Stähelin Philipp · Ständerat · 2008-03-11
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-11
Wortprotokoll
Es ist heute sehr oft der Vergleich zwischen dieser Vorlage und der Vorlage bezüglich Passivrauchen gezogen worden. Speziell aufgefallen ist mir, dass Kollege Janiak darauf hingewiesen hat, dass wir bei unserer Regelung bezüglich Passivrauchen über keine Strafbestimmungen gesprochen hätten. Ich muss ihn korrigieren: Das trifft nicht zu! Bei der Regelung bezüglich Passivrauchen haben wir jede Menge verbotener Tatbestände verankert, die Strafandrohung geht dort bis zu 1000 Franken. Wenn man in einem sogenannt öffentlich zugänglichen Raum künftighin im Sinne des Gesetzes raucht, dann kann man mit einer Busse bis zu 1000 Franken bestraft werden. Jetzt machen Sie einmal diesen Vergleich, wir sprechen heute ja von der Volksinitiative: Hierin wird auf Verfassungsstufe geregelt, dass der Konsum usw. von Hanfpflanzen straffrei sei; das gemäss Absatz 1. Und dann ist auch noch der Anbau straffrei - schlicht und einfach straffrei! Das bedeutet im Übrigen, dass auch Passivrauchen von dieser Regelung berührt ist, denn beim Cannabisrauchen rauchen andere ebenso mit. Das ist dann auf Verfassungsstufe geregelt und ebenfalls weiterhin straffrei. So muss ich das interpretieren.
Leider liegt, gerade auch aus diesem Grunde, kein Gegenvorschlag vor. Ich habe mich in der Kommission auch für eine Entkriminalisierung im Sinne eines Ordnungsbussenverfahrens ausgesprochen. Dazu ist es nicht gekommen. Wir haben jetzt mehrfach gehört, weshalb dies so ist. Aber heute haben wir nur über die Volksinitiative zu entscheiden, und dieser kann gerade aufgrund des Vergleichs mit der Regelung bezüglich Passivrauchen meines Erachtens nicht zugestimmt werden.
Ich bitte Sie, bei der Mehrheit zu bleiben.