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Graber Konrad · Ständerat · 2008-03-05

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-05

Wortprotokoll

Der Vorstoss der SVP-Fraktion ist sehr konkret. Das ist eigentlich zu begrüssen. Der Nachteil folgt aber auf dem Fuss: Die Steuerausfälle sind relativ einfach zu beziffern. Wenn man nun argumentiert, der Vorstoss äussere sich nicht bezüglich der zeitlichen Realisierung, wird dieser natürlich selber auch unverbindlich und stranguliert sich selbst. Er ist in diesem Sinne auch nicht konkreter als der Vorstoss der FDP-Fraktion. [PAGE 55]

Am Abend der Abstimmung zur Unternehmenssteuerreform II haben sich die meisten Parteiexponenten bezüglich zukünftiger Steuerausrichtung geäussert, und man hat sich auch eine Zurückhaltung bezüglich zukünftiger Unternehmenssteuerreformen auferlegt. Aus meiner Sicht ist das einerseits verständlich, aber wir werden auch in Zukunft steuerliche Entlastungen im Unternehmensbereich realisieren müssen, um konkurrenzfähig zu bleiben und damit zu einer positiven wirtschaftlichen Weiterentwicklung beizutragen. Dabei geht es mir insbesondere auch um das Erhalten und Schaffen von Arbeitsplätzen in der Schweiz. Vor diesem Hintergrund bin ich überzeugt, dass auf weitere Reformvorschläge, die im Parlament mehrheitsfähig sind, auch ein Volks-Ja folgen könnte.

Steuergesetzreformen müssen aber immer auch einen Akzent setzen, damit sie wahrgenommen werden. Der nächste dieser Akzente ist bestimmt im Bereiche der Familienbesteuerung gefordert, und das wurde ja auch verschiedentlich zugesagt. Insbesondere Familien des Mittelstandes und Familien mit Kindern müssen entlastet werden. Das hat nun politische Priorität, und damit waren - zumindest am Abstimmungsabend - alle Parteien und auch die Wirtschaftsverbände einverstanden.

Die WAK hat sich bei der Behandlung von zwei Vorstössen im Zusammenhang mit Emissionsabgaben gewünscht, die Diskussion nach der Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform nochmals zu führen - und das auch in Anwesenheit von Bundesrat Merz. Dabei wird es aus meiner Sicht auch darum gehen, die Prioritäten bei der steuerlichen Entlastung in der Zukunft richtig zu setzen. Neben der aus meiner Sicht gesetzten Revision der Familienbesteuerung geht es um eine Auslegeordnung. Die Mehrwertsteuer wird ja jetzt angegangen, vor allem der Vollzug, aber das könnte auch zu Ausfällen führen. Zur Emissionsabgabe liegt je ein Vorstoss der Kollegen Schweiger und Frick auf dem Tisch. Es liegen heute Vorstösse im Zusammenhang mit der Gewinnsteuersatzreduktion auf dem Tisch. Das sind alles Forderungen im Bereich Steuerreduktion. Da gibt es aus meiner Sicht noch eine weitere Forderung, die heute nicht diskutiert wurde, aber einen sehr hohen Stellenwert hat, das ist der Abbau der Schulden des Bundes. Das ist neben der Steuerreduktion ebenfalls ein Vorhaben, das wir nicht aus den Augen verlieren sollten.

Kurzfristige Entlastungen bei den juristischen Personen sehe ich in der nächsten Zeit vor allem auf kantonaler Ebene. Da haben wir ja auch die Gewähr, dass nur so legiferiert wird, dass die Mehrheit der Bevölkerung auch zustimmt. Denn, wie Kollege Frick gesagt hat, da ist die Demokratie am nächsten, da wissen die Leute, wozu man Ja oder Nein sagt. Die Unternehmenssteuerreform hat auch deshalb ein knappes Ergebnis erzielt, weil sie natürlich sehr komplex war und vor dem Hintergrund eines wirtschaftlichen Umfeldes vorgelegt wurde, das nicht sehr positiv war. Die Unternehmenssteuerreform II gibt den Kantonen ja die Möglichkeit, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um die Kapital- an die Gewinnsteuer anzurechnen. Da besteht auf kantonaler Ebene noch ein grosses Potenzial. In der Botschaft stand geschrieben, dass da Steuersubstratausfälle von etwa 1,5 Milliarden Franken im Spiel seien, wenn ich mich richtig erinnere. Wenn die Kantone dieses Potenzial von 1,5 Milliarden ausschöpfen, dann würde das auf die Gewinnsteuer übertragen eine Reduktion von etwa 8,5 auf 7 Prozent bedeuten und wäre in den nächsten Jahren relativ einfach zu realisieren, natürlich immer auch unter der Voraussetzung, dass in den Kantonen gute finanzielle Bedingungen bestehen bleiben.

Für die juristischen Personen ist es nicht so wichtig, ob die Steuer auf Stufe Gemeinde, auf Stufe Kanton oder auf Stufe Bund erhoben wird, ob es sich um eine Gewinnsteuer, eine Kapitalsteuer, die Mehrwertsteuer oder die Emissionsabgabe handelt. Ich abstrahiere da von konkreten Fällen, aber insgesamt ist natürlich die Gesamtbelastung zentral. Vor dem Hintergrund des Gesagten und vor dem Hintergrund des unsicheren wirtschaftlichen Umfeldes, der Steuerausfälle in Milliardenhöhe für Bund und Kantone im Zusammenhang mit der Finanzkrise - die heute auch nicht thematisiert wurden -, der Möglichkeit von Verlustrechnungen in der Zukunft, der Situation mit immer noch hohen Schulden des Bundes und der unzähligen Wünsche nach Entlastung auch juristischer Personen scheint es mir sehr wichtig, dass wir zuerst eine Prioritätensetzungsdiskussion führen, bevor wir einem sehr konkreten Vorstoss zum Durchbruch verhelfen.

Eine erste Plattform für eine solche Diskussion bildet die angekündigte Diskussion in der WAK im Zusammenhang mit den beiden Vorstössen zur Emissionsabgabe. Die Diskussion muss in einem breiteren Umfeld geführt werden. Eine weitere Möglichkeit ist dann die Diskussion im Rahmen der Finanzplanung Ende Jahr. Eine seriöse Steuerpolitik, die über eine Ankündigungspolitik hinausgeht, muss immer auch im Rahmen der Finanzplanung betrieben werden. Eine weitere Möglichkeit besteht jetzt auch im Zusammenhang mit der aus meiner Sicht anzunehmenden modifizierten Motion der FDP-Fraktion. Ich glaube, es ist der richtige Weg, wenn wir den Vorstoss der FDP-Fraktion annehmen, jenen der SVP-Fraktion ablehnen und dann die Diskussion in einem breiteren finanzpolitischen Umfeld führen, damit wir auch in Zukunft eine seriöse Steuerpolitik betreiben, die den entsprechenden Namen auch verdient.