Janiak Claude · Ständerat · 2008-03-11
Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-03-11
Wortprotokoll
Zu Absatz 3: Auch zu diesem Absatz hat sich der Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte kritisch geäussert. Der Index, also der nationale Polizeiindex, sei keine neue Datenbank, sondern nur ein Inhaltsverzeichnis; wer darauf Zugriff habe, sei noch nicht klar. Vielleicht komme es zu unterschiedlichen [PAGE 94] Zugriffsberechtigungen, deshalb dürfe der Index möglichst nichts darüber aussagen, was gegen eine Person vorliege. Er dürfe nur aussagen, die Polizeiinstanz X habe zu dieser oder jener Person einen Vorgang verzeichnet. Daran anschliessen müsse als nächster Schritt die Amtshilfe.
Die Kommission hat sich von der Argumentation der Verwaltung beruhigen lassen. Der Index nennt nicht das System - beispielsweise das System Bundesdelikte -, er nennt lediglich die Art der Daten, besagt aber nicht, in welcher Datenbank die Person verzeichnet ist. Letztlich geht es um die Frage, wie viel Verwaltungsaufwand sich dank des Indexes verhindern lässt. Wenn der Index nur aussagt, dass eine Person verzeichnet ist, bedeutet das entsprechend viele Nachfragen. Geht aus dem Index hingegen hervor, dass es um eine Fahndung oder um eine kantonale Datenbank geht, erübrigt sich die Amtshilfe in vielleicht 70 oder 80 Prozent der Fälle.
Das hat die Kommission dann dazu bewogen, dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen.