Janiak Claude · Ständerat · 2008-03-11
Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-03-11
Wortprotokoll
Hier geht es um das indirekte Auskunftsrecht. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte hat geltend gemacht, dass an sich ein direktes Auskunftsrecht richtig sei; das zeigten auch seine Erfahrungen mit dem BWIS. Der Beschluss des Nationalrates sei für die Rechtsstellung der Betroffenen zwar eindeutig besser als das indirekte Auskunftsrecht gemäss BWIS, was aber den nationalen Polizeiindex anbelange, so wäre ein direktes Auskunftsrecht richtig. Es müssten wie bei Artikel 7 BPI die Artikel 8 und 9 des Datenschutzgesetzes gelten. Das Datenschutzgesetz sehe bei Artikel 8 ein direktes Auskunftsrecht vor und schränke dieses bei Artikel 9 ein, dies wegen überwiegender öffentlicher Interessen, insbesondere der inneren oder äusseren Sicherheit der Eidgenossenschaft. Diese Einschränkung würde also auch hier gelten. Damit würde lediglich die Systematik umgekehrt. Gelten würde das direkte Auskunftsrecht, das aber aus Gründen der inneren oder äusseren Sicherheit eingeschränkt werden könne. Es müsse also nicht in jedem Fall Auskunft erteilt werden. Dieses direkte Auskunftsrecht sei auch in anderen Ländern gebräuchlich. Die Erfahrungen zeigten, dass das indirekte Auskunftsrecht immer wieder zu Problemen führe.
Weshalb führe ich das aus? Erlauben Sie mir eine persönliche Äusserung; ich spreche jetzt nicht als Präsident der Kommission. Ich hätte, wäre ich nicht Präsident der Kommission und damit der Zurückhaltung verpflichtet, Antrag auf Streichung gestellt. Als Mitglied Ihrer Delegation der GPK habe ich einige Erfahrungen mit dem indirekten Auskunftsrecht. Es ist immer wieder Gegenstand von Aussprachen mit dem Dienst für Analyse und Prävention (DAP) und auch mit dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten. Da habe ich feststellen müssen, dass das im BWIS geregelte indirekte Auskunftsrecht eigentlich eine blosse Farce und jedenfalls nicht geeignet ist, das Vertrauen der Bürger zu stärken, dass die Datenbearbeitung auch wirklich zurückhaltend erfolgt. Denken Sie daran: Seit der Fichenaffäre hat die Anzahl der Daten, die erfasst werden, sehr stark zugenommen. Das, worüber man damals gesprochen hat, ist natürlich längstens um ein x-Faches übertroffen worden. Ich behalte mir deshalb persönlich vor, dieses Thema bei Gelegenheit wieder einmal zur Diskussion zu stellen.
Im Namen der Kommission beantrage ich Ihnen aber Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates.