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Büttiker Rolf · Ständerat · 2008-03-10

Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-03-10

Wortprotokoll

Zum Problem: Bei den vergangenen Gesamterneuerungswahlen des Nationalrates und - in 23 Kantonen - auch des Ständerates ist das letzte Wahlbarometer der SRG wenige Tage vor dem Wahltag veröffentlicht worden. Sie ersehen aus der Antwort des Bundesrates, dass der Wahlsonntag am 21. Oktober 2007 war. Am 10. Oktober, gemäss Bundesrat ganz genau um 18.17 Uhr, ist das letzte Wahlbarometer der SRG veröffentlicht worden. Anstelle eines Diskurses über Inhalte und Lösungsvorschläge der verschiedenen Parteien für die grossen anstehenden Probleme des Landes droht der Wahlkampf zu einem Agenda-Setting via Meinungsumfragen zu verkommen. Diese Meinungsumfragen lassen oftmals die Transparenz über das Zustandekommen ihrer Ergebnisse vermissen. Selbst Generaldirektor Armin Walpen hat nach den Nationalratswahlen vom vergangenen 21. Oktober eingeräumt, dass die SRG mit Meinungsumfragen wie dem Wahlbarometer ungewollt zum einflussreichen Akteur im Wahlkampf werde.

Ich bin auch der Meinung, dass dies so ist, und auch die wissenschaftlichen Publikationen deuten - jedenfalls in ihrer Mehrheit - darauf hin, dass diese Meinungsumfragen einen Einfluss auf das Abstimmungs- oder Wahlverhalten haben. Deshalb auch haben die meisten europäischen Länder, die Demokratien Westeuropas, irgendeine Regelung getroffen, wonach zwischen diesen Wahlumfragen und dem Abstimmungstermin eine Karenzfrist eingebaut wurde.

Der Bundesrat schreibt nun in seiner Antwort, dass die Richtlinie zur Durchführung von abstimmungs- und wahlbezogenen Umfragen, die zur Veröffentlichung vor dem Urnengang bestimmt sind, unter Ziffer 5 für die Publikation von Meinungsumfragen eine Karenzfrist von zehn Tagen vor dem Tag des Urnenganges vorsieht. Die Karenzfrist gemäss Selbstregulierungsnormen sei eingehalten worden; der Bundesrat sehe daher keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Ich muss auch ganz klar sagen: Ich habe nie verlangt, dass man gesetzgeberisch aktiv werde; ich sehe die Lösung dieses Problems nicht in einem neuen Gesetz.

Dann kommt der entscheidende Punkt in der Antwort des Bundesrates. Unter Ziffer 4 schreibt er: "Die Liberalisierung der brieflichen Stimmabgabe geht auf die Novellierung vom 18. März 1994 zurück, die zehntägige Karenzfrist von Swiss Interview auf das Gentlemen's Agreement vom 12. Mai 1993. Beide Regelwerke sind also diesbezüglich seit 14 Jahren stabil." Ich glaube auch, dass der Ursprung des Problems genau hier liegt. Zuerst hat man 1993 die Karenzfrist im Hinblick auf Abstimmungs- und Wahltermine festgelegt, und ein Jahr später hat man in der Schweiz mit der brieflichen Stimmabgabe angefangen. Ich muss Ihnen sagen, Frau Bundeskanzlerin, dass in der Antwort des Bundesrates und auch im Umgang mit diesem Problem die briefliche Stimmabgabe nicht berücksichtigt ist. Es wird hier so getan, als ob es die briefliche Stimmabgabe gar nicht gäbe und alles so wäre, wie es einmal war. Aber wir wissen alle, dass die briefliche Stimmabgabe eben eine entscheidende Rolle spielt.

Weil in der Antwort der Bundesrates immer wieder auf andere Länder verwiesen wird, habe ich mir die Mühe gemacht, einmal anzuschauen, wie das mit der Liberalisierung der brieflichen Stimmabgabe in den umliegenden Ländern im Vergleich zur Schweiz aussieht. Die Schweiz hat die briefliche Stimmabgabe bedeutend stärker liberalisiert als sämtliche EU-Staaten mit Ausnahme Österreichs. Von den EU-Staaten verwehrt knapp die Hälfte ihren Stimmberechtigten die Stimmabgabe auf dem Korrespondenzweg überhaupt, und die knappe Mehrheit erlaubt die erleichterte Stimmabgabe via Post nur auf schriftliches Gesuch hin, nur bei restriktiven Gründen wie Krankheit oder nachweisbarer Ortsabwesenheit, und dies nur gegen Vorlage eines Beweises wie eines Arztzeugnisses. Auch die Urnenöffnungszeiten sind weit restriktiver geregelt als in der Schweiz. Einzig in der Bundesrepublik Österreich gilt mit der Änderung von Artikel 26 des Bundesverfassungsgesetzes seit dem 1. Juli 2007 wie in der Schweiz die freie Briefwahl. Zur Anwendung ist sie dort bisher noch nie gekommen.

In der Schweiz haben die Stimmberechtigten einen Anspruch auf den Erhalt des Stimmmaterials in der viertletzten Woche vor dem Abstimmungssonntag. Jedermann darf sofort brieflich stimmen. Bei den Nationalratswahlen garantiert das Bundesrecht den Anspruch auf Erhalt des Wahlmaterials zwar nur spätestens zehn Tage vor der Wahl, doch geht der Anspruch in manchen Kantonen auch bei Wahlen darüber hinaus. In 23 der 26 Kantone findet der erste Wahlgang der Ständeratswahl am gleichen Tag statt wie die Nationalratswahlen. Wo das kantonale Wahlrecht für die Ständeratswahl den Stimmberechtigten eine längere Frist für ihre Stimmabgabe einräumt, gilt diese automatisch auch für die Nationalratswahlen, weil jede stimmberechtigte Person pro Urnengang zur Vermeidung von Manipulationen nur einen Stimmrechtsausweis bekommt. Im Klartext: Ab dem 21. Tag vor dem Abstimmungstag kann jedermann brieflich abstimmen und in vielen Fällen auch wählen - das ist in der Schweiz die Realität.

Die zehn Tage unterlaufen diese Frist um mehr als die Hälfte und sind insofern für Volksabstimmungen erheblich problematischer als z. B. die französische Karenzfrist, die allein den Tag des Urnengangs beschlägt. Schweizer Meinungsumfragen wirken also bis ins Wahl- bzw. Abstimmungsgeschehen hinein. Nehmen wir die letzten Wahlen vom 21. Oktober 2007. Am 10. Oktober, sagt der Bundesrat, sei alles noch in Ordnung, die zehntägige Karenzfrist im Hinblick auf den 21. Oktober sei eingehalten. Aber die briefliche Stimmabgabe hat bereits ungefähr am 1. Oktober angefangen. Das heisst also im Klartext, dass mitten in der Periode der brieflichen Stimmabgabe das Wahlbarometer gemäss Bundesrat noch zulässig war. [PAGE 80]

Nun muss ich Ihnen sagen, dass das so natürlich nicht weitergehen kann. Wenn man anerkennt, dass es ein Problem ist, dass man früher einmal eine Karenzfrist geschaffen und dann die briefliche Stimmabgabe eingeführt hat, dann muss sich bei diesem Gentlemen's Agreement etwas ändern. Das ist die logische Folge. Frau Bundeskanzlerin, wenn wir schon keine Gesetze machen müssen, so verlange ich doch, dass der Bundesrat hier aktiv wird und mit dieser Branche - Swiss Interview oder wie sie heisst - eine neue Karenzfirst aushandelt, die die briefliche Stimmabgabe berücksichtigt, sodass zumindest gewährleistet ist, dass während der brieflichen Stimmabgabe keine solchen Meinungsumfragen mehr veröffentlicht werden.

Ich danke Ihnen, wenn Sie dieser Forderung nachkommen können.