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Janiak Claude · Ständerat · 2008-03-05

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-03-05

Wortprotokoll

Herr Kollege Schweiger hat es bereits gesagt. Er stellte in der Kommission bereits einen Antrag in diese Richtung, allerdings lautete die Formulierung ein bisschen anders. Wir haben Verständnis dafür, dass der Finanzintermediär einen gewissen Schutz haben muss, wenn er Meldung erstattet. Dies passiert durch Artikel 11, durch den "Straf- und Haftungsausschluss". Aber man kann nicht darauf verzichten, die meldende Person zu nennen. Allerdings darf die gemeldete Person während fünf Tagen nicht informiert werden. Wird ein Strafverfahren eröffnet, entscheidet der Richter, ob das Informationsverbot bestehen bleibt oder nicht. In der internationalen Amtshilfe nennt die Meldestelle den meldenden Finanzintermediär nie. Letztlich geht es um Zeugenschutz, und wir sind da der Meinung, dass diese Frage nicht in diesem Gesetz geregelt werden kann, sondern strafprozessualer Natur ist.

Die Kommission hat den Antrag Schweiger mit 6 zu 1 Stimmen abgelehnt, allerdings in einer anderen Formulierung, das gebe ich zu. Ich bitte Sie, dementsprechend auch diesen Antrag abzulehnen.