Stähelin Philipp · Ständerat · 2008-03-06
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-06
Wortprotokoll
Wieder zu einem banaleren Geschäft: Diese Motion der Finanzkommission des Nationalrates erfolgte wie zwei andere, die wir diese Woche behandelt haben, im Rahmen der Behandlung des letzten Budgets und wurde in diesem Sinne vom Bundesrat zur Annahme beantragt und vom Nationalrat diskussionslos angenommen.
Unser Antrag hiezu liegt Ihnen wiederum schriftlich vor, ich ergänze nur kurz: Die Sapomp AG ist eine Auffanggesellschaft für notleidende Liegenschaften aus der Wohneigentumsförderung. Sie wurde Ende der Neunzigerjahre gegründet und verfügt über ein Eigenkapital von rund 175 Millionen Franken bei einer Bilanzsumme von 700 Millionen Franken. Ursprünglich war vorgesehen, dass die übernommenen Liegenschaften innert fünf Jahren wieder abzustossen seien. Dies konnte nicht erreicht werden. Bis 2005 hat die Sapomp AG praktisch nur Liegenschaften übernommen, was zu einem Höchststand von über 3000 Wohneinheiten führte. Seit zwei Jahren werden nun auch Verkäufe getätigt, und der Bestand hat sich auf etwa 2750 Wohneinheiten reduziert.
Die Motion und die Strategie im Sinne von Variante B des Verwaltungsrates der Sapomp AG sehen nun vor, bis 2010 die Liegenschaften grösstenteils zu liquidieren. Damit wäre der Zweck der Auffanggesellschaft zur Verlustminderung für den Bund erreicht. Unsere Kommission unterstützt diese Zielrichtung. Ist die Abwicklung der Geschäfte innert der gesetzten Frist aber nicht möglich, soll es nicht zu Notverkäufen kommen. Die Fristeinhaltung für sakrosankt zu erklären ist nicht unser Ziel; unser Ziel ist die Verlustminimierung.
In diesem Sinne beantragen wir Annahme der Motion.