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Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · 2008-03-10

Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-03-10

Wortprotokoll

Der Sprecher der Kommission hat erwähnt, dass die Kommission einstimmig beantragt, dieser Standesinitiative keine Folge zu geben. Das heisst, dass auch ich als Aargauerin diesem Begehren nicht entsprechen konnte. Der aargauische Grosse Rat und die Regierung haben ein Anliegen aufgenommen, das immer wieder zur Diskussion steht und in der Bevölkerung wirklich ein Thema ist. Ein verheiratetes Paar kann lediglich gemeinsam eine Ehepaarrente erhalten, die nur bis zu 150 Prozent des Ansatzes von Konkubinatspaaren erreicht. So gesehen wäre das tatsächlich eine Ungerechtigkeit.

Aber so einfach ist die Sache halt eben nicht. Bei Ehepaaren wird dem überlebenden Partner eine Witwen- bzw. eine Witwerrente zugesprochen, bei Konkubinatspaaren nicht. Es [PAGE 82] gibt sogar einen Verwitwetenzuschlag, wenn die Maximalrente für den überlebenden Teil nicht vorhanden ist. Ehepartner, die Betreuungsarbeit leisten, können Betreuungsgutschriften, also ein fiktives Einkommen, geltend machen. Dadurch wird die Rente - meistens ist es jene der Frau - erhöht. Konkubinatspaare können das nicht beanspruchen. Nichterwerbstätige Ehepartner bezahlen keine Beiträge, wenn der erwerbstätige Teil den Mindestbeitrag von 890 Franken erreicht. Wenn bei Konkubinatspaaren ein Teil nicht erwerbstätig ist, muss dieser Mindestbeitrag geleistet werden.

Sie sehen: Es ist ein austariertes System mit einem Gleichgewicht zwischen den beiden Zivilständen. Jetzt gäbe es verschiedene Möglichkeiten, um dem in der Verfassung festgeschriebenen Grundsatz Rechnung zu tragen. Konkubinatspaare und Ehepaare könnte man finanziell gesehen bezüglich der Rente vollkommen gleichstellen; das würde - Sie haben es gehört - für die AHV eine Mehrbelastung von 1,7 Milliarden Franken ausmachen. Man könnte aber auch die umgekehrte Angleichung machen: Man verzichtet auf die Witwenrente und auf die Betreuungsgutschriften und wandelt alle AHV-Renten in unserem Land zu Individualrenten um.

Dazu muss ich Ihnen einfach sagen: Unsere Gesellschaft ist dazu noch nicht bereit. Ich kann meiner 33-jährigen Tochter sagen, sie müsse alles tun, um mit einem Bein noch in der Berufswelt zu stehen, denn man wisse ja nie, ob sie noch eine Rente erhalte, wenn ihrem Mann etwas passiere. Einer 60-jährigen Frau aber kann ich das nicht mehr sagen; ich kann auch einer mehrfachen Mutter im Urner Schächental oder bei uns im Aargauer Freiamt nach zwanzig Jahren Kinderbetreuung nicht sagen: Du kriegst jetzt keine Rente mehr, wenn du Witwe wirst, du musst wieder in deinen früheren Beruf zurück. Wir sind hier in einer Phase des Übergangs. Nicht alle Ehefrauen sind berufstätig, und wir haben immer noch eine AHV, eine Alters- und Hinterlassenenversicherung, und nicht einfach nur eine AV, eine Altersversicherung.

Wir können in diesem Sozialwerk nie totale Gerechtigkeit schaffen. Wir haben keine Gerechtigkeit zwischen den Ledigen und den Verheirateten. Wir haben keine Gerechtigkeit bei den Gutverdienenden, die auf der gesamten Lohnsumme Beiträge zahlen müssen, diese aber nur bis zu einer Maximalrente wieder beziehen können. Aber die AHV als Ganzes ist ein Solidarwerk, das in sich stimmt. Deshalb ist es richtig, dass wir trotz aller Bedenken, die in vielen Teilen der Bevölkerung herrschen, dieser Initiative keine Folge geben. Die Zeit ist einfach noch nicht reif dafür, dass wir für alle eine Individualrente sprechen können.