Bürgi Hermann · Ständerat · 2008-03-13
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-03-13
Wortprotokoll
Zu diesem Artikel Folgendes: Die Regelung, dass die Sammlungsgegenstände der heutigen Musée-Suisse-Gruppe sowie allfällige weitere Sammlungsgegenstände des Schweizerischen Nationalmuseums zur Nutzniessung übertragen werden und diese im Eigentum des Bundes verbleiben, ist in der Kommission unbestritten geblieben. Eingehend unterhalten haben wir uns über die Versicherungsregelung. Es hat gerade auch Anlass geboten, sich über Versicherungsfragen im Zusammenhang mit Kunstgegenständen zu unterhalten.
Auszugehen ist dabei von der Tatsache, dass Leihgeber in aller Regel auf einem umfassenden Versicherungsschutz ihrer Leihobjekte bestehen. Es ist vorgesehen, dass das Schweizerische Nationalmuseum derartige Leihgaben versichert, sei es zum Teil oder vollumfänglich. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass der Bund das Risiko vollumfänglich oder bei einer teilweisen Versicherung im Umfang der Differenz zwischen der Versicherungssumme und dem Verkehrswert übernimmt. In der Praxis wird sich ein pragmatisches Vorgehen einstellen, das heisst, je nach Schadens- oder Verlustrisiko werden Leihgaben Dritter an das Schweizerische Nationalmuseum entweder privat oder über den Bund versichert. Dementsprechend sind allfällige Schäden und Objektverluste entweder durch die Privatversicherung oder bei fehlendem Versicherungsschutz durch den Bund zu decken.
Die Verwaltung hat darauf hingewiesen, dass Einzelheiten in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Bund und dem Schweizerischen Nationalmuseum festgelegt werden.