Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2008-03-12
Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-03-12
Wortprotokoll
Ihre UREK hatte einmal den Ehrgeiz, dem Bundesrat wichtige energiepolitische Vorschläge zu unterbreiten. Was hier vorliegt, ist ein wichtiger energiepolitischer Vorschlag, weil, wie wir alle wissen - das haben wir jetzt mehrfach gehört -, Energieeffizienzmassnahmen im Gebäudebereich zu den wichtigsten und zu den am meisten erfolgversprechenden Massnahmen gehören.
Das Problem ist nun, dass uns der Bundesrat zuvorgekommen ist, indem er selber in seinen Aktionsplänen einen solchen Gebäudeenergieausweis vorsieht. Ich würde einmal sagen: Das ist nicht ein Problem; das ist eigentlich erfreulich. Das einzige Problem ist, dass der Bundesrat heute erklären muss, warum er die Motion ablehnt. Aber der Bundesrat hat ja auch geschrieben, dass er die Motion aus formalen Gründen ablehne, weil er eben selber entscheiden wolle. So ist es letztlich kein Problem, sondern eine erfreuliche Tatsache, dass Ihre Kommission und der Bundesrat ungefähr im gleichen Zeitpunkt zu den gleichen Schlüssen kommen.
Wir haben vorhin mehrfach gehört, dass Massnahmen im Gebäudebereich sinnvoll seien. Ich glaube, es gibt im Energiebereich kaum Situationen, wo sich so einfach Win-win-Lösungen erreichen lassen wie im Gebäudeenergiebereich. Bei solchen Massnahmen gewinnen die Umwelt und der Liegenschaftsbesitzer bzw. der Mieter oder die Mieterin. Es sind einfache Massnahmen, die die Umwelt entlasten und gleichzeitig auch wirtschaftlich sind und mit den steigenden Energiepreisen immer noch wirtschaftlicher werden.
Für die Kommission war die Frage wichtig - das ist ja in der Kammer der Kantone klar -, was wir auf Bundesebene tun können, ohne in den Kompetenzbereich der Kantone einzugreifen. Sie wissen alle, dass gemäss Bundesverfassung im Bereich Energie von Gebäuden vor allem die Kantone zuständig sind. Es war mir ein Anliegen, dass wir hier vom Bundesamt für Justiz ein Gutachten eingeholt haben. Die Kommissionssprecherin hat es gesagt: Dieses Gutachten hat gezeigt, dass der Bund im Gebäudebereich nicht einfach irgendwo eingreifen oder Vorschriften machen kann. Daran hat sich Ihre Kommission gehalten. Hier ist der Kompetenzbereich des Bundes tatsächlich beschränkt. Ich möchte mich auch daran halten; andernfalls müssten wir uns entscheiden, die Bundesverfassung in diesem Punkt zu ändern. Das Gutachten des Bundesamtes für Justiz hat aber deutlich gezeigt, dass der Gebäudeenergieausweis, den Ihnen Ihre Kommission hiermit vorschlägt, mit der geltenden Bundesverfassung vereinbar ist, weil wir eben keine Eingriffe in die Vorschriften machen, was die Gebäude betrifft, sondern nur dort, wo es um Informationen über den Zustand von Gebäuden geht, und zwar im Energiebereich.
Wir haben es gehört: Die Kantone wollen auch einen solchen Gebäudeenergieausweis einführen. Wir haben uns mehrfach über die Arbeiten der Kantone ins Bild setzen lassen. Wir haben die Bau- und die Energiedirektoren angehört, und wir haben festgestellt, dass die Arbeiten, die die Kantone jetzt machen, und das, was Ihre Kommission Ihnen heute vorschlägt, sich nicht widersprechen. Im Gegenteil, wir ziehen hier am genau gleichen Strick.
Ich kann Ihnen Folgendes sagen: Wenn Sie diese Motion Ihrer UREK heute annehmen, ist es selbstverständlich, dass wir die genaue Ausführung des Energieausweises in Zusammenarbeit mit den Kantonen angehen und dabei - auch das ist selbstverständlich - auf die Vorarbeiten der Kantone zurückgreifen werden. Der einzige Unterschied ist, ob man das obligatorisch oder fakultativ einführt, und da muss ich Ihnen sagen: Mich hat erschreckt, wie gross die Unterschiede zwischen den energiepolitischen Massnahmen sind, die die Kantone ergriffen haben. Es gibt Kantone, die sehr fortschrittlich sind und mit dieser Motion auch überhaupt kein Problem haben, und es gibt Kantone, die noch fast nichts gemacht haben. Gerade deshalb ist es wichtig, dass wir in diesem zentralen Bereich für eine gewisse einheitliche Grundlage einstehen und diese hier auch zusammen mit den Kantonen erarbeiten. Der Vorschlag Ihrer Kommission ist moderat, wir wollen nichts überstürzen. Herr Kollege Schweiger hat ausgeführt, dass wir das gestaffelt einführen wollen: zuerst nur für Neubauten, für umfassende Sanierungen und Handänderungen, dann aber - mit einer Übergangsfrist von 15 Jahren - auch für die Mieterinnen und Mieter.
Ich möchte noch auf zwei Aussagen des Sprechers der Minderheit eingehen: Herr Kollege Germann hat erstens [PAGE 135] das Kosten-Nutzen-Verhältnis dieses Gebäudeenergieausweises infrage gestellt. Ich muss Ihnen einfach sagen, dass die Energiekosten heute ein absolut relevanter Faktor sind; das müssen Sie im Auge behalten. Diese interessieren den Käufer oder auch den zukünftigen Mieter. Ob die Nebenkosten einer Wohnung, die Sie mieten, im Verlaufe des Jahres 1000, 2000 oder 3000 Franken betragen, hängt ganz wesentlich davon ab, in welchem Zustand sich das Gebäude befindet; und das sind für den Mieter oder die Mieterin absolut relevante Kosten. Da muss ich Ihnen sagen: Ein solcher Gebäudeenergieausweis für 500 Franken - das ist der Preis, den sich Ihre Kommission vorstellt - ist absolut in Relation dazu, weil davon eben mehrere Mietende profitieren. Ich sage es noch einmal, die Energiekosten sind für Liegenschaftsbesitzer und für Liegenschaftskäufer, aber auch für Mieterinnen und Mieter heute relevante Kosten im Gebäudebereich.
Der Minderheitssprecher hat weiter gesagt, dass der Markt das regle und dass das dem Markt überlassen werden könne. Ja, das überlassen wir dem Markt, aber damit der Markt spielt, braucht es zwei Voraussetzungen: Erstens brauchen Sie die Information, denn es gibt keinen Wettbewerb und keinen Markt ohne Information; diese Information brauchen Sie. Zweitens gibt es keinen Markt ohne eine vergleichbare Information. Deshalb brauchen Sie diesen einheitlichen Gebäudeenergieausweis. Er muss vorliegen, damit die Vergleichbarkeit möglich ist.
Ich sage noch ein paar Sätze zu den beiden folgenden Motionen, dann muss ich nachher nicht mehr dazu sprechen: Ich bitte Sie, alle Motionen anzunehmen, die Ihnen Ihre Kommission zur Annahme beantragt. Wir haben bei der Behandlung der Vorstösse aus dem Nationalrat, die ja noch vor den Wahlen angenommen wurden, gesagt, dass wir von ihnen allen das übernehmen, was wir für wichtig erachten, nämlich eine Verbesserung der Information. Gehen Sie heute einmal in ein Geschäft, und kaufen Sie irgendwelche Geräte, kaufen Sie einen Fernseher, eine Set-Top-Box oder einen Rasierapparat. Sie erhalten heute praktisch nirgends eine Information darüber, wie viel Strom diese Geräte verbrauchen. Fragen Sie einmal im Geschäft nach, ob Sie diese Information bekommen. Dann müssen Sie eine Stunde warten und haben nachher vielleicht für ein Gerät eine Information, aber immer noch nichts Vergleichbares.
Wir sind wirklich an einem Punkt angelangt, wo die Information über Geräte - aber auch über Gebäude - eine zentrale Voraussetzung dafür ist, dass die Konsumentinnen und Konsumenten ihre Verantwortung wahrnehmen können.
Ich bitte Sie deshalb, die drei Motionen der UREK-SR anzunehmen.