksentscheiden klar und deutlich zum Ausdruck gekommen.

Es gibt in dieser ganzen, zum Teil sehr emotional gehaltenen Diskussion noch einen anderen, aus meiner - für einen Innerrhoder vielleicht typischen - Warte sehr wichtigen Gesichtspunkt: die Verhältnismässigkeit respektive die Eigenverantwortung des oder der Einzelnen. In der klassischen Antike orientierte sich der römische Gesetzgeber bei jedem neuen Gesetzeserlass an der Sentenz: "Quidquid agis prudenter agas et respice finem" - wie auch immer du handelst, handle klug und bedenke das Ende; bedenke die wirkliche, die realistische oder realistisch zu erwartende Konsequenz.

In diesem Sinne bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und bei den zu fällenden Entscheiden den mündigen Bürger respektive die mündige Bürgerin nicht durch alle möglichen und zum Teil fragwürdigen Einschränkungen zu unmündigen Menschen zu degradieren. Regeln wir einheitlich doch nur so viel, wie unbedingt notwendig ist, und garantieren wir dabei so viel Freiheit und Eigenverantwortung wie nur möglich - dies im Sinne eines griffigen einheitlichen Erlasses, welcher Rechtsgleichheit schafft, und nicht im Sinne von 26 verschieden gestalteten Varianten, die Rechtsungleichheit respektive Rechtsunsicherheit schaffen.