Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2008-03-11
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-03-11
Wortprotokoll
Auch ich möchte Sie bitten, diesen Antrag abzulehnen. Es besteht tatsächlich kein Anpassungsbedarf aufgrund des Schengener Grenzkodex. Aber für mich massgeblich ist an sich, dass wir mit dem am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Ausländergesetz diese Regelung der dreitägigen Beschwerdefrist noch einmal bestätigt haben, eine Regelung also, die bereits heute gilt. Es hat hier auch nie zu irgendwelchen Problemen geführt, und zwar, weil es nicht ausschliesslich um Flüchtlinge geht. Es geht um Ausländer in ihrer Gesamtheit. Wenn sich dann herausstellt, dass der betreffende Ausländer vom Herkunftsland bedroht ist, dass ihm also eine Verfolgung im Herkunftsland droht, dann wird sein Gesuch umgehend in ein Asylgesuch umgewandelt und auch so behandelt, mit Verfahrensrechten und -garantien, wie sie eben im Asylbereich bestehen. Von daher haben wir überhaupt keine Probleme mit dieser dreitägigen Beschwerdefrist.