preparatory:AB 8334
Suter Marc F. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-11-30
Wortprotokoll
Bei Artikel 9 schliesst sich Ihre Kommission dem Ständerat an, mit anderen Worten: Wir können auch hier die Differenz ausräumen.
Worum geht es? Der Ständerat hat zu Recht die Tierarzneimittel ebenfalls dem Heilmittelgesetz unterstellt. Das bedeutet, dass Zulassung, Bewilligung, Prüfung, Strafbestimmungen usw. ebenfalls dem Instrumentarium des Heilmittelgesetzes unterstellt werden. Gerade die Diskussion und auch die grossen Unsicherheiten, die im Zusammenhang mit der BSE-Seuche beim Rindfleischgebrauch aufgetreten sind, zeigen auf, wie sensibel die Öffentlichkeit ist, wenn es um die Sicherheit bei Lebensmitteln geht, wenn es auch um die öffentliche Gesundheit geht, die eben vom Veterinärbereich betroffen ist. Es kommt auch zu Notstandssituationen, in denen der Bundesrat einschreiten muss. Wir möchten mit dem Ständerat zusammen, dass eine möglichst hohe Sicherheit in diesem Bereich geschaffen wird, und das hängt eben davon ab, dass das Heilmittelinstitut auch die Tierarzneimittel prüft, zulässt und soweit möglich die gleichen Regeln zur Anwendung bringt wie im Bereich der Humanmedizin.
Diese Änderung oder Ergänzung durch Unterstellung der Tierarzneimittel hat dann auch Konsequenzen für andere Artikel, beispielsweise für Artikel 42, bei dem Kollege Leu noch einen Antrag zur Präzisierung gestellt hat. Wir haben den Antrag in der Kommission nicht behandeln können, aber ich nehme an, dass wir dann bei der Behandlung von Artikel 42 noch darauf zurückkommen.
Zusammenfassend: Ihre Kommission beantragt Ihnen, sich dem Beschluss des Ständerates anzuschliessen, die Tierarzneimittel damit dem Heilmittelgesetz zu unterstellen und damit auch die Differenz, die hier bestanden hat, auszuräumen.