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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2008-03-11

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-03-11

Wortprotokoll

Ich versuche, es so kurz wie möglich zu machen; ich versuche auch, eine Antwort auf die Frage zu geben, die Herr Kollege Frick gestellt hat.

Zuerst möchte ich einmal feststellen, dass ich Herrn Kollege Frick zustimme, wenn er sagt, dass es heute Tatsache sei, dass Cannabis von einem beträchtlichen Teil der erwachsenen Bevölkerung regelmässig konsumiert werde; dies meist in den eigenen vier Wänden und unbehelligt von der Öffentlichkeit. Wenn eine erwachsene Person einen Joint raucht, erachtet sie ihr Tun offenbar als nicht mehr oder weniger schädlich, als wenn sie eine Zigarette raucht. Letzte Woche hat der Ständerat in Sachen Rauchen allerdings Konsequenz bewiesen. Er will das Rauchen in öffentlichen Lokalen, inklusive Gastrobetrieben, verbieten. Das heisst, die Schädigung anderer durch die Rauchersubstanz, egal welcher Art, in öffentlich zugänglichen Lokalen soll durchwegs verboten werden. Das ist aus meiner Sicht ein unmissverständliches Signal, und es zeigt, dass das Parlament in Übereinstimmung mit der Wissenschaft auch das Passivrauchen als schädlich erachtet.

Das Hauptanliegen der Initiative ist die Entkriminalisierung des Konsums. Die Mehrheit Ihrer Kommission - auch da finde ich mich im Einklang mit Kollege Frick und der Kommission - befürwortete einen gangbaren Mittelweg zwischen den Forderungen der Initiative und dem geltenden Recht. Wir wollten eben ein Modell, das sich an den Auflagen orientiert, wie sie für den Verkauf von alkoholischen Getränken [PAGE 113] gelten. Mit dieser Lösung hätten wir das Anliegen des Jugendschutzes aufgenommen, und erwachsene Menschen wären nicht mehr weiter kriminalisiert worden, weil sie Cannabis konsumieren. Dem Strafrecht unterstellt geblieben wäre nur der Handel mit Cannabisprodukten. Damit hätten wir die Frage des Jugendschutzes und die Straffreiheit der Erwachsenen entkoppelt. Aber leider - Sie haben es bereits gehört - wollte die Schwesterkommission von einem Gegenvorschlag, der den Konsum von Cannabis für Personen über 18 Jahre für straffrei erklärt, nichts wissen.

Nun gilt es zu überlegen, ob wir die Initiative unter diesen Umständen zur Annahme empfehlen können oder nicht. Ich habe hier Probleme, ihr einfach tel quel zuzustimmen, und möchte Ihnen sagen weshalb: Besorgniserregend ist klar die Tendenz, dass immer jüngere Konsumenten und Konsumentinnen zu Alkohol und Cannabis greifen. Vielfach sind es ja gerade Minderjährige, die bereits im familiären oder schulischen Umfeld Probleme haben. Sie greifen oft unbewusst und im Sinne einer Selbstmedikation zu Alkohol und Cannabis und schaffen sich auf diese Weise neue, zusätzliche Probleme.

Wenn wir das Ganze nüchtern betrachten, kommen wir sicher nicht darum herum, die Parallele zwischen dem Konsum von Cannabis und jenem aller anderen Suchtmittel zur Kenntnis zu nehmen. Nicht die Substanz, sondern die Umstände und die Intensität des Konsums sind für die Gefährdung entscheidend. Wenn wir wirklich etwas bewirken wollen, müssen wir uns auf den schädlichen Konsum konzentrieren.

In meinen Augen ist nun der Inhalt der Initiative politisch zwar richtig, doch sollte er mit einem gangbaren Weg auf Gesetzesstufe präzisiert werden. Er gehört nach meiner Auffassung nicht auf Verfassungsebene. Ich bin auch davon überzeugt, dass Kinder- und Jugendschutz mit einem Verbot besser durchgesetzt werden kann, als wenn der Konsum für Jugendliche frei wäre. Hier unterscheidet sich meine Ansicht von jener von Kollege Frick. Wenn wir den Konsum für Jugendliche freigeben, wird es noch schwieriger, die Pönalisierung des Konsums durchzusetzen. Mit anderen Worten: Wer zu jung ist und Cannabis konsumiert, muss mit Therapie und Sanktionen rechnen. Der Gesetzestext müsste sich auf den problematischen Konsum und auf den Markt konzentrieren und sich für die Erwachsenen an den Werten der Eigenverantwortung orientieren. Wir haben mit der Revision des Betäubungsmittelgesetzes und der Einführung der Viersäulenpolitik einen wichtigen Schritt in Richtung einer kohärenten Suchtpolitik getan, in der das Risiko im Zentrum steht. Dabei sollten wir bleiben.

Probleme bereitet mir vor allem auch Absatz 3 des von der Initiative neu vorgeschlagenen Artikels 105a. Die vollständige Entkriminalisierung des Cannabisanbaus und -handels würde nach meiner Meinung die von der Schweiz ratifizierten internationalen Betäubungsmittel-Übereinkommen verletzen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es opportun ist, sich leichtfertig über diese Tatsache hinwegzusetzen. Dem Schwarzmarkt kann mit einer gesetzlichen Verordnung nicht begegnet werden.

Aufgrund dieser Überlegungen kam ich dann letztlich doch zum Schluss, dass es richtig ist, die Initiative nicht zur Annahme zu empfehlen, dies allerdings - das auch im Sinne der Kommission - in der Absicht, dass in der Folge ein Vorschlag auszuarbeiten ist, der von der Initiative unabhängig und mit dem eingeschlagenen Weg der Suchtpolitik kohärent ist.