Stadler Hansruedi · Ständerat · 2008-03-05
Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-05
Wortprotokoll
Ich bin von der Antwort des Bundesrates nicht befriedigt. Es wird mir sicher auch nicht gelingen, in den nun folgenden Ausführungen meinen Unmut immer zu unterdrücken. Vorab möchte ich sagen, dass mir die beiden Schreiben des Bundesrates an die Geschäftsprüfungskommission und die Staatspolitische Kommission vom letzten November und Dezember durchaus bekannt sind. Ja, diese beiden Schreiben haben mich eigentlich gerade zu meinem Vorstoss veranlasst. Ich bin davon überzeugt, dass sich die beiden parlamentarischen Kommissionen mit der Beurteilung des Bundesrates nicht abfinden werden.
Ausgangspunkt ist für mich die Beurteilung der Verwaltungsreform durch den Bundesrat. Der Bundesrat findet, dass die mit der Verwaltungsreform anvisierten Ziele erreicht wurden. Das Parlament muss hier meines Erachtens zu einem ganz anderen Schluss kommen. Das Parlament hat in die Verwaltungsreform sehr grosse Erwartungen gesetzt. Im Rückweisungsantrag zur Staatsleitungsreform hat das Parlament dem Bundesrat einen unmissverständlichen Auftrag erteilt, nämlich Reformen mit dem Ziel zu unterbreiten, die politische Führung zu stärken, den Bundesrat von Verwaltungsaufgaben zu entlasten und die Effizienz der Verwaltung zu steigern. An diesen Zielen müssen wir die Verwaltungsreform nun messen. Man hat den Eindruck, dass es für den Bundesrat vielleicht eher eine Pflichtübung war; ja, man sprach zum Teil von der sogenannten kleinen Gefechtstechnik.
Die Verwaltungsreform des Bundesrates hat nach meiner Beurteilung die vom Parlament vorgegebenen Ziele nicht erreicht. Ich will dies nicht einfach behaupten, sondern auch mit folgenden Feststellungen unterlegen:
Bei den immer wieder erwähnten 25 Departementsprojekten müssen wir doch sagen, dass diese eigentlich unabhängig vom Projekt Verwaltungsreform von den Departementen initiiert und umgesetzt wurden, denn hier geht es eigentlich [PAGE 65] um das Tagesgeschäft. Auch bei den neun Querschnittprojekten geht es um Projekte von sehr unterschiedlicher Qualität. Sicher können alleine die beiden Projekte "Zusammenlegung der Bibliotheken" und "Aufhebung überflüssiger ausserparlamentarischer Kommissionen" nicht als Indikator für den Erfolg der Verwaltungsreform herangezogen werden. Auch bei diesen beiden Projekten geht es doch eher ums Tagesgeschäft als um eine ordentliche Führungsaufgabe.
Aber das Projekt "Führung" war für uns immer von ganz zentraler Bedeutung. Ich erinnere Sie hier auch an die entsprechenden Ausführungen von Kollege Briner in diesem Rat. Deshalb muss uns interessieren, was aus diesem zentralen Projekt "Führung" geworden ist. Die Analyse des Delegierten des Bundesrates im Schlussbericht wäre eigentlich ganz klar: "Die Bundesverwaltung ist in vielen Bereichen überreglementiert und überkontrolliert; eine eigentliche Unternehmenskultur fehlt ebenso wie ein verbindliches, generell angewendetes und modernes Führungsmodell mit den entsprechenden Führungs- und Steuerungsinstrumenten." Der Handlungsbedarf wurde ebenso erkannt; dann müssen wir aber zur Kenntnis nehmen, dass der bundesrätliche Ausschuss entschieden hat, das Teilprojekt "Neues Führungs- und Steuerungsmodell" nicht mehr weiterzuverfolgen.
Ob das Teilprojekt "Vektor" des EDA - es geht hier um die Führung der Botschaften - als Pilotprojekt geeignet war, war bei uns schon immer umstritten. Welche Schlüsse der Bundesrat aus diesem Pilotprojekt dann für die ganze Verwaltung gezogen hat, wissen wir heute nicht. Über das Teilprojekt "Überprüfung der Führungsunterstützungsstrukturen" lesen wir im Schlussbericht: "Es ist vorgesehen, dass die Departemente die Ergebnisse der Überprüfung der Führungsunterstützungsstrukturen in eigener Regie und Verantwortung umsetzen." Hier habe ich persönlich keine Erwartungen, denn beim heute gelebten departementalen Denken redet man sich gegenseitig bei Departementsangelegenheiten grundsätzlich nicht drein. Und im Schlussbericht des Delegierten steht, eine Führung der Verwaltung durch den Bundesrat als Kollegium werde kaum wahrgenommen. Unsere Bundesratsmitglieder verstehen sich zum Teil vorab als Departementschefs, das Kollegiumsdenken ist zum Teil verkümmert.
Der Bundesrat habe in der letzten Legislatur weniger Stunden getagt. Das preist man - das konnten wir gestern lesen - als eine Effizienzsteigerung des Bundesrates an. Ich sehe dies etwas anders. Ich wünsche mir einen Bundesrat, der mehr tagt und mehr in Klausuren grundsätzliche Themen bespricht, der Fragen und Weichenstellungen diskutiert, die für die Zukunft wichtig sind. Solche Diskussionen brauchen Zeit; solche Diskussionen sollen auch kontrovers ausfallen. Das Schicksal des Projektes "Führung" brachte den Delegierten dann im Schlussbericht zu dieser Schlussfolgerung: "Das vom Parlament vorgegebene Ziel, die politische Führung zu stärken, konnte nicht erreicht werden. Für das Ziel der Führungsstärkung fehlte der Wille des Bundesrates und dessen Bereitschaft, seinen eigenen Führungs- und Entscheidungsprozess kritisch zu hinterfragen."
Damit komme ich zur zweiten Bemerkung. Ich attestiere Ihnen, Herr Bundesrat Merz, dass Sie wollten, aber die Lust und die Begeisterung anderer Mitglieder des Bundesrates hielten sich zum Teil sehr in Grenzen; das spürte man auch. Wenn die Chefs nicht wollen, so muss man auch nicht erstaunt sein, wenn diesen unterstellte Verwaltungseinheiten auch nicht wollen. Eine Verwaltungsreform kann aber nur zum Erfolg führen, wenn sie von allen Mitgliedern des Bundesrates vorbehaltlos mitgetragen wird. Das war hier nicht der Fall.
Was die Neugliederung der Departemente betrifft, ein weiterer Punkt meiner Interpellation, sollten wir die Erwartungen auch nicht zu hoch stecken. Warum? Der Bundesrat hatte uns seinen Entscheid über die Schaffung eines Bildungs- und eines Sicherheitsdepartementes per Ende Februar dieses Jahres in Aussicht gestellt. Jetzt wurde dieser Entscheid wieder hinausgeschoben. Eine andere Wendung in der bundesrätlichen Antwort passt mir eigentlich auch nicht. Der Bundesrat spricht von der "Prüfung" eines Bildungsdepartementes und eines Sicherheitsdepartementes. Hier will ich einfach mit aller Deutlichkeit unterstreichen, dass das Parlament dem Bundesrat nicht lediglich einen Prüfungsauftrag im Sinne eines Postulates erteilt hat; nein, wir haben den Bundesrat mit einer Motion in verbindlicher Art beauftragt, ein Bildungsdepartement zu schaffen. Das ist ein Auftrag des Parlamentes, dem jetzt nachzukommen ist.
Was meine letzte Frage zur Staatsleitungsreform anbetrifft, wissen wir heute wenigstens, was der Bundesrat denkt, nämlich dass er heute eine grundlegende Staatsleitungsreform weder als angezeigt noch als vordringlich erachtet. So schreibt er in seiner Antwort. Ich denke, dass hier das Parlament bzw. die Staatspolitische Kommission das Geschäft wieder selber an die Hand nehmen muss. Die Vorlage haben wir im Jahre 2004 auch nicht abgelehnt, sondern nur zurückgewiesen. Dieses Geschäft ist somit nach wie vor pendent, denn auch heute stellt sich immer noch die gleiche zentrale Frage: Die heutige, hundertfünfzigjährige Führungsstruktur ist von vorgestern, sie ist nicht mehr geeignet für eine effiziente und effektive Lösung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen von heute, morgen und übermorgen.
Es wäre möglich, noch weitere Aspekte der Verwaltungsreform säuberlich zu sezieren; dafür gibt es vielleicht ein andermal die Gelegenheit. Wenn nach wie vor Handlungsbedarf besteht, habe ich nicht primär die Verwaltungsebene im Visier, sondern der Bundesrat als solcher ist gefordert. Die Verwaltung hat und hatte viele Projekte am Hals; die verschiedenen Sparprogramme sind nur ein Beispiel dafür. Hier braucht es durchaus eine gewisse Konsolidierungsphase. Aber auf der Stufe des Bundesrates kann man die offenen Fragen angehen.
Noch eine letzte Bemerkung zum Delegierten: Sein Start hat ziemlich viel Staub aufgewirbelt. Dadurch wurden vermutlich in der Verwaltung mehr Türen zugeschlagen als geöffnet. Vielleicht gelang es dann nicht immer überall, die Schlüsselpersonen in der Verwaltung als Verbündete zu gewinnen. Wenn man dann noch gewisse Äusserungen des Delegierten in den Medien gelesen hat, kann man sich auch fragen, ob er zum Teil nicht etwas am Bundesrat bzw. am bundesrätlichen Ausschuss vorbeigearbeitet hat; mindestens gab es da anscheinend ein gewisses Schnittstellenproblem.
So weit meine Beurteilung der bundesrätlichen Antwort. Ich habe eine etwas andere Gewichtung vorgenommen, weil meine Ausführungen an den Rückweisungsantrag des Parlamentes zur Staatsleitungsreform anknüpfen.