Bürgi Hermann · Ständerat · 2008-03-13
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-03-13
Wortprotokoll
In dieser Bestimmung - es betrifft alle Absätze - wird der allgemeinverbindliche Gesamtauftrag für alle Museen und Sammlungen des Bundes formuliert. Die detaillierte Umschreibung der Aufgaben der Museen, d. h. der eigentliche Leistungsauftrag, erfolgt bei denjenigen der dezentralen Bundesverwaltung durch den Bundesrat und bei den übrigen durch das Bundesamt für Kultur. Wir haben uns in der Kommission darüber unterhalten, ob das Bundesamt für Kultur unter hierarchischen Gesichtspunkten die richtige Stelle sei. Wir sind zum Schluss gekommen, dass dem so ist.
Ich gestatte mir, hier noch eine Bemerkung zu den Voten von Herrn David und Herrn Gutzwiller einzuschieben: Ich bin klar der Auffassung, dass die Museumsleitung, die Geschäftsleitung, die erforderliche Autonomie hat. Herr Kollege David: Die Situation ist ja so, dass wir hier nun eine öffentlich-rechtliche Anstalt schaffen, die autonom ist. Es gibt nur die folgenden Einwirkungen: Gemäss Artikel 4 Absatz 2, den wir hier diskutieren, umschreibt der Bund die Aufgaben. Er erteilt einen Leistungsauftrag. Gemäss Kulturförderungsgesetz bestimmt er für vier Jahre einen Zahlungsrahmen. Dann ist diese öffentlich-rechtliche Anstalt im Rahmen dieses Leistungsauftrages autonom, wie sie ihn erfüllt. Selbstverständlich ist der Museumsrat dort, er hilft mit, die strategischen Ziele zu formulieren, Ziele zu setzen. Aber im Übrigen gibt es keine direkte Einwirkung des Bundesamtes für Kultur, des Bundesrates und des Parlamentes mehr. Zu Beginn der Vierjahresperiode werden die Weichen gestellt, und am Schluss der Vierjahresperiode können wir uns im Sinne einer Rechenschaftsablage darüber unterhalten, ob das erfüllt ist. Ich glaube, hier können wir davon ausgehen, dass diese Geschäftsleitung im Rahmen dieser Vorgaben - das sind Leistungsaufträge - autonom ist. Darauf wollte ich einfach hinweisen. Das ist ja der Vorteil, dass wir das im dritten Kreis nun mit der entsprechenden Autonomie ausstatten.