Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2008-03-05
Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-03-05
Wortprotokoll
Zur zweiten Differenz: Sie betrifft die wiederholte Selbstanzeige von natürlichen Personen gemäss Artikel 56 Absatz 1ter StHG. Dieser besagt, dass die Busse einer steuerpflichtigen natürlichen Person auf einen Fünftel der hinterzogenen Steuer reduziert werden kann, wenn diese eine erneute Selbstanzeige macht. Bei der Durchsicht der Gesetzesfahnen durch die Redaktionskommission wurde nun festgestellt, dass die drei entsprechenden Bestimmungen in DBG und StHG für die natürlichen und juristischen Personen abweichend formuliert sind. Diese legen nämlich verbindlich fest, dass die Busse auf einen Fünftel zu fixieren ist.
Der Nationalrat hat am 19. Dezember 2007 auf Antrag der Mehrheit der WAK beschlossen, die Kann-Vorschrift in Artikel 56 Absatz 1ter StHG umzuformulieren und den übrigen Bestimmungen zur wiederholten Selbstanzeige anzupassen. Das Finanzdepartement unterstützt diesen Beschluss, der, wie es hiess, insbesondere unter dem Blickwinkel der Rechtssicherheit beziehungsweise der Voraussehbarkeit der Bussenhöhe zu begrüssen sei. Am 15. Januar 2008 hat Ihre Kommission ebenfalls ohne Gegenantrag in diesem Punkt dem Nationalrat zugestimmt.