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Imoberdorf René · Ständerat · 2008-03-12

Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-12

Wortprotokoll

Ich kann nicht verschweigen, dass ich für die vom Bundesrat vorgeschlagene Revision des Waldgesetzes gewisse Sympathien hege. Ich möchte Ihnen dies mit einem konkreten Beispiel erläutern: Zwischen 1993 und 2004 hat die Waldfläche im Alpenraum - darum geht es mir vor allem - um 9,1 Prozent zugenommen. Dies entspricht einer Zunahme um 33 500 Hektaren beziehungsweise - um das zu veranschaulichen - um eine Fläche, die ungefähr so gross ist wie der Kanton Schaffhausen. Die Waldfläche nimmt auf natürliche Weise zu. Wir haben damit heute eine ganz andere Voraussetzung als noch im Jahr 1902, als das ursprüngliche Forstpolizeigesetz entstand. Das Forstpolizeigesetz stellte damals vor dem Hintergrund des Raubbaus richtigerweise das Rodungsverbot ins Zentrum.

Diese Grundhaltung wurde auch im Waldgesetz von 1991 übernommen. Bis heute gilt ein Rodungsverbot, beziehungsweise sofern gerodet wird, muss Realersatz geleistet werden. Angesichts der natürlichen Waldflächenzunahme ist es aber nicht immer ganz einfach, geeignete Ersatzaufforstungsflächen zu finden. Im schlimmsten Fall können diese sogar zulasten von noch bewirtschafteten Landwirtschaftsflächen gehen. Angesichts der natürlichen Waldflächenzunahme scheint es nicht mehr angebracht, am starren Rodungsverbot festzuhalten. Sinnvoller wäre eine flexibilisierte Rodungspolitik, dass nämlich dort, wo der Wald auf natürliche Weise zunimmt, auf Realersatz verzichtet werden kann. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Gesetzesrevision enthält in Artikel 7 entsprechende Vorschläge.

Mir ist bewusst, dass es derzeit geschickter ist, auf die Revision des Waldgesetzes nicht einzutreten. Wir müssen uns aber bewusst sein, dass wir mit dem Nichteintreten die Frage der Waldflächenproblematik nicht regeln.