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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2008-03-11

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-03-11

Wortprotokoll

Ich möchte nur ganz kurz und nicht allgemein darauf hinweisen, was bei Artikel 8 wirklich wichtig ist. Es besteht ein grosses Geheimhaltungsinteresse im Rahmen von sogenannten Strukturermittlungen. Bei diesen geht es darum, gemäss dem Auftrag von Artikel 7 des Zentralstellengesetzes ein weites Umfeld von Personen auf jenen engeren Kreis von Akteuren einzugrenzen, der sich der Begehung von komplexen und grenzüberschreitenden Straftaten verdächtig macht. Ein überwiegendes Strafverfolgungsinteresse wird die Bundeskriminalpolizei immer dann darlegen und auch darlegen können, wenn sie aufgrund des aktuellen Standes der stets verdeckt ablaufenden Strukturermittlungen nicht ausschliessen kann, dass die unaufgeschobene Erteilung oder Verweigerung einer Auskunft von der gesuchstellenden Person selber oder von [PAGE 90] ihrem Umfeld dazu benützt werden könnte, diese Strukturermittlungen zu vereiteln. Es geht also hier vor allem um diesen Bereich.

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