Bürgi Hermann · Ständerat · 2008-03-13
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-03-13
Wortprotokoll
Auch hier muss ich eine Klarstellung vornehmen. Die vom Schweizerischen Nationalmuseum benötigten Liegenschaften werden ebenfalls zur Nutzniessung übertragen. Das heisst, sie verbleiben im Eigentum des Bundes. In Absatz 2 wird festgehalten, dass das Schweizerische Nationalmuseum hiefür eine angemessene Abgeltung zu bezahlen habe.
Wir schlagen Ihnen vor, hier nicht von Bezahlung, sondern von Verrechnung zu sprechen. Denn dies stimmt mit den tatsächlichen Gepflogenheiten überein. Die Nachfrage bei der Eidgenössischen Finanzverwaltung hat ergeben, dass zwischen dem Schweizerischen Nationalmuseum und dem Bundesamt für Bauten und Logistik keine Geldbeträge fliessen werden. Es soll entsprechend den Vorgaben des neuen Rechnungsmodells eine den verwaltungsinternen Leistungsverrechnungen analoge Lösung zur Anwendung kommen. Was heisst das? Die Abgeltung für die Liegenschaften wird in der Rechnung des Schweizerischen Nationalmuseums als Ausgabe und beim Bundesamt für Bauten und Logistik als Einnahme verbucht, wobei es sich um einen rein buchhalterischen Vorgang ohne Geldfluss handelt.