Lexipedia

preparatory:AB 83373

Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-11

Wortprotokoll

Unser ehemaliger Kollege Fritz Schiesser hatte im Rahmen einer Motion den Erlass eines Rahmengesetzes zur Integration gefordert. Er hat dabei die Eckwerte und Grundzüge eines so zu erlassenden Rahmengesetzes dargelegt. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion, im Wesentlichen mit der Begründung, das Ausländergesetz - es ist mittlerweile, das heisst am 1. Januar 2008, in Rechtskraft erwachsen - trage dem Anliegen des Motionärs zu grossen Teilen Rechnung. Der Bundesrat behielt sich vor, im Falle der Annahme der Motion durch den Ständerat dem Nationalrat zu beantragen, die Motion in einen Prüfungsauftrag abzuändern.

Unser Rat hat die Motion am 21. März 2007 mit 22 zu 17 Stimmen angenommen. Auf Antrag seiner vorberatenden Kommission hat der Nationalrat am 19. Dezember 2007 mit 100 zu 82 Stimmen beschlossen, die Motion in einen Prüfungsauftrag zu ändern. Demzufolge lautet, gemäss Beschluss des Nationalrates, der Einleitungssatz der Motion neu: "Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob ein Rahmengesetz zur Integration erarbeitet werden soll", anstatt: "Der Bundesrat wird beauftragt, ein Rahmengesetz zur Integration zu erarbeiten."

Die Staatspolitische Kommission Ihres Rates beantragt Ihnen, der vom Nationalrat beschlossenen Änderung zuzustimmen, und zwar aus folgenden Gründen: Gemäss Artikel 121 Absatz 4 des Parlamentsgesetzes kann eine Motion im Zweitrat auf Antrag der Mehrheit der vorberatenden Kommission oder des Bundesrates abgeändert werden. Nimmt der Zweitrat eine Änderung vor - und das hat der Nationalrat getan -, so hat der Erstrat, also konkret jetzt der Ständerat, nur noch zwei Möglichkeiten: Er kann der Änderung zustimmen oder die Motion definitiv ablehnen. Diese Verfahrensregel im Parlamentsgesetz führt also dazu, dass eine Motion - materiell gesehen - in ein Postulat abgeändert werden kann, formell jedoch eine Motion bleibt. Schon allein diese verfahrensbedingte Konstellation hat dazu geführt, dass die Kommission beantragt, sich dem Nationalrat anzuschliessen, denn die Alternative wäre ja nur, die Motion definitiv abzulehnen.

In materieller Hinsicht hat Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf anlässlich der Sitzung unserer Kommission vom 22. Januar 2008 unter anderem auf Folgendes hingewiesen:

1. Das Ausländergesetz enthält ein eigenes Kapitel zur Integration. Der Bundesrat hat am 22. August 2007 ein Massnahmenpaket für eine bessere Integration verabschiedet.

2. Das Anliegen einer verbesserten Integration der ausländischen Bevölkerung ist laut Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf für den Bundesrat unbestritten. Das Integrationskapitel des Ausländergesetzes legt die Grundsätze und Ziele wie auch die Rechte und Pflichten aller am Integrationsprozess Beteiligten fest und ist daher bereits wie ein Rahmengesetz ausgestaltet. Am 24. Oktober 2007 hat der Bundesrat die Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern verabschiedet, welche die im Ausländergesetz enthaltenen Rahmenbestimmungen konkretisiert. Auch das revidierte Asylgesetz enthält Bestimmungen, die der Integration von vorläufig Aufgenommenen und von Flüchtlingen dienen. Der Bundesrat erwartet im jetzigen Zeitpunkt keinen Mehrwert vom Erlass eines neuen Rahmengesetzes zur Integration.

Diesen Argumenten hat sich die Kommission angeschlossen, und ich glaube, es kann als Fazit festgestellt werden, dass die Rechtsgrundlagen vorhanden sind. Jetzt geht es darum, das Recht auch zu vollziehen. Ich nehme gerne an, dass Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf in dieser Beziehung noch ausführen wird, wie der Bundesrat diesen Auftrag zu erfüllen gedenkt.