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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2008-03-11

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-03-11

Wortprotokoll

Die Motion Schiesser verlangte vom Bundesrat den Erlass eines Rahmengesetzes zur Integration. Das Anliegen des Motionärs, eine verbesserte Integration der ausländischen Bevölkerung, ist sicher unbestritten, auch für den Bundesrat - das möchte ich betonen. Trotzdem hat der Bundesrat am 29. November 2006 die Motion zur Ablehnung empfohlen, im Hinblick auf das Ausländergesetz, das nun am 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist, und auch auf die Massnahmen, die bereits eingeleitet wurden bzw. geplant sind; ich komme darauf noch zu sprechen. Im Ausländergesetz ist ja ein Kapitel über Integration enthalten, und es enthält sehr wichtige Grundsätze zur Integration. In diesem Sinne haben wir jetzt bereits eine bundesgesetzliche Regelung über Integration.

Zum Massnahmenpaket für eine verbesserte Integration, das auch erwähnt wurde: Der Bundesrat hat dieses Paket im August des letzten Jahres verabschiedet. Es enthält 45 Massnahmen, die unter Federführung des Bundesamtes für Migration in den einzelnen Departementen koordiniert umgesetzt werden. Wir machen auch ein Monitoring, schauen also, wie man auf Kurs ist und wie sich allfällige Massnahmen auswirken. Mit der Abänderung der Motion in einen Prüfungsauftrag bzw. mit einer Änderung des Textes geben Sie uns die Möglichkeit, zu prüfen, wie sich die Ausländergesetzgebung im Bereich Integration auswirkt und wie sich die einzelnen Massnahmen auswirken. Wenn man 45 Massnahmen und deren Wirkung in einem Monitoring erfassen will, braucht man etwas Zeit dafür. Wir werden selbstverständlich überprüfen, ob die Massnahmen jene Wirkungen zeigen, die wir uns erhoffen. Wenn das nicht der Fall sein sollte, würden wir selbstverständlich auch andere Möglichkeiten prüfen. Ich denke aber schon, es mache Sinn, dass man zunächst überprüft, ob das, was man bereits eingeleitet hat, Wirkungen zeigt, bevor man wieder mit neuen Gesetzgebungsprojekten kommt. Das schliesst nicht aus, dass es vielleicht einmal noch etwas Zusätzliches braucht.

Es wurde heute gesagt: Integration spielt sich vor allem auch in den Bereichen Sprache, Bildung, Ausbildung und Beruf ab; es wurde von "fördern und fordern" gesprochen. Das ist [PAGE 110] auch unsere Auffassung, und wir legen grosses Gewicht darauf. Ein Programm in diesem Sinne besteht mit diesen 45 Massnahmen, auch eine eigentliche Strategie des Bundes besteht hier. Wir sind auch bereits daran, mit den Kantonen die Zusammenarbeit zu pflegen; wir unterstützen die Kantone auch in ihren Bemühungen. Ich möchte Ihnen nur kurz ein paar Massnahmen aufzählen, die wir bereits eingeleitet haben und derzeit mit den Kantonen umsetzen.

Als ehemalige Kantonsvertreterin erlaube ich mir den Hinweis darauf, dass es einige Kantone gibt, die im Integrationsbereich bereits vieles machen, auch sehr viele Projekte haben und auch miteinander, über die Kantonsgrenzen hinaus, solche Projekte realisieren. Vorgesehen und zum Teil bereits eingeleitet sind im Bereich und unter der Federführung des Bundesamtes für Migration folgende Massnahmen: eine Abstimmung der bestehenden Sprachmassnahmen von Bund und Kantonen im Rahmen eines gemeinsamen Rahmenkonzeptes, in dem Standards festgelegt und dann auch ausgetestet werden; dann setzt das Bundesamt für Migration 9 Millionen Franken für schwer erreichbare Gruppen ein; ferner wollen wir unter Federführung des Seco das Sprachförderungskonzept im Rahmen der Arbeitslosenversicherung optimieren. Das sind alles Massnahmen, die in diese Richtung gehen. Es ist nicht so, dass der Bund heute keine Mittel in den Integrationsbereich investiert. Beim BBT und beim Seco haben wir bereits heute und auch künftig zirka 50 Millionen Franken für die Integration zur Verfügung. Wir setzen im Bereich Ausländerintegration heute 14 und künftig 16 Millionen ein. Im Asylbereich haben wir für anerkannte Flüchtlinge neu 36 Millionen, die wir auch im Zusammenhang mit diesen jetzt eingeleiteten Massnahmen einsetzen wollen.

Noch einmal kurz zusammengefasst: Wir sind uns bewusst, wie wichtig die Integration ist, und wir werden der Integration auch die notwendige Priorität einräumen und den notwendigen Stellenwert beimessen. Wir werden uns auch mit dem Anliegen von Herrn Büttiker noch einmal auseinandersetzen, ob für den Nachzug von Kindern die Altersgrenze von 12 Jahren wirklich optimal ist. Es ist tatsächlich so, dass vor allem Kinder, die integriert werden sollen, im Alter von - so sage ich jetzt einmal - unter 12 Jahren leichter in die Schule, in den Bildungsprozess und auch in die kulturellen Gegebenheiten eines Landes integriert werden können, als wenn sie als fast Erwachsene neu bei uns wohnen. Von daher werde ich dieses Anliegen gerne noch einmal überprüfen.

Ich bin froh, wenn Sie diese Motion in der geänderten Fassung annehmen. Wir werden Ihnen auch Bericht über die Wirkung der eingeleiteten Massnahmen erstatten.